Malerarbeiten nach Wasserschaden

5 Antworten

Da ja die Kosten und Lasten für die Versicherung meist den Mietern aufgebrummt wird, sollte die Vermieterin ernsthaft auf den Topf gesetzt werden (und mit Frist) und eine fachgerechte Reparatur abverlangt werden binnen 10 Tagen. Danach bestelle den Handwerker mit dem "guten" Kostenanschlag und zieghe diesen betrag von der Miete ein. Teile ihr das schon einmal vorab mit. Binde auch die VGV mit ein, falls es notwendig werden sollte, denn die vom Mieter bezahlte Versicherung ist nicht für eine Bereicherung der Vermieterin zuständig.

du solltest deiner vermieterin schriftlich mitteilen,dass sie den schaden bis zum termin fachgerecht beseitigen lassen soll,zumal der erste versuch daneben war.

browni2012 
Beitragsersteller
 21.05.2014, 11:13

das habe ich ja schon getan und als Antwort bekomme ich das Sie das auch privat machen dürfte lt. Ihrer Anwältin.

Ich gehe aber davon aus das die Anwältin wieder nur die Hälfte weiß so wie bei allen anderen Dingen auch.

gansh  21.05.2014, 11:20
@browni2012

du musst dein ziel verfolgen und das geht nur,wenn du das schriftlich mit terminsetzung machst. das nervt,führt aber weiter.

StupidGirl  21.05.2014, 11:21
@browni2012

...oder deine Vermieterin ihre Anwältin nur die Hälfte erzählt hat....

browni2012 
Beitragsersteller
 21.05.2014, 11:27
@gansh

glaub mir das habe ich getan aber diese Dame versteht es einfach nicht, vllt auch weil Sie bei der deutschen Sprache etwas Probleme hat.

Ich habe Ihr gesagt ich will bis Ende dieser Woche Info welche Fachfirma Sie beauftragen möchte, sowie die Kontaktdaten damit ich Termine vereinbaren kann, da Sie immer Termine zw. 18 - 20Uhr machen will und das ist mir definitiv zu spät.

Falls Sie nicht reagiert, habe ich geschrieben das ich nach BGB §536a Abs. 2 Nr.1 handeln werde und darauf kam die Rückmeldung das Sie auch Privatleute beauftragen darf.

browni2012 
Beitragsersteller
 21.05.2014, 11:44
@StupidGirl

Ja das eh :)

Sehr seltsam, weil Versicherung Rechnungen von Fachbetrieben verlangen. An sich ist die Versicherung des Mieters zuständig, der den Schaden verursacht hat.

anitari  21.05.2014, 11:05
Sehr seltsam, weil Versicherung Rechnungen von Fachbetrieben verlangen.

Nicht zwingend. Nämlich dann nicht wenn sich der Versicherungsnehmer den Betrag auszahlen läßt.

browni2012 
Beitragsersteller
 21.05.2014, 10:58

Hi brido,

ich vermute die Versicherung hat auf Grundlage einen Kostenvoranschlages bezahlt und dieser war auch von einer Fachfirma für Wasserschädenbeseitigung. Allerdings kassiert die Dame immer das Geld und sucht dann irgendwelche die es schwarz und billig machen.

Daher ja meine Frage ob ich das akzeptieren muss oder ob ich irgendwelche Rechte habe?

Hi, endlich ist es soweit das ein "Maler" auftauchen soll, jetzt die Frage, die Vermieterin hat ausschließlich den Herren angekündigt für Freitag! Was ist wenn Sie oder einer Ihrer Verwandten auch in die Wohnung will, muss ich das hinnehmen oder hätte Sie sich mit ankündigen müssen?? Sie ist nämlich immer wieder der Meinung Sie könne hier einfach rein und raus wie Sie es will

danke für euer Feedback

Muss ich mir das zum zweiten Mail gefallen lassen, das hier irgendjemand der fachlich absolut keine Erfahrung hat versucht es zu beheben oder hab ich irgendeinen Anspruch darauf das es eine Fachfirma macht?

Du hast einen Anspruch darauf, dass der Urzustand vor dem Wasserschaden wiederhergestellt wird.

Wurde nicht fachgerecht gearbeitet, so hat der Vermieter das Recht auf Nachbesserung nach voheriger erneuter Mängelanzeige und Fristsetzung zur Behebung.

Sollte der Vermieter die Frist vertreichen lassen und nicht reagieren, würde ich den Mieterbund um Rat fragen, wie es jetzt weitegehen kann, z.B. ob eine Selbstbeauftragung einer Fachfirma in Frage kommt.

bekomme ich das Sie das auch privat machen dürfte lt. Ihrer Anwältin.

Natürlich darf sie das privat machen lassen, dnnoch muss es ordentlich sein.

MfG

Johnny