Gilt Einschreiben/Rückschein als Kündigungsbestätigung?
In einem Brief vom Jobcenter wird eine Kündigungsbestätigung gefordert. Leider habe ich diese bis heute noch nicht erhalten und ich befürchte ich werde auch keine ohne Probleme erhalten.
Ich habe die Kündigung allerdings als Einschreiben/Rückschein abgeschickt. Reicht dieses als Kündigungsbestätigung aus?
6 Antworten
Kündigungen sind immer einseitig. Kündigungsbestätigungen sind nicht notwendig. Das müssten die Damen und Herren beim Jobcenter eigentlich wissen.
Nein, die Bestätigung hat Dir der Arbeitgeber zuzusenden. Da solltest Du um Bestätigung Deiner Kündigung bitten, da dies vom Jobcenter verlangt wird. Deine Kündigung ist noch keine Bestätigung vom Arbeitgeber. Automatisch wird Dir der Arbeitgeber diese auch nicht zusenden, da mußt Du schon darum nachfragen.
Mehr kann in dieser Situation nicht verlangt werden. Denn, genau genommen besagt der Rückschein nur, dass ein Umschlag verschickt wurde. Ich musste mich entsprechend belehren lassen. Allerdings geht die Rechtssprechung im allgemeinen davon aus, dass ein der Absicht entsprechendes Schreiben verschickt wurde.
Denn auch ein durch Postzustellung oder Boten, persönlich übergeben, übersandter Briefumschlag würde sonst an der Beweispflicht scheitern.
nein das ist keine Kündigungsbestätigung
Das belegt nur, dass Du diese verschickt hat.