Darf man Einschreiben mit rückschein verweigern?
Wir haben unsere Kündigung nachdem Sonderkündigungsrecht mit einem Einschreiben/rückschein am 25.6.2013 zu unseren Vermieter geschickt. Im Mai erhielten wir ein Schreiben von unserem Vermieter mit der Mitteilung das die Miete auf die ortsübliche Mieten angehoben werden soll. Nun haben wir etwas anderes gefunden, nur noch Ärger mit dem Vermieter. Darf er das Einschreiben verweigern, oder es so lange hinauszögern bis die frist abgelaufen ist um die Mieterhöhung doch zubekommen und wir drei monate kündigungsfrist haben? Wir hatten bereits eine Woche zuvor ein Einschreiben mit Rückschein zu ihm senden müssen wegen der Mängel in unserer Wohnung da hat es nicht so lange gedauert.
9 Antworten
Die Annahme eines Einschreibens mit Rückschein kann verweigert nehmen, es besteht auch keinerlei Verpflichtung dieses innerhalb der Niederlegungszeit bei der Post abzuholen.
Eine Kündigung entfaltet ihre rechtliche Wirkung erst, nachdem das Schreiben wirksam zugestellt wurde. Aus diesem Grund wird empfohlen eine Kündigung per Einwurfeinschreiben zu versenden. Der Postbote notiert an welchem Tag er das Schreiben in den Briefkasten geworfen hat. Sobald das Schreiben im Briefkasten landet, gilt es als wirksam zugestellt.
Auch die persönliche Übergabe ist mMn unsicher, denn ich muß den Empfang nicht bestätigen.
Dann wäre ein Zeuge noch sinnvoller.
Deswegen habe ich auch geschrieben - GEGEN Empfangsbestätigung - wenn er keine gibt, dann Zustellung durch GV.
Das Märchen vom leeren Blatt ist unverwüstlich, aber trotzdem ein Märchen. Die Rechtspraxis ist eine andere.
So was immer Einwurfeinschreiben senden. Das reicht absolut und er kann es nicht verweigern.
Natürlich kann er das, niemand ist verpflichtet, Einschreiben anzunehmen. Ob die Kündigung dann dennoch wirksam ist, ist eine andere Frage, die von den Umständen abhängt und hier nicht beantwortet werden kann...
das ist eine frage für den rechtsanwalt
Wenn der Adressat das Einschreiben verweigert anzunehmen. Teilt der Postzusteller dir das ja mit. Damit hast du einen Anhaltspunkt, dass die Kündigung rechtzeitig im Machtbereich des Vermieters war.
Das stimmt so nicht!
Bitte mal lesen:
LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 1 Sa 377/01
http://www.computerwoche.de/a/einschreiben-nicht-abgeholt-kuendigung-ungueltig,241076
Nach der Frage hat der Vermieter ja die Annahme definitiv verweigert, also ist das durch den Postboten ja dokumentiert. Durch Verweigerung kann man keine Fristen "künstlich verlängern"
Bei Einwurfeinschreiben kann die Annahme nicht verweigert werden, wie sollte das gehen? Der PB wirft es in den BK, damit ist es zugestellt. Fertig. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Auch das Einwurfeinschreiben ist nicht sicher genug - wie bereits Gerichte entschieden haben, bestehe hier die Möglichkeit, daß es in einen falschen Briefkasten eingeworfen werden könnte. Zudem könnte auch hier der Inhalt des Briefes abgestritten werden (z. B. leeres Blatt im Umschlag etc.)
Daher ist bei wichtigen Schriftstücken sicherheitshalber auch von dieser Zustellung abzuraten.
Die beiden einzigen sicheren Möglichkeiten sind:
Zustellung eine Schriftstücks durch Gerichtsvollzieher (ca. 12. -18 €)
Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung