Vermieter behält zu unrecht kaution ein?
Hallo in die runde, vllt weiss hier jemand von euch, wie in diesem fall die rechtsgrundlage ist.
Folgendes Problem.
Ich bin im nov 2017 nach 4 jahren aus einer altbau whg ausgezogen. Hatte fristgemäß gekündigt , alles korrekt geschehen.
Mein ehem. Vermieter übergab vor 2 jahren sein haus (4 WE) an eine whg.-verwaltung, weil er mit der verwaltung überfordert war.
In meinem Mietvertrag steht auch eine dieser klauseln, zwecks auszug- schönheitsreparaturen usw. rein rechtlich gelten diese nur bedingt. Darum gehts auch gerade nicht. Ich habe alle räume korrekt neu geweisst und komplett gereinigt. Leider ist mir beim auszug ein bild auf eine Heizungsrohrverkleidung gefallen. Eine ca. 90cm lange, alte und poröse pressspan leiste ging dabei kaputt. Ich hab diese dann noch ordentlich demontiert, so dass das heizungsrohr in diesem bereich frei lag.
bei der wohnungsübergabe erschien nur die sekretärin mit einem übergabe/ abnahme protokoll, welches jeder beschreibung spottet.
Für jeden raum gab es 2 häckchen zu setzen, entweder "unrenoviert' oder 'renoviert'.....nicht mehr nicht weniger. Sie schrieb allerdings überall noch geweisst dazu.
Sie notierte sich auch die fehlende leiste. Ich fragte sie dann noch, wie lange sie mir hier eine frist zur ausbesserung setzen und ob mir bitte auch von ihrer Seite einen kostenvoranschlag schicken würden. Alles kein problem bis dahin....
Nach 1 Woche erkundigte ich mich, wie lang denn nun die frist sei, oder wann der Kostenvoranschlag da sei. Keine Reaktion. 1 woche später fragte i erneut nach...wieder keine antwort, bis ich daraufhin am 27.2.2018 eine email bekam, mit dem kurzen vermerk " im Anhang finden sie die Rechnung für die instandsetzung der Verkleidung " und dass diese Summe von meiner kaution einbehalten wird
Mir hat es echt den atem geraubt.
Mir wurden jetzt 289,-€ von einer heizungs und sanitär firma, für das anbringen einer 90cm langen und 7cm hohen leiste in rechnung gestellt.
Die rechnung kam als anhang in einer email.
Ein bekannter hat eine heizung & Sanitär firma und meinte zu mir, dass die rechnung 'stinkt' . Es käme ein std.-lohn von knapp 250,-€ dabei heraus.
Das ist das eine, aber die andere sache betrifft ja nun diesen verwalter, der mein anliegen komplett negiert hat, denn mir wurde keine frist genannt, noch bekam ich einen Kostenvoranschlag. Selbst wenn diese leiste unter die 8% oder aber 150,-€ im jahr fällt, wo ich bis zu dieser summe die kosten zu tragen habe, stinkt das für mich nach Abzocke, oder auf dummfang gehen.
Wie oder was würdet ihr in dieser Situation jetzt verfahren. Ich hab übrigens leider keine Rechtsschutz.
Ich bin für jeden hilfreichen tip oder rat sehr sehr dankbar.
Lieben dank und gruss, die eddy
11 Antworten
Dafür ist doch Deine Haftpflichtversicherung zuständig. Damit hast Du dann auch eine Rechtsschutzversicherung, denn ggf. muss die Versicherung zu unrecht gestellte Schadensersatzforderungen abwehren.
Hast Du aber keine Haftpflichtversicherung, dann siehst Du jetzt mal, was es bringt, sich die Prämie von ca. 50 bis 100 € pro Jahr für eine derart wichtige Versicherung zu sparen.
Dann kannst Du wohl nur zu einem Rechtsanwalt gehen, ihn bitten mit entsprechenden Schreiben zur Rückzahlung der Kaution aufzufordern und den Schadensersatzanspruch in dieser Höhe zurück zu weisen. Wenn das nicht hilft, muss er für Dich Klage einreichen und der Ausgang ist völlig offen.
Falls Du Dir den Zirkus ersparen willst, nimm, was Du bekommst und gut ist's. Dann ist der Aufpreis auf eine ggf. durch Dich selbst (un-)fachmännisch vorgenommene Reparatur eben Lehrgeld. Und gelernt hast Du dann hoffentlich, dass man ohne eine Privathaftpflichtversicherung als erwachsener selbständiger Mensch nicht durchs Leben gehen soll.
Natürlich wäre es am besten gewesen, die Versicherung vorsorglich direkt nach der Übergabe einzuschalten. Du musst eben so argumentieren, dass Du erst jetzt überhaupt davon erfahren hast, dass man eine Ersatzforderung stellt. Das war zuvor aufgrund Deiner Nachfragen nicht zu erwarten. Logisch, dass Du erst jetzt weißt, dass es überhaupt eine Forderung gibt.
Dass die Rechnung schon zwei Wochen bei Dir rumlag, musst Du denen nicht direkt unter die Nase reiben. Wenn man mit Grippe krank im Bett lag, hohes Fieber hatte und einfach keinen Bock hatte, geschweige denn vernünftiges Internet, ist es doch verständlich, dass man mal eine Email übersieht. Musst Du eben ein wenig rumjammern.
Nun kommt es darauf an, ob Du eine gute Versicherung oder Agentur hast, die sich im ihre Kunden wirklich annimmt oder nur so eine Abwehrversicherung, die zwar laufend Prämien kassiert, aber nicht wirklich was für Ihre Versicherten tun will. Probieren geht über studieren. Viel Glück!
Danke dir
Ja das ist eindeutig zu viel Geld für das Anbringen einer einfachen Leiste.
Der Rechnung schriftlich per Einwurfeinschreiben widersprechen mit der Begründung, dass Die keine Gelegenheit gegeben wurde, den Mangel zu beheben und daher der Vermieter die Kosten aus diesem Grund tragen muss.
So jetzt was zu Kaution:
Der Vermieter hat ein volles
Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem
Mietverhältnis.
Danach darf er nur noch das
3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung
einbehalten.
Das ist zu berücksichtigen, wenn Du die Kaution forderst.
... also, wir Vermieter müssen doch keine Nachbesserungsmöglichkeit einräumen bei Schäden. Du bist so ein alter Hase und willst das nicht wissen?
Du bist ja hier im Forum auch kein Frischling. Es gilt nach geltendem Recht, dass der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen muss. Gerät der Mieter in Verzug, darf der Vermieter die Schadensbeseitigung zu Lasten des Mieters durchführen.
Hier wurde ohne Fristsetzung gehandelt. Demzufolge trägt allein der Vermieter die Kosten.
Weise die Rechnung wegen fehlender Rechtsgrundlage zurück.
Du bist so ein alter Hase und willst das nicht wissen?
Der Vermieter war bisher dazu verpflichtet.
Laut aktuellen Urteil von diesem Mittwoch ist bei Beschädigungen anders.
Aber die Höhe der Rechnung ist zu beanstanden.
Da hat sich was geändert; habe es gerade gegoogelt; siehe anderer Kommentar.
Es war wohl vorletzten Mittwoch.
Hat man dir die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben? Nein?
Hast du irgendwas schriftliches zu deinen Nachfragen bzgl. Kostenvoranschlag?
Also - fast 300 € für das Anbringen einer Leiste erscheint mir doch ziemlich übertrieben.
Ich würde die Rechnung meiner Haftpflichtversicherung vorlegen und denen den Fall genauso schildern, wie du es oben getan hast. Soll sich der Vermieter mit denen rumärgern. Deine Haftpflicht wird deinem Vermieter schon erzählen, was er erwarten kann. Durch die Haftpflicht hast du passiven Rechtschutz.
.... und warum Möglichkeit geben? Bei Schäden doch nicht, so jedenfalls der BGH und die Gerichte hier bei uns.
Das BGH-Urteil dazu ist aber erst von letzter Woche.
.... welche Frist sollten wir Vermieter denn setzen müssen bei Schäden? Da gibt es keine.
Binde einfach ein deinen Berater/Makler für Versicherungen, denn die Kosten übernimmt ja die PH und sollten diese zu hoch sein, kürzen die auch.
Ersetzt werden muss ja nur der Schaden und das sind ja nicht immer die Reparaturkosten.
Viel Glück.
Es hat sich leider was geändert laut aktuellem BGH-Urteil von 28.2.18, das die meisten Antworten daher nicht richtig sind:
Bei der Rechnungshöhe sollte man Widerspruch einlegen.
Ich hab natürlich eine PH, aber kann ich denn jetzt auch noch den Schaden dort melden? Immerhin bin ich am 29.11.2017 ausgezogen und diese ominöse Rechnung erhielt ich vor knapp 2 wochen.