'inoffizieller' Mietvertrag

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Dein Vorgehen hinge davon ab, ob dir Gebrauchsüberlassung im Eigentum deiner Bekannten oder von ihr angemietetem Wohnraum verschafft würde.

Grds. ist ein Mietverhältnis ohne Vertrag sogar von Vorteil: Es schützt dich von Renovierungspflicht, Winterdienst, Kleinreparturen und ("kalten") Nebenkosten. Allerdings sollte dein Mietverhältnis durch belegte Mietzahlungen (Quittungen oder Verwendungszweck "Miete Musterstrasse Hausnummer") nachweislich sein, damit du nicht als Besuch kurzerhand vor die Tür gesetzt werden kannst :-O

Als Untermieter/in solltest du zwingend die Zustimmung des Vermieters einholen. Andernfalls kann er dich fristlos mit kündigen :-O

Ob und in welcher Höhe deine Bekannte Mieteinnahmen versteuert, musst du nicht wissen noch nachprüfen.

G imager761

Als was ziehst Du dort ein?

Als Untermieter?

Oder als alleiniger Mieter?

Beides würde gegen den Mietvertrag der Bekannten verstoßen und deren Vermieter zur Kündigung berechtigen, sofern er nicht seine Zustimmung erteilt.

thela 
Beitragsersteller
 10.04.2014, 15:42

Keine Ahnung als was ich da einziehe :O

Ich mein, dadurch, dass wir das ja nicht melden würden, weiß ich nicht, ob ich dann überhaupt irgendwas wäre? :D

imager761  10.04.2014, 16:16
@thela

Deine Meldepflicht hat mit deinem Mietverhältnis nichts zu tun und hat unabhängig davon zu erfolgen: § 17 Abs. 1 BMG :-O

anitari  10.04.2014, 16:19
@thela

Keine Ahnung als was ich da einziehe :O

Im Prinzip auch egal. Ist die Bekannte selbst Mieterin und läßt Dich dort wohnen ohne den VM um Zustimmung zu bitten kann ihr gekündigt werden.

Ist sie die Eigentümerin der Wohnung muß sie die Mieteinnahmen bei der Steuerklärung angeben.

Aber das wäre für Dich als Mieter irrelevant.

Sobald Du eingezogen und die erste Miete gezahlt hast besteht ein Mietvertrag.

Soweit die Wohnung der Bekannten gehört und diese berechtigt ist die Räumlichkeiten zu vermieten, können Sie ohne weiteres eine mündlichen Mietvertag schließen, der eben keiner schriftform bedarf, sondern sich aufgrund der Einigung und der Entgegennahme von Miete durch die Vermieterin begründet. lassen Sie sich aber die Mieten, die Sie leisten, stets für den jeweiligen Monat quittieren, sofern diese Beträge nicht kontenmäßig fließen sollen.

thela 
Beitragsersteller
 10.04.2014, 15:46

gerade erfahren dass es doch eine eigentumswohnung ist sorryyyy

schelm1  10.04.2014, 16:05
@thela

Sofern die Eigentumswohnung Ihr tatsächlich gehört (im Zweifel mal den Grundbuchauszug zeigen lassen - mit Hinweis auf den mündlich erwarteten Mietvertrag wäre das nichts besonderes!?! -, gilt das bereits Geschriebene!

imager761  10.04.2014, 16:12
@thela

Wie gesagt, für den Fall, dass sie selbst Mieterin der Wohnung ist, droht auch dir fristlose Kündigung. Da sollte man sich den Grundbuchauszug einfach mal zeigen lassen :-O

G imager761

thela 
Beitragsersteller
 10.04.2014, 16:12
@schelm1

Danke schon mal ... eins verstehe ich trotzdem noch nicht. Wenn ich Miete an sie zahle, sie die Miete aber nicht versteuert, ist das dann Steuerhinterziehung? Wenn ja, gibts da irgendeine andere Lösung für?

schelm1  10.04.2014, 20:22
@imager761

Kommentar von thelathelathela |vor ca. 5 Std. gerade erfahren dass es doch eine eigentumswohnung ist sorryyyy

thela 
Beitragsersteller
 10.04.2014, 15:43

Sie ist aber selber nur Mieterin... keine Eigentümerin. Wie sieht das dann aus?

Evtl. verstösst deine Bekannte gegen ihren Mietvertrag.

Ihr müsst das mit dem Vermieter absprechen und dann bekommst du einen Untermietvertrag. Alles andere könnte zur fristlosen Kündigung deiner Bekannten führen.

Kommt aber auf den Mietvertrag an.

Natürlich fallen für deine Bekannte dann auch Steuern an, da sie dann Mieteinnahmen hat.

thela 
Beitragsersteller
 10.04.2014, 15:41

Es geht mir in erster Linie nur darum, ob ICH PERSÖNLICH dadurch in Schwierigkeiten geraten könnte?

Wenn du dich freiwillig an den Kosten beteiligst, ist das deine Sache... Wenn ihr aber einen festen Betrag ausmacht, ist das ein Vertrag! Dann muss sie dies als Einnahmen angeben! Ist die Wohnung Eigentum der Bekannten - sonst wäre das ein Untermietverhältnis oder ein Dauermitbewohnen, das dem Eigentümer gemeldet werden muss.