Welsche Gültigkeit hat ein Einwurf Einschreiben vor Gericht?
Hallo Leute Mein Ex Vermieter will an meine alte Wohnanschrift ein Einwurf-Einschreiben versandt haben Nun die Frage wie will der Postbote es zugestellt haben. Weil ich bin vor der Kündigung ausgezogen, habe den Briefkasten komplett zugeklebt damit keine Post da mehr eingeworfen wird.. Nun führt der Ex Vermieter an, ich hätte diesen Einschreibebrief erhalten. was Ja so nicht stimmen kann, da ich an dieser Wohnung nicht mehr gewohnt habe, wo angeblich dieses Schreiben an mich zugestellt sein worden soll.
Auch habe ich nach meinem Auszug nicht mehr in den Briefkasten gesehen, erstens hatte ich den Schlüssel zurückgesandt was ich per Einschreibe- Rückschein belegen kann. Jetzt sagt der Ex Vermieter aus, er hätte mir vorher gekündigt was nicht sein kann. weil ich habe das Objekt vor seiner Kündigung verlassen. Nun sagt der Vermieter mir wurde ein Einwurf Einschreiben zugestellt, wo sich für mich die Frage stellt wie er so einen Brief zustellen lassen will, wenn die Wohnung vorher gekündigt wurde von meiner Seite aus. Ich habe so einen Einschreibebrief nicht erhalten. Der Vermieter sagt in seinem Schreiben aus ,ich hätte den Briefkasten zugeklebt was stimmt, Aber andererseit soll ich ein Einwurf Einschreiben erhalten haben. Wie soll das gehen. Nun die Frage Welchen Beweiß hat ein Einwurf-Einschreiben vor Gericht, dass ich Kenntnis von dem besagten Schreiben erhalten haben soll Ich war ja schon vor der Kündigung weg und der Briefkasten war zugeklebt Kann der Vermieter mir durch diesen angeblich versandten Einwurf-Einschreibebrief nach weisen dass ich das Schreiben erhalten habe. Weil wie ich weiß haben vor Gericht nur Übergabe-Einschreiben eine Beweiskraft oder Einschreiben mit Rückschein was stimmt jetzt ?
7 Antworten
Du bist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Dich Deine Post erreicht - per Postnachsendeantrag. Also darf Dein Vermieter davon ausgehen, dass Dich sein Brief erreicht hat.
Die hat er wohl. Ist ja online sbrugbar AFAIR
Natürlich gilt ein Einwurfeinschreiben mit Dokumentation des Zustellers als in den Machtberech des Empfängers gelangt und damit gegebener Möglichkeit der Kenntnisnahme.
Du bist verpflichtet, dass dich Sendungen erreichen können, da hätte man einen Nachsendungsauftag an die neue Anschrift stellen sollen.
Ob jemand den Briefkasten wieder zugänglich machte oder der Postbote es unter deiner Wohnungsür durchschob, ist für die Kenntnisnahmemöglichkeit ohne Belang.
G imager761
... solche Schreiben/Zustellungen sind immer schwierig, denn ein Umschlag sagt nichts aus über den Inhalt.
Auch ich bin lernfähig und lasse nach den ersten Verfahren deshalb nur noch per Boten zustellen.
Einen Briefkasten lasse auch ich säubern, was hat bitte ein Mieter daran rumzuwerkeln?
Und so lange das Vertragsverhältnis besteht, darf ja auch eingeworfen werden.
Viel Glück.
Ganz simpel - Du bist in Deutschland verpflichtet, eine ladungsfähige Meldeadresse zu haben und an dieser wird das Einschreiben zugestellt
Nicht andere, sondern Du selbst mußt dafür sorgen, daß Post Dich erreicht - deshalb gilt das vor Gericht auch als zugestellt
Der Ex Vermieter hatte meine neue Wohnungsanschrift hat aber das Einwurf- Einschreiben an meine alte Wohnungsanschrift versandt ich bin doch nicht verpflichtet obwohl ich die Wohnung verlassen habe, an die alte Wohnanschrift zu fahren. Wenn er an mich schreibt sollte er auch die neue Wohnanschrift verwenden, für mich gilt so ein Schreiben als nicht zugestellt weil der Ex Vermieter hatte meine neue Wohnungsanschrift er wusste wo ich jetzt wohne also hätte er das Schreiben an die neue Anschrift versenden können was er aber nicht gemacht hat .
Nun sagt der Vermieter mir wurde ein Einwurf Einschreiben zugestellt, wo sich für mich die Frage stellt wie er so einen Brief zustellen lassen will, wenn die Wohnung vorher gekündigt wurde von meiner Seite aus. Ich habe so einen Einschreibebrief nicht erhalten.
Einwurfeinschreiben bedeutet, das der Postbote ihn in den Briefkasten wirft und den Einwurf durch seine Unterschrift bestätigt.
Der Brief ist in den Machtbereich des Empfängers gelangt und es bedarf nicht Deiner Unterschrift.
Der Vermieter sagt in seinem Schreiben aus ,ich hätte den Briefkasten zugeklebt was stimmt, Aber andererseit soll ich ein Einwurf Einschreiben erhalten haben.
Dann hat wohl Jemand den zugeklebten Briefkasten freigemacht.
Weil wie ich weiß haben vor Gericht nur Übergabe-Einschreiben eine Beweiskraft oder Einschreiben mit Rückschein was stimmt jetzt ?
Einwurfeinschreiben wird von Anwälten empfohlen, Übergabe ist auch gut.
Das Schlechteste ist das Einschreiben mit Rückschein, weil z.B. der Empfänger im Urlaub sein kann.
Das zu prüfen ist Sache des Vermieters. Er muss sich an die Post wenden zwecks Bestätigung des Einwurfes. Wenn er die nicht bekommt, hat er Pech. Das EES gilt dann als nicht zugestellt.