Ist beim Rundfunk der Absender in der Beweispflicht, wenn ARD/ZDF behauptet, den Brief nicht erhalten zu haben und warum?
Der Kunde muß mit Einschreiben und möglichst Rückschein verschicken, um zu vermeiden, daß der Rundfunk kackfr*ch behauptet, den Brief nicht erhalten zu haben, während er einfach so die Rechnung verschickt... Kann ich auch behaupten, die Rechnung nicht erhalten zu haben?
7 Antworten
Wer im Geschäftsverkehr eine für sich günstige Tatsache behauptet - z. B. eine Kündigung - muss diese Tatsache im Zweifel immer auch beweisen. Das ist ein genereller Rechtssatz, es sei denn das Gesetz sieht einmal ausnahmsweise eine Umkehrung der Beweislast vor.
In deinem Fall kommt es darauf an, dass der Brief dem Beitragsservice auch tatsächlich zugegangen ist. Das kannst du in aller Regel selbst nur mit einem Einschreiben mit Rückschein beweisen; bei einem Übergabeeinschreiben oder einem Einwurfeinschreiben geht das auch, benötigst dazu aber die entsprechende Bestätigung der Post.
Wenn du selbst behaupten willst, Rechnungen oder des Beitragsservice nicht erhalten zu haben, wird dir das jedenfalls auf Dauer nichts nützen, weil bei Schreiben von Behörden aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Vermutung erst einmal generell vermutet wird, dass sie 3 Tage nach dem Absenden auch zugegangen sind. Wenn du also nicht glaubhafte und vernünftige Gründe vortragen und beweisen kannst, warum du die Briefe tatsächlich nicht erhalten hast, hast du dich so behandeln zu lassen, als hättest du sie bekommen.
Grundlegend ist immer der Versender eines Briefes seines Anliegens in der Beweispflicht der Zustellung an den Empfänger.
Aber was würde Dir DAS in Deiner Frage helfen, wenn die Rechnung an sich dann schon durch entsprechende Nachweise im Vorlauf Rechtsbestand hätte ?
Nehmen wir mal an, dass es sich um klar nachweisliche Beitragsrückstände handeln würde, dann KÖNNTEST Du zwar behaupten, diese Rechnung nicht erhalten zu haben, aber dann dürfte gewiss ( und ggf. dann als Einschreiben ) auch bald die nächste Rechnung....
Solch eine Antwort wäre inhaltlich ja auch nicht richtig, weil Du als Empfänger eines amtlichen oder rechtlich interessanten Briefes als Empfänger schliesslich ja auch erst mal behaupten kannst, einen solchen Brief bei "einfachem" Versand nicht erhalten zu haben.
Grundlegend würde es dann zwar schon reichen, einen Zustellbeleg beim Empfänger durch einfache Bestätigung des Postausträgers durch reinen Einwurf des Briefes in den Postkasten des Empfängers zu erhalten. ( halt per Einschreiben )
Somit bist Du im Grunde mit Deiner Aussage dem "Gebührenservice" erst mal rechtlich gleichgestellt. Die behaupten eine Zustellung einer Rechnung, Du verneinst den Erhalt. Du behauptest im Gegenzug, einen Brief an diese Behörde versandt zu haben, die Behörde verneint dieses. Und warum KANN sie das ? Weil Du per " einfacher Briefsendung " halt leider keinen Zustellbeleg hast. :-((
Die haben somit nicht "immer Recht", sondern haben ihre Anwälte mit entsprechender Kenntniss der Rechtslage.
Somit hast DU in dieser rechtlich relevanten Hinsicht des Streitfalles halt leider kein starkes Indiz dafür , dieser Behörde einen Brief oder eine Änderungsmitteilung entweder persönlich, noch auf dem Postweg ( zudem ggf. fristgerecht ) zukommen lassen zu haben.
Die können und werden Dich jetzt nerven mit Rechnungen, Mahnungen oder schlimmstenfalls einem amtlichen ( gerichtlichen ) Mahnverfahren bis hin zur Beauftragung eines öffentlich / amtlichen Gerichtsvollziehers.
Und das nur aus dem Grunde, weil DU leider in einer rechtlich- / vertraglichen Angelegenheit mit dieser Behörde keinen Beleg über eine Vorsprache oder Zustellung einer postalischen Kontaktierung hast.
Somit kann diese Behörde in diesem Fall leider tatsächlich behaupten, dass nun mangels Korrespondenz mit dem "Kunden" ein Vertrag / eine Zahlungsverpflichtung zustande kam. Du kannst halt leider das Gegenteil nicht belegen und somit auch nicht stichhaltig untermauern.
Ein rechtlicher Vorteil in dieser Frage für diese ( öffentlich-staatliche ) Behörde :
In ihren Geschäftsbedingungen sind bestimmte Prozedere und Handlungsroutinen zwischen Behörde und Kunde halt leider klar und per Rechtsbelehrung deutlich einsichtbar für den "Kunden".
Dadurch erhält in dieser Fragestellung der "Beitragsservice" rechtlich eine sehr starke Position, während Du dem gegenüber nur rechtlich-argumentativ entsprechend ganz schwach aufgestellt bist. Dir fehlt als starkes Indiz für Deine Aussage halt jeglicher Beleg entweder persönlicher Vorsprache, oder der Zustellung eines postalischen Anschreibens.
Du kannst natürlich auf Rechnungen nicht reagieren und das ganze eskalieren lassen. Aber spätestens, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt, geht diese Taktik nach hinten los.
Früher als zu diesem Zeitpunkt darfst du ja nicht behaupten, keine Rechnung erhalten zu haben, denn dann weißt du ja schließlich von ihr...
;o)
Dann aber zu behaupten, du hättest niemals eine Rechnung und auch keine Mahnung erhalten, interessiert dann leider nicht mehr.
Immer besser ist es, fristgerecht Widerspruch einzulegen. Das aber ist bei der GEZ sinnlos, die Prozesse sind entschieden: Jeder Haushalt ist zur Zahlung verpflichtet, und der Nachweis, dass keinerlei technische Einrichtungen zum Empfang zur Verfügung stehen, ist kaum zu leisten.
das ist so weit alles klar... leider läßt du den Fall außer acht, was passiert, wenn der Rundfunk k**ckfr*ch behauptet, eine Nachricht nicht erhalten zu haben - nämlich dem Rundfunk nichts, und der Absender hat jetzt erst recht ein Problem... wie schon dutzendfach hier geschildert
Fazit: es tut also jeder gut daran, Schreiben an diesen Servicedienst per Einschreiben zu versenden...
Diesen Fall habe ich nicht für wichtig gehalten, weil du ihn in deiner Frage nur nebenbei erwähnt hattest, sorry.
Und dein Fazit halte ich für völlig berechtigt, es deckt sich mit meinen persönlichen Erfahrungen und auch mit denen meiner Bekannten, wenn mal das Gespräch darauf kam. Zumindest ein Einwurfeinschreiben sollte es schon sein...
.. kannst du behaupten, aber du hast keinen Gewinn dadurch sondern Schaden, weilo nach der Rechung dann Mahnung usw.. auf jeden Fall höhere Kosten auf dich zukommen, und außerdem du dir die Möglichkeit zum Widerspruch nimmst
die Kern liegt einfach im System, daß unsere angeblich freiheitlich und mehrheitlich demokratisch gewählten Vertreter (des Volkes) Gesetze erlassen (haben), die nur die Kassen der Senatoren füllen, sonst nix... das war schon bei den alten Römern so, und dieser Rundfunk hat nun mal die Gerichtsbarkeit aus seiner Seite
das hat mit Gerechtigkeit oder Justitia oder sowas überhaupt nichts zu tun, weil die auch `ner Oma problemlos den GV auf den Hals hetzen würden, sondern es geht nur darum, wer der Stärkere ist, wer mehr Knete hat zum Durchhalten der Streitigkeiten (auch als längerer Arm oder Atem tituliert..) und wer sich einen teuren Anwalt leisten kann, um die ohne aussichtslosen Prozesse zu führen - das gelingt selbst betuchten Firmen nicht, wie dann sollte es einer armseligen WG gelingen...(?!) diese Kröte mußt du schlucken! Nur die AfD de das System zwar nicht abschaffen, aber gerechter einrichten (wollen), weil es dann keinen Gottschalkbonus mehr gäbe...
Wenn du das als Einschreiben mit Rückschein verschickst, wird entweder irgend jemand dieses Schreiben annehmen und den Rückschein gegenzeichnen, oder das Schreiben kommt als nicht angenommen zurück.
Im umgekehrten Fall bekommt man mehrfach Zahlungsaufforderungen zugeschickt, so dass mit Sicherheit angenommen werden kann, dass mindestens eine dieser Zahlungsaufforderungen dich erreicht haben muss. Und dies reicht dann als Nachweis aus, um bei Nichtzahlung das weitere Mahnverfahren einzuleiten.
Die Frage ist eher, inwiefern du zwingend nachweisen musst, dass du einer Rundfunkanstalt einen Brief geschickt hast.
^.. weil der Rundfunk natürlich behauptet, einen Brief, Schreiben, Anfrage nicht erhalten zu haben... ist doch klar - umgekehrt ist selbiger natürlich immer auf der sicheren Seite, weil bei Abstreiten gleich der Gerichtsvollzieher kommt - :-(
. ist doch immer das gleiche.. dieser Rundfunk hat immer Recht und der Verbraucher kriegt `nen Tritt... wieso haben Anträge, die angeblich verloren gegangen sind, keinen Rechtsbestand? Aber antworte mir jetzt bitte nicht, weil dieser rundfunk sowieso Recht hat