Eigentümer streicht das Haus ohne Ankündigung. Darf er uns eine Rechnung stellen?
Schönen guten Tag
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 8 Familien.*(Der Vermieter lebt auch hier.) * Wir sind die einzigen, die Eigentümer ihrer Wohnung sind. (Vermieter natürlich auch)
Vor zwei Jahren wurde das Haus wieder neu gestrichen. Damals hat er es angekündigt/mit uns abgesprochen, wir waren einverstanden und wussten auch, dass wir eine Teilrechung bekommen.
Heute sahen wir, dass das die Malerei wieder anfing. Diesmal hat die Frau vor einigen Tagen nur gesagt "Vielleicht sollten wir das mal Haus bald neu streichen" - Haben dem aber weder zugesagt noch abgelehnt. Wir wurden über das neustreichen also WEDER informiert, NOCH wurden wir nach unserer Meinung gefragt. (Er lässt es weiß streichen, was wir ganz furchtbar finden).
ZU MEINER FRAGE: Darf er uns nach dem Streichen - aus dem nichts - eine Rechnung vorlegen? Ohne unsere Zustimmung ? Und obwohl die Außenwände nach den 2 Jahren immer noch super aussahen und es somit nicht nötig war? (rechtlich gesehen)
Danke im Vorraus! (Bin nur die Tochter, lebe aber (noch) bei meinen Eltern und sie baten mich zu recherchieren)
13 Antworten
Wenn es mehrere Eigentümer gibt müssen solche Maßnahmen (die ja nicht zwingend sofort zur Werterhaltung nötig sind) in einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Die Stimmenverteilung (z.B. pro Wohnung/pro Eigentümer/pro Quadratmeter) regelt die Teilungserklärung für das Gebäude bzw. die Gesetze im jeweiligen Bundesland.
Auch wenn ein Eigentümer ein Stimmenübergewicht hat (was hier ja gut möglich ist) muss der Beschluss in der Versammlung gefasst werden; die anderen müssen informiert werden und es muss ordentlich ausgeschrieben oder gezeigt werden, warum das beauftragte Unternehmen als preiswert angesehen wurde. Einfach so machen is nich.
Das habe ich schon verstanden. Ändert das irgendwas an meiner Antwort ?
De jure nicht, de facto schon. Denn bei einer 7/8 Mehrheit ist jede WEG Versammlung ein Witz.
Woher willst du wissen nach welchem Schlüssel da die Stimmen verteilt sind ?
Weil der TE nichts davon schreibt, dass hier eine abweichende Stimmverteilung vorläge, die nicht dem Eigentumsanteilen entspräche. Und wenn Eigentümer A 87,5% Anteile besitzt, wird er ganz sicher nicht genausoviele oder weniger Stinmen haben als Eigentümer B mit seinen 12,5%.
Das Haus nach zwei Jahren schon wieder zu streichen, dürfte eher überflüssig sein. Wenn das nicht mit euch abgesprochen war, braucht ihr dafür auch nichts zu zahlen.
Wenn ihr Eigentümer seid musste es in einer Versammlung der Eigentümer abgesprochen werden.....allerdings hab ich das halt auch schon erlebt,dass manche Eigentümer zu solchen Versammlungen nicht erscheinen ...aber danach natürlich über das sogenannte Protokoll informiert werden.
Ihr müsstet euch mit den anderen Mietern und Eigentümern zusammen tun und den Vermieter zu einem Gespräch bitten, wenn ihr die Situation entschärfen wollt, vielleicht lässt sich dann vieles klären.
Gibt es eigentlich eine Hausverwaltung ? Dann vielleicht mit dieser in Verbindung treten.
Da deine Eltern auch Eigentümer sind, hätte der Vermieter das erneute Vorgehen schon mit deinen Eltern absprechen müssen. Bei Problemen mal mit einem Fachanwalt sprechen.
Genau das stört meine Eltern. Da das keineswegs abgesprochen war..
Kann es sein das Deine Eltern den Beschluß der Eigentümerversammlung schlicht verpennt haben?
Bei zwei Eigentümern ?
Nein, die gab es gar nicht. Und wenn dann saß der Vermieter dort wohl alleine, da nur wir zwei Familien eigentümer sind
Es muss eine Einigung unter allen Eigentümern geben. Wenn er allein den Maler beauftragt hat, ohne Eure zustimmung, muss er auch allein die Rechnung zahlen. Und selbst wenn Ihr Euch einig seid und eine Firma beauftragt, seid Ihr nur anteilig in der Pflicht. In dem Fall würde ich sagen, zu einem Achtel.
In diesem Fall ist nur er und wir Eigentümer. (Was ich oben vielleicht nicht ganz verständlich erwähnt habe).