Muss ich Miete zahlen bei unbewohnbarkeit?

7 Antworten

Muss ich Miete zahlen bei unbewohnbarkeit?

Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, kann die Miete zu 100% gekürzt werden.

Ob die Wohnung unbewohnbar ist oder wieviel Miete man kürzen darf, das sollte ein Fachmann beurteilen.

Aber da ich irgendwann nix mehr gezahlt habe, bin ich raus. - Kaution hab ich gesagt dürfen sie behalten.

Man darf nicht einfach die Miete einstellen. Man muss eine Mängealanzeige machen die per Einwurfeinschreiben an den Vermieter geschickt werden sollte.

Und dann darf man angemessen die Miete mindern.

Ob man fristlos kündigen darf sollte ebenfalls ein Fachmann beurteilen.

Natürlich muss man davon ausgehen, dass der Vermieter weiß, was Sache ist. Es ist aber trotzdem deine Pflicht als Mieter, ihn erstens über die Mängel zu informieren und zweitens eine Frist für deren Beseitigung zu setzen, BEVOR du die Miete kürzen oder sogar ganz einbehalten darfst.

Man sollte nicht einfach nichts zahlen sondern mit dem Vermieter reden das du es nicht einsiehst für sowas zu zahlen. Das es entweder repariert wird und es mit der Miete geregelt wird. Ich glaub dein Vermieter kann wegen sowas aber auch eine Strafe bekommen da musst du dich mal schlau machen bei einem Anwalt. Sowas geht ja gar nicht. 

man kann zumindest die Miete kürzen. Aber die Schäden am besten durch einen Gutachter bestätigen lassen und es dem Vermieter schriftlich mitteilen sowie eine Frist zur Behebung der Mängel setzen. Erst danach kannst du kürzen

mietejaodernein 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 20:00

Es wurde mehrfach hingewiesen, es passierte rein gar nichts. Habe jetzt die Kaution für die Nebenkosten da gelassen und bin ausgezogen.fristlos

musso  07.08.2015, 20:01
@mietejaodernein

hast du hoffentlich alles schriftlich gemacht.

mietejaodernein 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 20:01
@musso

Selbstverständlich.  In der Kündigung stehen sogar alle vorhandenen Mängel. 

anitari  07.08.2015, 20:08
@mietejaodernein

Selbstverständlich.  In der Kündigung stehen sogar alle vorhandenen Mängel. 

Die Du auch sofort nach dem Du sie bemerkt hast nachweislich dem Vermieter mitgeteilt hast?

Wenn nicht ist Dein Recht die Miete zu mindern verwirkt.

ich habe bis vor kurzem in einer Wohnung gelebt

Eine rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich, schon gar nicht wenn Du gar nicht mehr in der Wohnung wohnst.

Ich Jin dadurch super krank geworden.

man wird nicht "super" krank - sondern schwer. Wenn Du auf Schmerzensgeld aus bist, mußt Du nachweisen, daß Du wegen den angeblichen Mängeln, deren Vorliegen Du auch nachweisen mußt, krank geworden bist. Für diesen Nachweis benötigst Du ein Attest von einem Amtsarzt oder ein toxischen Gutachten.

Hast Du dem Vermieter während Deiner Mietzeit überhaupt die Mängel nachweisbar per Einwurfeinschreiben gemeldet?

Nemisis2010  07.08.2015, 20:20

Das Gutachten des Amtsartztes benötigt Du im Zweifel auch als Nachweis wenn der Vermieter gegen die fristlose Kündigung gerichtlich vorgeht.