Wohnungskündigung auch rechtsgültig ohne Schriftliche Bestätigung des Vermieters?
Muss er eine Wohnungs Kündigung schriftlich bestätigen?
Habe Ihn gebeten auf der Kündigung mir den Eingang und die Korrektheit extra schriftlich zu bestätigen.
Die Kündigung ging als Einschreiben mit Rückschein rauß, hat er bereits am 29.10.2009 erhalten, doch bis heute nicht zu geäußert! (Rückschein habe ich natürlich hier als Original)
Ist meine Kündigung (habe ja die 3Monatige Frist eingehalten) rechtskräftig? Ich meine, die können mich ja nicht zwingen und sagen, nein Sie bleiben da aber noch drinnen! (Hermes Hausverwaltung AG)
Habe schon mehrmals intensiv versucht den Hausverwalter Telefonisch zu erreichen, es geht nur keiner dran!
Was soll ich machen? Garnichts, und einfach zum gekündigten Termin rauß sein!?
danke
14 Antworten
Einfach raus geht nicht, es müssen ja auch Heizung, Wasser abgelesen und die Wohnung übergeben werden.
Ein Hausverwalter, der nie erreichbar ist?
Schon komisch.
Ich würde weiter anrufen (vielleicht mal eigene Nummer unterdrücken) und um einen Übergabetermin bitten.
Weißt du denn sicher, dass der Vermieter die Kündigung erhalten hat???
Hallo, also ich habe die erste Kündigung ja schon vorletzte Woche in den Briefkasten geschmissen, dann letzte Woche aber nochmal mit einschreiben /Rückschein zur Sicherheit. Ich weiß nicht was mit meinem Vermieter ist. Ich kann ihn eben seit vorletzter Woche nicht mehr erreichen, weder per Telefon Handy oder durch klingeln an die Haustür und hab Angst das er im Urlaub ist und die Kündigung erst nach Mittwoch (3. Werktag) annimmt. Weil die muss ja bis zum 3 Werktag da sein.
Du mußt nur nachweisen, daß der Vermieter die Kündigung rechtzeitig erhalten hat. Das beweist Du mit dem Rückschein. - Bestätigen muß der Vermieter die Kündigung nicht. Die ist auch so wirksam.
Wenn Du die Hausverwaltung telefonisch gar nicht erreichst, solltest Du sie ungefähr zwei Wochen vor dem Auszugstermin noch mal auffordern, sich mit Dir wegen der Wohnungsübergabe in Verbindung zu setzen.
Wenn sie keinen Übergabetermin vereinbaren:
Fertige mit einem Bekannten ein Protokoll vom Zustand der Wohnung an - auch mit Fotos. Achte auf Schwachstellen - damit Dir hinterher nicht noch eine dicke Rechnung gestellt wird. (Tips dazu gewiß per google...). Und dann wirf im Beisein des Bekannten bei der Hausverwaltung den Schlüssel in den Briefkasten. Fertig.
Die Kündigung ist so i.O. Sie müßten jetzt nur noch einen Übergabetermin zum Fristablauf der Kündigung vereinbaren. Erscheint dazu niemand oder rührt sich wieder niemand, dann werfen sie den Schlüssel mit einem Zeugen in den Briefkaseten des Vermieters bzw. seines Verwalters. Fordern Sie anschließend mit einem Hinweis auf diese Schlüsselübergabe mit Zeuigen schriftlich die Herausgabe der Kaution.
Wichtig ist die schriftl. Bestätigung dieses Termins durch den VM. Schlüssel einfach in den Briefkasten reicht nicht aus, auch nicht unter Zeugen. Damit ist keine Schlüsselübergabe zustande gekommen. Wenn die Annahme durch den VM verweigert wird, gerät dieser in Abnahmeverzug und kann keine Ansprüche für Nutzungsentschädigung auch nicht über das Kündigungsdatum hinaus geltend machen. Hier kommt es auf das tatsächliche Anbieten der Schlüssel an. MfG
Du hast doch den Rückschein als Beleg für die rechtzeitige Absendung. Das reicht vollkommen. Zieh aus und gut ist. Wenn sie mit Dir keinen Termin für die Übergabe ausmachen gib einfach den Schlüssel ab. Damit bist Du aus dem Schneider.
Hier ist nicht von Schlüsseleinwerfen, sondern von Schlüsselabgabe die Rede. Nimmt der Vermieter den Schlüssel hat er das Recht verwirkt Nachforderungen zu stellen. Alles andere war eh schon klar und bedurfte nicht noch eines Kommentares.
Ich korrigiere Dich nur ungern, aber die rechtzeitige Absendung ist völlig irrelevant! Nur das Datum des Zugangs beim Empfänger ist zur Fristwahrung wichtig.
RuleBritannia@ Die Korrektur ist berechtigt. Danke.
Büddeschön :-)
So blöde wird er wohl kaum sein, oder? Obwohl... so genau weiß man das nie. :O)
Ja ist gültig. Ist eine einseitige Willenserklärung die keiner Zustimmung bedarf. Wenn Du den Nachweis der Zustellung hast gibt es kein Problem. Wenn der Mieter aber behauptet Dein Einschreiben war leer, dann könnt es wieder Ärger geben. Deshalb habe ich so wichtigen Sachen immer einen Zeugen dabei der zusieht welches Schreiben ich einkuvertiere und direkt abschicke bzw. stelle es es mit dem Zeugen am Briefkasten des Empfängers selbst zu.
Völlig richtig! Deshalb ist ja das Einschreiben mit Rückschein längst nicht so sicher, wie oft angenommen wird...
@Denis1970: Wenn ich die Frage richtig gelesen habe, hat hier der Mieter die Wohnung gekündigt, und der Vermieter hat nicht geantwortet. Was würde es sonst für einen Sinn machen, daß der Fragesteller die Hausverwaltung (als Vertreter des Vermieters) vergeblich zu erreichen versucht? - Und der Vermieter soll ja auch nicht in seiner Wohnung bleiben müssen...
"Wenn der Mieter aber behauptet" - der Vermieter in diesem Fall...
Nein der Mieter. Der Vermieter schickt ja die Kündigung. Der Mieter behauptet dann er hätte einen leeren Briefumschlag als Einschreiben/Rückschein erhalten (und natürlich auch gleich einen Zeugen dafür).
du hast recht. ist ja der umgekehrte fall. egal in welche richtung ;-)
@RuleBrittania: Der Rückschein beweist in diesem Fall zum Glück den rechtzeitigen Eingang...
@augustkoenigin: Nur das Einwerfen des Schlüssels reicht nicht. Damit ist man noch lange nicht aus dem Schneider. Man sollte mit einem Zeugen durch die Wohnung gehen, der die Mängelfreiheit bestätigen kann (Protokoll). Andernfalls kann man noch üble Nachforderungen bekommen. Damit habe ich schon mal bei einem (gewerblichen) Vermieter sehr üble Erfahrungen gemacht! - Und auch das Schlüsseleinwerfen sollte man mit einem Zeugen zusammen machen. Sicher ist sicher.