Mietrecht: darf Vermieter Renovierungsarbeiten für Nachmieter ohne Zutrittserlaubnis durchführen?

9 Antworten

Wenn ein Mietvertrag noch läuft darf der Vermieter ohne Zustimmung nicht betreten, Nach der Abnahme aber schon !

Die Rechtslage ist mir nicht bekannt. Aber was spricht denn dagegen, wenn der Vermieter schon mit Renovieren anfängt, wenn Du ohnehin nicht mehr in der Wohnung wohnst? Mach doch jetzt deswegen keinen Ärger. Und: Weshalb sollen eigentlich immer die Vermieter die Dummen sein?

dini241986  07.09.2009, 13:32

es kommt dann auf die stromkosten an... der vermieter benutzt dann ja seinen strom, ausser das wurde schon abgemeldet

turalo  07.09.2009, 13:33
@dini241986

Da wird nicht viel zusammenkommen. Und wenn Abnahme bereits war, ist auch der Zählerstand notiert.

stef1601  07.09.2009, 13:33
@dini241986

eben die Nebenkosten muss er ja wohl nicht bezahlen und ohne sein einverständnis darf er das nicht!

Nach einer Abnahme darf der Vermieter die Wohnung betreten. Alle Nebenkosten sind dann auch in einem Protokoll festgehalten. Was mich wundert ist das die Übergabe so früh stattgefunden hat. Im Normalfall kannst Du Mietminderung beantragen (hier aber nochmal einen Anwalt fragen), da Du nicht mehr wohnst. Rein rechtlich musst Du die Kaltmiete aber trotzdem zahlen.

Hä? Du warst doch gar nicht mehr in der Wohnung, also kann der Vermieter auch rein. Sobald Du nichts mehr in der Wohnung hast, hast Du auch kein Recht mehr an der Wohnung.

stef1601  07.09.2009, 13:35

Wer sagt das??? Das stimmt nicht, er zahlt miete und Nebenkosten und der Vermieter hat sich an seinem Strom bedient! das geht nicht!

amdros  07.09.2009, 13:38
@stef1601

Wir hatten das gleiche Problem. Haben noch Miete gezahlt waren aber schon ausgezogen. Der Vermieter darf nicht ohne Genehmigung des ehem. Mieters die Wohnung betreten solange Miete gezahlt ist.

SUNFRIEND4  07.09.2009, 14:15
@amdros

Nein, wenn die Wohnung leer ist, ist das was anderes

Vielen Dank für die vielen Antworten!

@albatros: der Vermieter hat sich von Anfang an einen Zweitschlüssel behalten. Damit konnte er ohne vorherige Zustimmung in die Wohnung, was mir während der Mietdauer aber nicht aufgefallen ist. Abgelesen wurden die Zählerstände erst bei Schlüsselübergabe und im Abnahmeprotokoll festgehalten 3 Wochen vor Auslauf des Mietvertrages. Die Renovierungsarbeiten hat er bezüglich Wasser und Strom damit natürlich auf meine Kosten durchgeführt. Der Streitpunkt hinsichtlich der NK-Abrechnung ist, dass sich der Vermieter nun auch nicht an den Zählerendstand für die Heizung gem. Abnahmeprotokoll halten will, sondern ich soll die Temperierung der Wohnung auch noch für die 3 Wochen nach Abnahme der Wohnung und somit bis Ende Mietvertrag zahlen, die zudem für 3 Wochen auch exorbitant hoch ist.

@turalo: ich hatte auch nicht vor, hier ein Faß aufzumachen. Jedoch ist auch die Abnahme der Wohnung eine reine Schikane gewesen und die Tatsache, mich bei den Nebenkosten auch über den Tisch ziehen zu wollen, bringt das Faß nun zum Überlaufen.

Ich denke, ich werde in den Mieterschutzbund eintreten und mir dort Hilfe holen. Vielen Dank an alle!

Jasper