Vermieter behält zu unrecht kaution ein?

11 Antworten

Dafür ist doch Deine Haftpflichtversicherung zuständig. Damit hast Du dann auch eine Rechtsschutzversicherung, denn ggf. muss die Versicherung zu unrecht gestellte Schadensersatzforderungen abwehren.

Hast Du aber keine Haftpflichtversicherung, dann siehst Du jetzt mal, was es bringt, sich die Prämie von ca. 50 bis 100 € pro Jahr für eine derart wichtige Versicherung zu sparen.

Dann kannst Du wohl nur zu einem Rechtsanwalt gehen, ihn bitten mit entsprechenden Schreiben zur Rückzahlung der Kaution aufzufordern und den Schadensersatzanspruch in dieser Höhe zurück zu weisen. Wenn das nicht hilft, muss er für Dich Klage einreichen und der Ausgang ist völlig offen.

Falls Du Dir den Zirkus ersparen willst, nimm, was Du bekommst und gut ist's. Dann ist der Aufpreis auf eine ggf. durch Dich selbst (un-)fachmännisch vorgenommene Reparatur eben Lehrgeld. Und gelernt hast Du dann hoffentlich, dass man ohne eine Privathaftpflichtversicherung als erwachsener selbständiger Mensch nicht durchs Leben gehen soll.

Elainedasilva83 
Beitragsersteller
 08.03.2018, 15:50

Ich hab natürlich eine PH, aber kann ich denn jetzt auch noch den Schaden dort melden? Immerhin bin ich am 29.11.2017 ausgezogen und diese ominöse Rechnung erhielt ich vor knapp 2 wochen.

bwhoch2  08.03.2018, 15:56
@Elainedasilva83

Natürlich wäre es am besten gewesen, die Versicherung vorsorglich direkt nach der Übergabe einzuschalten. Du musst eben so argumentieren, dass Du erst jetzt überhaupt davon erfahren hast, dass man eine Ersatzforderung stellt. Das war zuvor aufgrund Deiner Nachfragen nicht zu erwarten. Logisch, dass Du erst jetzt weißt, dass es überhaupt eine Forderung gibt.

Dass die Rechnung schon zwei Wochen bei Dir rumlag, musst Du denen nicht direkt unter die Nase reiben. Wenn man mit Grippe krank im Bett lag, hohes Fieber hatte und einfach keinen Bock hatte, geschweige denn vernünftiges Internet, ist es doch verständlich, dass man mal eine Email übersieht. Musst Du eben ein wenig rumjammern.

Nun kommt es darauf an, ob Du eine gute Versicherung oder Agentur hast, die sich im ihre Kunden wirklich annimmt oder nur so eine Abwehrversicherung, die zwar laufend Prämien kassiert, aber nicht wirklich was für Ihre Versicherten tun will. Probieren geht über studieren. Viel Glück!

Elainedasilva83 
Beitragsersteller
 08.03.2018, 17:06
@bwhoch2

Danke dir

Ja das ist eindeutig zu viel Geld für das Anbringen einer einfachen Leiste.

Der Rechnung schriftlich per Einwurfeinschreiben widersprechen mit der Begründung, dass Die keine Gelegenheit gegeben wurde, den Mangel zu beheben und daher der Vermieter die Kosten aus diesem Grund tragen muss.

So jetzt was zu Kaution:

Der Vermieter hat ein volles
Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem
Mietverhältnis.

Danach darf er nur noch das
3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung
einbehalten.

Das ist zu berücksichtigen, wenn Du die Kaution forderst.

schleudermaxe  08.03.2018, 09:35

... also, wir Vermieter müssen doch keine Nachbesserungsmöglichkeit einräumen bei Schäden. Du bist so ein alter Hase und willst das nicht wissen?

albatros  08.03.2018, 12:19
@schleudermaxe

Du bist ja hier im Forum auch kein Frischling. Es gilt nach geltendem Recht, dass der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen muss. Gerät der Mieter in Verzug, darf der Vermieter die Schadensbeseitigung zu Lasten des Mieters durchführen.

Hier wurde ohne Fristsetzung gehandelt. Demzufolge trägt allein der Vermieter die Kosten.

Weise die Rechnung wegen fehlender Rechtsgrundlage zurück.

johnnymcmuff  08.03.2018, 17:38
@albatros

Da hat sich was geändert; habe es gerade gegoogelt; siehe anderer Kommentar.

johnnymcmuff  08.03.2018, 17:43
@johnnymcmuff

Es war wohl vorletzten Mittwoch.

Hat man dir die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben? Nein?

Hast du irgendwas schriftliches zu deinen Nachfragen bzgl. Kostenvoranschlag?

Also - fast 300 € für das Anbringen einer Leiste erscheint mir doch ziemlich übertrieben.

Ich würde die Rechnung meiner Haftpflichtversicherung vorlegen und denen den Fall genauso schildern, wie du es oben getan hast. Soll sich der Vermieter mit denen rumärgern. Deine Haftpflicht wird deinem Vermieter schon erzählen, was er erwarten kann. Durch die Haftpflicht hast du passiven Rechtschutz.

schleudermaxe  08.03.2018, 09:39

.... und warum Möglichkeit geben? Bei Schäden doch nicht, so jedenfalls der BGH und die Gerichte hier bei uns.

johnnymcmuff  08.03.2018, 17:45
@schleudermaxe

Das BGH-Urteil  dazu ist aber erst von letzter Woche.

.... welche Frist sollten wir Vermieter denn setzen müssen bei Schäden? Da gibt es keine.

Binde einfach ein deinen Berater/Makler für Versicherungen, denn die Kosten übernimmt ja die PH und sollten diese zu hoch sein, kürzen die auch.

Ersetzt werden muss ja nur der Schaden und das sind ja nicht immer die Reparaturkosten.

Viel Glück.

Es hat sich leider was geändert laut aktuellem BGH-Urteil von 28.2.18, das die meisten Antworten daher nicht richtig sind:

https://abo.faz.net/aktuell/wirtschaft/wohnen/haus/vermieter-muss-bei-schaeden-keine-frist-zur-beseitigung-setzen-15471860.html?utm_source=Tradetracker&utm_medium=Display&utm_campaign=FAZ-Digital_Affiliate_Network_2017_12

Bei der Rechnungshöhe sollte man Widerspruch einlegen.