Einschreiben/Rückschein vom Arbeitsgeber nicht abgeholt, Kündigung rechtskräftig?
Hallo! Ich komme mit einem sehr dringenden Anliegen zu Euch! Ich hatte vor zum 31.12.2014 meine jetzige Arbeitsstelle zu kündigen, (mit einem Monat Kündigungsfrist) somit schickte ich den Brief schon am 23.11. mit Einschreiben Rückschein ab. Nun mein Problem: Mein Arbeitgeber hat diesen Brief nicht von der Post abgeholt und somit kam dieser wieder zu mir nach Hause. Nach langer Recherche nun die Frage: Ist meine Kündigung trotzdem noch rechtskräftig? Oder bleibt mir jetzt nichts anderes übrig, außer nochmal in 2 Wochen zum 31.01.2015 zu kündigen? Da ich morgen zu meinem Arbeitsgeber hinfahren MUSS, wäre es gut zu wissen, was ich morgen verlangen kann/darf?
Über gute Antworten freue ich mich sehr, Mit freundlichem Gruß, Spiegelchen
5 Antworten
Genau das ist das Problem bei Einschreiben mit Rückschein. Jetzt ist es für gute Ratschläge zu spät. Die Kündigung ist nicht zugegangen.
Deine nächste Kündigung solltest Du entweder selbst abgeben und Dir den Empfang auf einer Kopie der Kündigung bestätigen lassen, die Kündigung vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen oder mit einem Einwurfeinschreiben schicken. Beim Einwurfeinschreiben gilt die Kündigung als zugestellt, wenn sie im Briefkasten landet oder im Betrieb abgegeben wurde. Davor sollte ein Zeuge sehen, was Du in den Umschlag steckst (für alle Fälle).
Danke fürs Sternchen.
Also kann ich nichts mehr tun, außer die Faulheit meines Arbeitgebers hinzunehmen?
Du kannst ihn fragen, warum er das Einschreiben nicht abgeholt hat. Vielleicht lässt er Dich trotzdem zum gewünschten Termin aus dem Vertrag. Bitte ihn um einen Aufhebungsvertrag zum 31. Dezember.
Deinem AG ist ja bewußt, dass Du weg gehst. Da ist es für ihn evtl. besser, er läßt Dich zum Jahresende gehen als dass er riskiert, dass Du evtl. noch arbeitsunfähig wirst (passiert leider oft, soll aber keine Unterstellung sein). Viel Einsatz wird er von Dir wohl auch nicht mehr erwarten können. Außerdem hättest Du dann für Januar noch Urlaubsanspruch und er müsste auch noch Neujahr und evtl. den 6. Januar bezahlen
Arbeitsunfähig werde ich nicht werden, aber ich habe noch 12 Tage Urlaub dieses Jahr, die ich nicht genommen habe, somit werde ich auf Verschiebung des Urlaubs auf nächstes Jahr hoffen. Er muss mir nun schon entgegen kommen... Vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort !
Mein Arbeitgeber hat diesen Brief nicht von der Post abgeholt und somit kam dieser wieder zu mir nach Hause.
Genau das ist das Problem beim Einschreiben mit Rückschein. Dein Arbeitgeber hat die Kündigung nicht erhalten, somit ist sie nicht wirksam. Sinnvoller wäre es gewesen, sie mit Einwurf-Einschreiben zu verschicken oder - noch besser - persönlich zu übergeben.
Hallo Spiegelchen!
Sie haben richtig gehandelt. Der Rückschein ist der Beweis der Zustellung. Wenn Ihr AG den Brief nicht entgegennimmt oder ihn nicht abholt, ist das sein Problem. Das Schreiben gilt als zugestellt. Wäre ja noch schöner, wenn es anders wäre.
Was glauben Sie was hier los wäre, wenn jeder Bußgeldbescheid, Mahnbescheid oder Gerichtsurteil nicht rechtskräftig würde, nur weil der Empfänger das nicht entgegennehmen will.
Gruß Navvie
Wäre ja noch schöner, wenn es anders wäre.
Und es ist anders! Wenn Du ein besseres Gefühl mit dem Rückschein hast ist das Deine Sache.
Der Brief muß erst einmal zugestellt werden. Und mit einer Benachrichtigung das er zu Abholung bereit liegt ist er eben nicht zugestellt.
Das Problem liegt also hier ganz bestimmt nicht beim AG sondern beim Kündigenden.
Wie, nicht abgeholt? Sowas wird doch persönlich ausgehändigt oder arbeiten. Da nur 3 Mann und niemand ist da?
Nein, er hat wirklich die Pflicht. In mehreren Urteilen verschiedener Arbeitsgerichte bestätigt.
Verzwickte Situation, besser persönlich überbringen falls sowas wieder passiert und quittieren lassen.
Aber generell ist das fast ein Fall für das Arbeitsgericht. Generell hat dein Chef die Pflicht die Post abzuholen. Verhält sich mit E-Mails übrigens auch so, ich muss als gewerblich nutzender Teilnehmer oder Postempfänger die Post regelmäßig prüfen. Und das "regelmäßig" ist soweit ich weiß dann Auslegungssache. Aber ich würde da erst mal mit ihm reden, schließlich willst du ja auch ein Arbeitszeugnis etc also musst du eh mit ihm sprechen
Generell hat dein Chef die Pflicht die Post abzuholen.
Das würde ich bezweifeln. Aber ein Einwurfeinschreiben hätte diese Situation nicht aufkommen lassen. Die Kündigung wäre zugegangen.
Ob noch im Briefkasten oder auf dem Chefschreibtisch, gelesen oder nicht gelesen ist da weniger relevant.
Hey, man könnte meinen du weißt wo ich arbeite. Das ist ein Büro und da arbeiten exakt 3 Menschen. Die Post wollte es zustellen, jedoch war keiner anzutreffen, sie haben ein Zettel im Briefkasten hinterlassen, dass ein Brief bei der Post wartet, jedoch haben sie wohl nicht reagiert.
https://www.gutefrage.net/frage/kuendigung-per-einschreiben---gueltig-wenn-ichs-nicht-abhole da isses, gilt als Zugegangen
Du hättest dir den ganzen Beitrag mal durchlesen sollen, selbstverständlich bin ich auf diesen Beitrag auch schon gestoßen. Und auch dort streiten sich die Geister. Fakt ist, dass mein Arbeitsgeber den Brief NICHT erhalten hat und somit auch KEINE Ahnung von meiner Kündigung hat. Rein theoretisch könnte es ja auch sein, dass mein Arbeitgeber die ganze Woche von zu Hause gearbeitet hat, oder etwa nicht und somit gar keine Chance hatte, diesen Brief entgegenzunehmen?
habe noch eine andere Stelle, hab zwischendurch was gefuttert :-) betrifft genau die Aussage nochmals:
Besser ist es Kündigungen mittels Einwurfeinschreiben zu übersenden. Allerdings hat auch diese Vorgehensweise Risiken. Als Kündigender kann man zwar beweisen, dass man der anderen Vertragspartei ein Schreiben zugesandt hat (aber selbst dies wird von eigen Gerichten anders gesehen). Sofern die Gegenseite jedoch beispielsweise behauptet, einen leeren Briefumschlag erhalten zu haben, wird man wiederum den Zugang der Kündigung nicht nachweisen können. Verkürzt kann man sagen, dass man durch das Einwurfeinschreiben zwar darlegen kann, dass man der Gegenseite etwas übersandt hat, nicht jedoch was sich in dem Brief befunden hat. http://www.rabw.de/Anwalt-K%C3%BCndigung
Man sollte Zeugen haben, die bestätigen können, was sich in dem Brief befunden hat.
Sorry Hexle, aber das halte ich für nicht richtig.
Ein Einschreiben ist die Form des Zusendens eines Briefes mit Zustellungsvermerk. Früher gab es nur eine Form des Einschreibens, nämlich den mit Rückschein, weshalb das die klassische Form des Einschreibens ist. Erst später wurde die "verschlankte" Version des Einschreibens zugefügt: das "Einwurfeinschreiben". Hier erhält der Absender keine Nachricht, sondern beim Absenden lediglich das "Versprechen", das der Brief auch eingeworfen wird. Das ist nichts.
Das merkt man auch schon am Preis. Ein Einwurfeinschreiben ist billiger als ein Einschreiben mit Rückschein, weil erst der Rückschein den Beweis liefert, dass die Sendung zugestellt wurde und nicht umgekehrt!
Als Privatperson hat man kaum die Möglichkeit dazu, aber wenn man absolut sicher gehen will, sendet man ganz wichtige Post mit Postzustellungsurkunde. Diese, genau wie der Rückschein sind Beleg für die Zustellung und sind gerichtsfest.