Mietwohnung im EG, aus Fenster klettern erlaubt?
Ist es erlaubt in einer Mietwohnung aus dem Fenster im Erdgeschoss zu klettern oder kann der Vermieter dies verbieten?
Grund ist der Zugang zum Garten, welcher jedoch nur durch eine Garage erreicht werden kann und somit nur einem anderen Mieter zur Verfügung steht.
12 Antworten
Ist dir die Nutzung des Gartens erlaubt, bzw. musst du dafür auch einen Beitrag zahlen für die Benutzung (bei uns ist das in den Betriebskosten)? Als Vermieter hätte ich etwas dagegen, wenn der Mieter aus dem Fenster klettert und auch wieder hinein.
Nutzung ist erlaubt, extra Kosten entstehen keine.
Ist die Nutzung des Gartens Bestandteil deines Mietvertrags? Dann muß dir der Vermieter auch den Zugang ermöglichen. Mündliche Vereinbarungen zählen nichts.
Hab nachgeschaut, es steht: Der Mieter ist berechtigt, folgende Teile des Gebäudes bzw. Grundstücks entsprechend den Bestimmungen der Hausordnung mitzubenutzen: Garten
Wie genau lautet die Beschreibung des Gartenanteils für dich in deinem Vertrag?
Wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass du den Garten mitnutzen darfst (und ja auch entsprechend Miete zahlst), muss dir der Vermieter einen zumutbaren Weg in den Garten ermöglichen. Und mit "Garten" ist auch der ganze Garten gemeint, nicht nur ein Eck irgendwo. Allerdings erlaubt dir der Fehler deines Vermieters nicht, selbst unerlaubte Wege zu gehen (durchs Fenster) und verringert deine Chancen auf ein vernünftiges Gespräch und eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung erheblich. Daher würde ich das erstmal unterlassen, mich selbst korrekt verhalten und dann mit Argumenten auf den Vermieter zugehen. Am Ende bleibt auch immer noch die Möglichkeit einer Mietminderung, aber damit würde ich nicht gleich zu Beginn drohen. Viel Erfolg!
Ja, das kann er. Immerhin ist ein Fenster keine Tür und wurde dementsprechend auch anders gebaut.
Das Fenster nimmt dabei keinen Schaden.
Das kannst du so nicht sagen, weil es mit Sicherheit keine einmalige Sache bleibt. Du musst als Fensterkletterer bedenken, das du z.B. auch die Hauswand beschädigst oder abnutzt. Und deswegen kann das vom Vermieter aus schon gar nicht erlaubt sein. So gesehen könntest du auch die Regenrinne hoch und runter klettern. Das wäre sicherlich auch nicht zulässig. :)
Aus dem Fenster zu klettern dürfte sich weniger als Problem darstellen. Wie kommst du denn wieder rein? Auch durchs Fenster? Da du dann ganz offensichtlich Spuren und Schäden an der Fassade hinterlassen wirst, wird dein Vermieter ganz besonders begeistert sein. Dürfte dich einiges kosten.
Habe eine Klappleiter, mit der käme ich ohne Hauswand oder Fenster zu berühren wieder rein.
Ja ist er, jedoch gibt es noch ein weiteres kleines Stück Wiese bei den Garagen. Wir werden immer auf dieses hingewiesen wenn wir Grillen wollten.