Darf der Vermieter unangekündigt auf das Grundstück / Gerüst?
Hallo zusammen! Mein Vermieter hat veranlasst, dass am Haus die Fassade neu gesterichen wird. Dazu wurde vor 2 Wochen natürlich ein Gerüst aufgestellt. Letzte Woche waren die Malerarbeiten abgeschlossen, als - oh wunder - plötzlich wieder Maler da waren und unsere Fenster und Türen neu streichen sollten. Dies hatte uns der Vermieter garnicht erst angekündigt, was ich ansich schon frech finde. Heute morgen dann komme ich gerade vom Bäcker zurück und sehe, wie der Vermieter samt seiner Frau in unserem Garten auf dem Gerüst rumklettert. Meine Frage: darf er das überhaupt? Noch dazu unangekündigt? Danke schonmal für Eure Antwort!
8 Antworten
Vielleicht hilft dir das sogenannte "Mieter Lexikon" hier im Internet weiter?
Auch Verbraucherzentralen müßten das wissen!
eigentlich müßte das angekündigt werden,bei uns war es so, daß ich darüber auch nur "beding" informiert wurde!
Meine Frage: darf er das überhaupt?
Sei froh, dass das Haus verschönert wird.
Natürlich müsste der Vermieter gewisse Dinge einhalten. aber er hat es sich wohl kurfzristig überlegt. dass die Fenster auch gemacht werden sollen weil das Gerüst schon mal da ist.
Willst Du Stress machen nur weil der Vermieter einmal auf dem Gerüst war?
Ich finde es gibt schlimmeres im Leben als sich über so etwas aufzuregen.
MfG
johnnymcmuff
Natürlich muss der Vermieter einige Formalitäten einhalten, wenn der Mieter darauf besteht.
Die Frage ist aber, warum man als Mieter dem Vermieter das Leben schwer machen will, der eine Menge Geld und Zeit investiert, um das Haus in Ordnung zu halten und die Fassade ist nun mal ziemlich wichtig, ebenso, wie die Fenster, die man sinnvollerweise gleich mit macht, wenn das notwendig ist und das Gerüst schon mal steht.
Solange ein Gerüst vor dem Haus steht, sollte man als Mieter immer damit rechnen, dass auch unangemeldet Handwerker, Eigentümer und von ihm bevollmächtigte Personen darauf rum klettern.
Würde mir ein Mieter dies bezüglich Schwierigkeiten machen und mir ganz genau vorgeben, was ich tun darf und was ich lassen muss, würde ich mich darauf besinnen, was ich in jedem Fall machen darf, nämlich eine kräftige Mieterhöhung ggf. bis zum örtlich möglichen Anschlag zu verlangen. Auf solche Mieter kann ich notfalls verzichten.
Willst Du Deinen Vermieter auch zu so einer Haltung veranlassen?
Das ist ein Kommentar, der mir aus der Seele spricht.
Wie soll er denn die Arbeiten abnehmen, wenn er nicht aufs Gerüst geht?
Nachher gibts Mängel und es wird zum nachbessern noch 3x ein Gerüst...da ist sofortige Kontrolle doch wesentlich einfacher, schneller und Kürzer!
Wenn er ankündigt, dass die Fassade saniert wird, muss er nicht zwingend auch noch schreiben, dass auch die Fenster gestrichen/ lackiert werden.
Mach die Vorhänge zu und gut ist!
Also, ich denke mal, dass man das normalerweise nicht tun sollte ohne Vorankündigung, aber andererseits finde ich das jetzt auch nicht besonders schlimm, denn wenn er draußen ist, was soll er denn da sehen oder machen...