fitnessstudio vertrag gekündigt... bestätigung nötig?
Hallo zusammen,
ich habe am Montag eine ordentliche Kündigung (per Einschreiben mit Rückschein) an mein Fitnessstudio geschickt (selbstverständlich alles im Rahmen der entsprechenden Fristen) Am darauffolgenden Tag habe ich den Rückschein bekommen. (gegengezeichnet von einer "Thekenbedienung" des Studios, nicht vom Betreiber selbst.
Ist nun überhaupt noch eine Kündigugnsbestätigung seitens des Fitnessstudios nötig damit die Kündigung rechtswirksam wird ?
Falls ja, wie soll ich reagieren wenn ich die (schriftlich angeforderte) Kündigungsbestätigung nicht erhalte?
4 Antworten
Ich würde trotzdem auf eine schriftliche Bestätigung der Kündigung des Vertrages bestehen. Der Inhalt deiner schriftlichen Kündigung ( Einschreiben ) ist hiermit nicht automatisch bestätigt ( es könnte ein auch ein leeres Blatt Papier gewesen sein ). Solche Dinge erledigt man wenn es möglich ist persönlich, und man erhält gleich einen Durchschlag der selten anzufechten ist. Stempel und Unterschrift sind besser als Online oder per Post zu Kündigen. Ich denke das Fitnessstudio wird dir hier keine Probleme bereiten und deinen Vertrag aufkündigen.
Zur Rechtswirksamkeit der Kündigung genügt die rechtzeitige Zustellung des Kündigungsschreibens an den Betreiber. Eine Quittung erleichtert dir nur den Beweis.
Ich kenne das. Beim Abschluss eines Vertrages wird eine Unterschrift verlangt, bei der Kündigung wehren sie sich. Genauso wie in der Videothek. Bei der Ausleihe muss man unterschreiben, aber eine Quittung, dass man die Kassette oder CD zurückgebracht hat, kriegt man meist nicht. Wenn ich Angestellte in einem Fitness-Studio wäre, würde ich mich auch scheuen eine Kündigung zu bestätigen. Aber in einem solchen Fall übergebe ich die Kündigung persönlich und lasse mir auf einer Kopie lediglich die Übergabe quittieren.
Ansonsten lasse ich (nach einer schlechten Erfahrung mit Einschreiben) schriftliche Kündigungsschreiben nur noch durch den Gerichtsvollzieher zustellen.
Du Kündigung muss lediglich nachweislich und fristgerecht zugegangen sein. Dies ist durch das Einschreiben geschehen, da du den Rückschein erhalten hast. Ob die Frist gewahrt war, musst du im Vertrag nachlesen. Ein Einschreiben hat im Gegensatz zum normalen Brief vor Gericht Beweiskraft. Die Beweislast trägt nun das Unternehmen.
Die Unterschrift der Thekenbedienung reicht zudem aus. Diese handelt im Auftrag des Fitnessstudios. War diese nicht berechtigt die Unterschrift zu leisten, so liegt hier ein Organisationsverschulden des Unternehmens vor.
Eine Bestätigung ist nicht erforderlich. Sollte weiter Geld abgebucht werden, so kannst du dieses zurück fordern.
der Rückschein belegt Deine rechtzeitige Kündigung. Auch wenn die keine Bestätigung schicken, du bist rechtlich auf der sicheren Seite.