Vermieter hat Brief mit Kündigung verweigert - Kündigung trotzdem wirksam?

8 Antworten

Hier hat der Zusteller keine Benachrichtigung zustellen sondern das ES/RS direkt aushändigen wollen, was der Vermieter aber nicht angenommen hat. Da das persönlich erfolgte, sehe ich hier rechtlich nicht den Tatbestand der Nichtzustellung erfolgt. Verm. wusste der Vermieter sogar, wer der Absender war und dass der die Wohnung kündigen wollte. Vor Gericht sehe ich gute Chancen für den Mieter auf Anerkennung der Kündigung zum 30.4..

Du hättest besser per Einwurfeinschreiben kündigen sollen. Das ist zugestellt, sobald es im Kasten ist.

Das ist immer die Gefahr bei Übergabe-Einschreiben und Rückschein-Einschreiben: Ist der Vermieter bzw. die Person nicht anwesend, für die der Brief bestimmt ist, kann er nicht zugestellt werden. Er liegt dann bei irgend einem Postamt oder einer Postagentur und wartet auf Abholung. Wenn dann der Brief auch noch annahmeverweigert wird, sitzt man erst recht in der Tinte.

Hingegen ist ein Einwurf-Einschreiben in dem Moment in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt, in dem der Briefzusteller den Einwurf in den richtigen Briefkasten vermerkt. Somit ist eine Kündigung ganz leicht zu machen und über die Tracking-ID leicht nach zu verfolgen. Man kann sich den Rückschein sparen.

VeeRoo 
Beitragsersteller
 09.05.2022, 19:35

Danke.

Nein, ist nicht zugestellt und somit nicht angekommen. Daher nimmt man auch kein Einschreiben mit Rückschein, bei dem genau das passieren kann, sondern ein Einwurfeinschreiben.

VeeRoo 
Beitragsersteller
 09.05.2022, 19:25

Danke

Von Experte tinalisatina bestätigt
Jetzt ist meine Frage.. Ist die Kündigung trotzdem gültig? Ich mein, dann kann er meinen Brief ja ständig ablehnen und ich kann nie kündigen.
  • Du könntest einen Zeugen mitnehmen und die Kündigung in seinen Briefkasten einwerfen
  • Du könntest die Kündigung per "Einwurf-Einschreiben" zustellen lassen
  • oder per Postzustellungsurkunde zustellen lassen.
  • usw.

Bist Du sicher, dass Du zum 30.4. kündigen willst (Rückdatierung). Diese Kündigung ist meiner Ansicht nach sowieso unwirksam.

VeeRoo 
Beitragsersteller
 09.05.2022, 19:22

Ich hab den Brief am 30.04.verfasst..also ja. Am 03.05 ist er angekommen und die Annahme des Briefes wurde abgelehnt vom Vermieter.

VeeRoo 
Beitragsersteller
 09.05.2022, 19:23
@VeeRoo

Am 03.05* sorry.

bmke2012  09.05.2022, 19:23
@VeeRoo

Nochmal: Zu welchem Termin hast Du gekündigt (Beendigung des Mietvertrags)?

VeeRoo 
Beitragsersteller
 09.05.2022, 19:24
@bmke2012

30.04 gekündigt. Am 03.05 is brief angekommen.

bmke2012  09.05.2022, 19:25
@VeeRoo

Es geht nicht darum, wann Du geschrieben hast, sondern wann der Mietvertrag enden soll.

albatros  10.05.2022, 01:28
@VeeRoo

Zuvor schriebst du, zum 30.4. gekündigt, nun am 30.4. Das ist ja ein völlig anderer Sachverhalt. Du hast / hattest faktisch zum 31. Juli gekündigt (3 Monate Kündigungsfrist).

Du könntest jetzt notfalls bis 3. Juni zum 31. August kündigen.

Dass der V. am 3.5. das ES/RS nicht angenommen hat, ist m. E. rechtlich nicht gedeckt.