Bedarf der Einzug meiner Freundin in meinem Haushalt einer Erlaubnis vom Vermieter?
Muss ich vorher fragen ob meine feste Freundin in meine Wohnung mit dazu ziehen darf oder darf sie das einfach ?
8 Antworten
Entgegen dem was viele hier schreiben, brauchst du tatsächlich das Einverständnis des Vermieters, da es sich "nur" um deine Partnerin und nicht um deine Ehefrau handelt. (Urteil des BGH VIII ZR 371/02).
Aber der Vermieter darf das nur in ganz bestimmten Fällen ablehnen: Zum einen wenn die Wohnung überbelegt wäre (was bei 120 m² und 2 Personen auf keinen Fall sein kann) oder wenn deine Freundin ihm eine unzumutbare Person darstellen würde (z.B. weil sie ein bekannter Störenfried ist).
Bezüglich der Anmeldung bei der Stadt: Der Vermieter ist nicht Wohnungsgeber für deine Freundin. Das bist du. Von daher kannst du die Wohnungsgeberbescheinigung (ugs. Vermieterbescheinigung) für deine Freundin ausfüllen. Mehr braucht ihr bei der Anmeldung nicht.
Ohne Zustimmung des Veremieters ist Ärger vorprogrammiert.
Wäre der Zuzug zumutbar und der Vermieter weigert sich, dann könnten Sie auf die Zustimmung klagen.
Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist in Unkenntnis aller Daten und Fakten zu Ihrem Mietverhältnis aber hier nicht transparent.
Eine Richter wird die geggeseitigen Begründungen abwägen und dann den Fall ausurteilen.
Kann ein teures "Vergnügen" werden, wobei der Vermieter aus dem vollen Ihrer an ihn gezahlten Kaltmiete schöpft und Sie erstmal zusätzlich zur Mietzahlung mit den Verfahrensksoten in Vorlage treten müßten.
Wieviel einfacher wäre es dann doch für Sie, einen Mietvertrag gemeinsam mit der Dame Ihres Herzens anzubieten.
Mag das der dezeitige Vermieter aus wichtigem Grunde nicht, gibt es genügend andere Wohnungen, in die man von vorne herein mit entsprechendem Mietvertrag zu zweit einziehen kann.
Der Vermieter muss zumindest informiert werden.
http://www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de/adz/index.php?id=mietverhaeltnis
Das reicht nicht, der Mieter muss um Zustimmung bitten. Ohne de Zustimmung darf der Vermieter wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung kündigen.
Ok aber man muss doch schriftlich vom Vermieter alles bekommen für die Anmeldung per EInwohnermeldeamt oder ?
Hallo, da es sich dabei um ein Zusammenziehen handelt, darf der Vermieter hier nichts sagen. Bei dir in der Wohnung kann die Person leben, mit der du zusammen wohnen möchtest. Was anderes währe es bei einer WG oder illegaler weise bei einem Untermieter. Wer allerdings bei dir einzieht kann ihm getrost am ... Vorbeigehen, solange du die Miete zahlst ist das nicht Verboten. Desswegen die Miete erhöhen darf er auch nicht.
Er kann dir auch nicht Vorschreiben, ob du das nun darfst oder nicht das hat ihn einfach nicht zu Interessieren.
Wenn ihr allerdings in einem Guten Verhältniss zueinander steht, schadet es nicht ihn darüber zu informieren. Wenn er dann was dagegen hat kann er dich nicht raus schmeißen und ihr nicht verbieten bei dir einzuziehen.
Gruß
So viel Unkenntnis vom Mietrecht tut gewaltig weh.
Dazu brauchst du den Vermieter nicht. Du bist immernoch Hauptmieter in der Wohnung. Sie muss sich auf deine Adresse anmelden dazu braucht ihr den Mietvertrag aber dort muss nicht ihr name drin stehen. Ideal währe es, wenn der Vermieter ihn nachträglich eintragen lassen würde als Mitbewohner ich glaube das braucht ihr auch bin aber nicht ganz sicher liegt schon ein paar Jahre zurück. Die Erlaubnis braucht ihr aber nicht von Ihm. Wie ist denn das Verhältnis ?
Wir sind seit über 2 Jahren in einer Beziehung.
Ich habe Angst das ich einfach durchziehe und wir uns aufs Maul legen.
Das Verhältnis zum Vermieter war gemeint ^^ sry wovor hast du angst ? Mit der Beziehung, oder dass der Vermieter euch nen strich durch die Rechnung macht ?
Das Verhältnis zum Vermieter ist massiv angespannt. Ja ich denke er wird uns einen Schuss geben. Einfach anmelden geht doch nicht oder ? Was ist mit Vermieterbescheinigung ?
Das ist meistens eher schlecht, aber nichts gravierendes. Mann kann sich ja aus dem Weg gehen. Habe ich auch geschafft und er wohnte unter mir. Wenn er wiedermal meckert einfach lächeln und winken, das ärgert Ihn am meisten. Tut mir leid da bin ich jetzt auch etwas überfragt. Bei mir war das eher eine Vorübergehende lösung und sind dann auch innerhalb von 3 Monaten wieder umgezogen. Sonst geh einfach in das Rathaus deiner Stadt und erkundige dich. Mach es ganz normal, als würdet ihr euch ummelden wollen, ubd dann erfahrt ihr exakt was ihr dazu alles brauch, welche Voraussetzungen ihr dafür erfüllen müsst. Bei mir war es sehr einfach. Sie wurde angenommen und hat direk die ummeldung bestätigt bekommen. Wurde dann als Mitbewohner unter dem Hauptmieter eingetragen und das wars
Wünsche euch beiden Viel Glück und lasst euch nicht unterkriegen.
Nun ja er hat meiner Freundin gestern (unter fremden Zeugen) ein Gewaltverbrechen angedroht. Vllt wird er ja kooperativer wenn wir ausnahmsweise von einer Anzeige absehen oder ?
Ach du ahnst es nicht... welche Drohung war es denn, wenn ich fragen darf ? Das bezweifel ich leider Leben solche Menschen von dem Leid anderer, selbst wenn sie es erzwingen müssen egal wie viel sie sich antun das bisschen, was sie dir damit antun ergötzt sie so sehr das es das komplett wert war. Diese Menschen sind einfach unzufrieden mit ihrem Leben und machen darum anderen das leben schwer. Also er kann dir garnichts! Deine Freundin kann bedenkenlos bei dir einziehen, ohne das er auch nur ein Kommentar dazu abgeben darf. Wenn er euch wieder Provozieren will und das ist jetzt ganz wichtig! Ignorieren und weiter laufen!! Dann verliert er irgendwann die lust. ABER! lässt du dich einmal darauf ein macht ihm das so viel spaß und fängt wieder von vorne an. Also merken! Wenn er Stress will ignorieren oder Rede überspitzt mit ihm. Als währe er ein kleiner Junge dem man erklärt warum man nicht mit sand wirft. Glaube mir das sind die beiden einzigen möglichkeiten außer wegzuziehen.
Gr
Ohne Zustimmung des Vermieters zum Zuzug darf er dir wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte spätestens nach fruchtloser Abmahnung kündigen.
Du solltest deshalb zwingend rechtzeitig vorher den Vermieter um Zustimmung bitten (mit Angaben zur Person und einer Erläuterung warum sie zuziehen soll/möchte).
Das ist in der Regel reine Formsache.
Ok aber man braucht es ja schriftlich für die Anmeldugng per Einwohnermeldeamt. Sind Vermieter also verpflichtet das schriftlich zu erlauben ?