Vermieter dazu bringen die Hauswände zu streichen
Hallo,
ich wohne in einem 6-Parteien Haus das 2003 gebaut wurde. Nun sind in den letzten 10 Jahren die Außenwände des Hauses durch Witterung etc... stark vergilbt und sehen dadurch sehr verdreckt aus. Der Vermieter hat hier noch nie Streicharbeiten durchführen lassen. Ein Mieter muß laut Gesetz ca. alle 5-8 Jahre Renovierungsarbeiten in seiner Wohnung durchführen. Wann muß ein Vermieter z.B. solche Malerarbeiten durchführen? Ist der verpfichtet nach x Jahren das zu machen? Wie kann ich den Vermieter am besten dazu bringen entlich die Außenwände wieder weiß zu streichen, schließlich fällt soetwas auch in die Mietkosten?
15 Antworten
Nun sind in den letzten 10 Jahren die Außenwände des Hauses durch Witterung etc... stark vergilbt und sehen dadurch sehr verdreckt aus. Der Vermieter hat hier noch nie Streicharbeiten durchführen lassen.
Das wäre auch ein großer Luxus. Die üblichen Intervalle für Fassadenanstriche liegen bei 25 bis 50 Jahren.
Ein Mieter muß laut Gesetz ca. alle 5-8 Jahre Renovierungsarbeiten in seiner Wohnung durchführen.
Nein, ein solches Gesetz gibt es nicht.
Wann muß ein Vermieter z.B. solche Malerarbeiten durchführen?
Gar nicht. Die einzige Anspruchsgrundlage, die in die Nähe rückt, ist § 535 I Satz 2 BGB: "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."
Aber die Außenfassade gehört, sofern das nicht im Mietvertrag explizit aufgenommen ist, nicht zur Mietsache.
Wie kann ich den Vermieter am besten dazu bringen entlich die Außenwände wieder weiß zu streichen,
Du kannst ihm eine Kalkulation vorlegen, in dem du ihm vorrechnest, um wie viel er die Miete erhöhen könnte, um die Kosten zu decken, und Unterschriften aller Mieter, dass sie bereit sind, die höhere Miete zu zahlen. Das überzeugt ihn vielleicht.
schließlich fällt soetwas auch in die Mietkosten?
??? keine Ahnung, was du mit diesem Satz meinst.
Es gibt kein Gesetz, das es verbieten würde, dass Mieter und Vermieter sich vertraglich auf eine Fassadenrenovierung gegen Zahlung einer höhreren Miete einigen.
Du hast keinerlei Mitspracherecht. Dir ist nicht die Außenwand vermietet sondern deine Wohnung. Es liegt einzig und allein im Ermessen des Vermieters diesbezüglich tätig zu werden. Die Farbe der Außenwand hat nichts mit deiner Miethöhe zu tun.
Wenn mir N U R eine Wohnung vermietet wurde warum muß ich dann per Nebenkosten für die Gartenarbeiten und die Hausmeisterkosten aufkommen? Der Garten gehört auch nicht zu meiner Wohnung, aber zahlen hierfür soll man??
Wenn mir N U R eine Wohnung vermietet wurde warum muß ich dann per Nebenkosten für die Gartenarbeiten und die Hausmeisterkosten aufkommen?
Das kann auf die Mieter umgeschlagen werden, aber nicht nur auf einen Mieter.
Warum man solche Dinge zahlt, weil es vertraglich vereinbart wurde, bzw. im Mietvertrag auf die Betreibskostenverordnung hingewiesen wurde und dann muss man zahlen.
Rufe mal über Google die Betriebskostenverordnung auf. Da wirst du nix finden über Außenwandstreichen. Außerdem ist das eine Instandhaltung, diese ist immer Sache des Vermieters. Solange der Zustand der Wand nicht zu einem Mangel in der Wohnung führt ist der Vermieter nicht gehalten, etwas zu ändern.
Wenn mir N U R eine Wohnung vermietet wurde warum muß ich dann per Nebenkosten für die Gartenarbeiten und die Hausmeisterkosten aufkommen?
Weil der Gesetzgeber und Dein Mietvertrag das so vorsieht.
Für Dein Problem mit der vergilbten Fassade gibt es die Lösung schlechthin.
Kauf Dir ein Haus und streiche alle 10 die Fassade bzw. lass sie streichen.
Vielleicht solltest Du Dich mal im Ruhrgebiet etwa umsehen, wo viele Häuser erkennbar seit 50 Jahren nicht mehr gestrichen wurden und deshalb heute noch so aussehen, als wären wir in der Hochzeit der Stahlproduktion und des Kohleabbaus.
Da gibt es keine festen Regeln oder Fristen.
Wie kann ich den Vermieter am besten dazu bringen entlich die Außenwände wieder weiß zu streichen
Indem Du z.B. die Kosten dafür übernimmst.
Auch kein schlechter Vorschlag :-))
Da kannst Du gar nichts machen, weil das Aussehen des Hauses die Qualitaet Deiner Wohnung nicht beeintraechtigt. Wenn es durchs Dach regnen wuerde oder so, dann schon...aber nur wegen "Kosmetik", dazu ist der Vermieter nicht verpflichtet, da hast Du keine Handhabe.
Wegen lediglich Neuanstrich der Fassade (Instandhaltung!!) kann die Miete nicht erhöht werden. Wie kommst du drauf?