Kündigung per einschreiben nicht angenommen!

10 Antworten

Warum versendest Du nicht einfach ein Einwurfeinschreiben? Das gilt genauso als zugestellt und das wird ihr einfiach in den Briefkasten geworfen, ob sie daheim ist oder nicht.

BurgN  03.05.2017, 16:47

Der Brief könnte leer sein :)

Eine Kündigung gilt meines Wissens nach rechtlich auch dann als zugestellt, wenn Deine Vermieterin Kenntnis von Deinem Einschreiben bekommen hat (z.B. durch die Benachrichtigung des Postboten), sie den Brief dann aber wissentlich nicht abholt.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, fragst Du mal einen Rechtsanwalt.

Hallo,

eine Kündigung ist Empfangsbedürftig.

Deine Vermieterin hat diese nicht erhalten (Nachweis: Du hast das Schreiben in Deinen Händen).

Folgende Möglichkeit gestaffelt nach Beweiskraft:

1. Einfacher Brief

2. Einwurf-Einschreiben

3. Zustellung durch Boten

4. Einwurf durch Dich mit Zeugen

5. Zustellung Durch Gerichtsvollzieher (Kosten ca. 11,11 Euro)

Schöne Grüße

Wenn du den Rückschein hast dann gilt sie Kündigung als zugestellt. Ob die Vermieterin sie abholt an der Poststelle oder auch nicht ist dann nicht dein Problem.

albatros  19.09.2012, 01:20

Wenn das ES nicht abgeholt wurde, kommt es zurück, Rückschein gibt es dann nicht.

helmutgerke  18.09.2012, 19:41

Irrtum sprach der Igel und stieg von der Klobürste

hallo, leider gab es schon viele solcher fälle und auch viele urteile... unser anwalt hat das mal vortrefflich beschrieben. ein einschreiben kann jeder irgend jemanden senden und dann behaupten (auch bei einwurf, übergabe oder rückschein) es wäre nur ein weißes blatt papier drinne gewesen. du bist in der beweis pflicht, wie also willst du das beweisen ??

vor gericht werden sehr oft nur schriftstücke anerkannt die entweder per bote, oder von dir selber per zeugen zugestellt wurden. du kannst jedoch sicher auch einen brief per zeugen aufgeben, der muss halt mit zum postamt dackeln und du vor ihm den brief eintüten und aufgeben. in diesen fällen lässt du dir die übergabe bezeugen. wir haben das auch erst vor kurzem gemacht, und es war gut so wie sich später zeigte... eine unterschrift auf unserer kopie und eine auf dem orginal (vom zeugen). den angeblich sind briefe nicht angekommen und das einschreiben wurde auch nicht abgeholt.. adresse stimmte aber...

da dir jetzt aber wohl die zeit wegläuft, würde ich die kündigung schnellstmöglich nochmals mit zeugen zustellen.. entweder selber wenn es geht oder mit boten/gerichtsvollzieher oder den postweg mit zeugen... aber dann als einwurfeinschreiben, da muss der vermieter nicht unterschreiben, sondern der postbote bestätigt den zugang in den briefkasten..

albatros  19.09.2012, 01:18

Dieser Standpunkt ist seit Jahren überholt. Gerichte erkennen jede nachweisbare Zustellung an, ohne jeden Zweifel.