Wie wird ein Amtsgericht bei solch einem Fall reagierien?
Ein Vermieter vereinbart solch ein Klausel vertraglich und der Mieter unterschreibt:
Der Vermieter darf jederzeit die abgeschlosenen Wohnungen bzw Schlafzimmer ohne Ankuendigung und ohne Gefahr betreten.
Dann lehnt der Mieter den Zutritt 1-2 mal ab.
Dann kuendigt der Vermieter den Vertrag und gehen beide zum Amtsgericht wegen Raeumungsklage.
Hier gibt es 2 Anliegen:
Klausel ist eventuell unwirksam trotz Unterschreiben.
1-Das Recht die Wohnung als Vermieter nicht ohne Anmeldung und Einverständnis betreten zu dürfen, ergibt sich aus dem Recht des berechtigten Besitzes, was dem Eigentumrecht sehr nahekommt und durch 823 BGB geschützt wird. Das gilt auch im Mietrecht.
2-Das Grundrecht dient der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Es geht um eine Konkretisierung des allgemeinen Rechts, in Ruhe gelassen zu werden, um die „Abschirmung der Privatsphäre in räumlicher Hinsicht“ (BVerfGE 97, 228/265),
Vor diesem Hintergrund sind abgeschlossene Wohnungen, Appartements und Zimmer zweifelsohne durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützt
5 Antworten
Ein solche Klausel wäre mit 100% Sicherheit unwirksam.
Auch die Kündigung des Mietvertrages wäre mit absoluter Sicherheit nicht zulässig.
Und ja du hast recht eine Solche Klausel ist auch mit Unterschrift unwirksam, weil man vertraglich nichts vereinbaren kann, was durch andere Gesetze unzulässig ist.
Klauseln unterliegen nur bei Formularmietverträgen der Inhaltskontrolle n. § 307 BGB. Insoweit hat sich der M an das zu halten, was er verhandelt und unterschreibt oder wird eben fristlos gekündigt und trägt die Prozesskosten der Räumungsklage.
Der Vermieter darf jederzeit die abgeschlosenen Wohnungen bzw Schlafzimmer ohne Ankuendigung und ohne Gefahr betreten.
Nichtige Klausel - diskussionslos : Wohnungstürschloss austauschen und schon wäre der Zauber zu Ende.
Und jeder Richter würde ihn mit einer versuchten Räumungsklage auslachen.
Und derartige Jammer-Kasperfragen sind nur läääächerlich.
Ich bin kein Jurist, denke aber, dass eine solche Klausel unwirksam wäre.
Das stand vor 20 Jahren auch schon in diesen Mietverträgen.
Denkst du nicht, dass es in all der Zeit mal jemandem aufgefallen wäre, wenn das nicht rechtmäßig wäre?
Dazu brauchen wir niemanden von außerhalb, der uns unser Recht aufklärt.
Denkst du, das macht es besser?
Du hast die Frage nicht gut verstanden. Ich bespreche hier keine konkrete Lage. Ich besprach ob man sowas machen kann.
Du hast wegen manglendem rationalen Denken nicht verstanden.
Jaja, alles immer fiktiv, auch mit dem Gerichtsvollzieher und der Polizei vor deiner Tür.
Erzähl doch nichts. Soviel Phantasie hättest du gar nicht.
Nana, Dr. Kristall08! Was sind wir denn so auf Streit aus? Haben wir keine Menschen im Umfeld, die diesen Frust eher verdient hätten abzubekommen? Die, die ihn verursacht haben möglicherweise?
Deine Reaktion steht in keinem Verhältnis zu den Aktionen von darlehenspaar.
Nana, Dr. Kristall08!
Noch nicht. Aber ich arbeite dran. ;)
Deine Reaktion steht in keinem Verhältnis zu den Aktionen von darlehenspaar.
🤣
Du bist neu hier und weißt nicht, wer der User ist, oder?
Rhetorische Fragen stehen dir nicht, Dr. Kristall08!
Die war nicht rhetorisch, Newbie.
Ein Blick auf mein Profil hätte belegt, dass ich neu bin. Dieser "Trick" wird selbst dir vertraut sein.
Folglich ist davon auszugehen, dass diese Frage rhetorischer Natur war. Grund: Die Antwort enthält keine Information an sich. Sie dient allenfalls der Bestätigung deiner aufgestellten Annahme.
Befasse dich doch bitte ausreichend mit den Begriffen, bevor du über sie verfügst, Dr. Kristall08.
Herzchen,
lass jut sein. Solche wie dich habe ich in 12 Jahren etliche kommen und auch wieder gehen sehen. 😎
Selbstüberschätzung ist ein Zeichen von Minderintelligenz. Da kannst du ehrlich froh sein, dass deine Überheblichkeit künstlich ist. 😉
Keineswegs.
Meine Frage war fiktiv. Die klausel steht in keinem Mietvertrag.