Übergabe Mietkaution nach Kauf vermieteter Eigentumswohnung?
Hallo, ich habe im Februar eine vermietete Eigentumswohnung gekauft. Im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer sich verpflichtet "eine durch den Mieter gestellte Sicherheit (Kaution, Bürgschaft) an den Erwerber zu übergeben". Das Geld habe ich bis heute nicht bekommen.
Die Mieter haben eine Einzahlungsquittung über die Kaution bei der Hausverwaltung. Diese behauptet in einem Schreiben, dass sie die Kaution bereits 1994 an den Eigentümer (ist der gleiche, der mir die Wohnung verkauft hat) ausgezahlt habe, Bankbelege existieren wohl nicht mehr). Der Verkäufer behauptet nun, dass er angeblich das Geld nie erhalten hätte und es daher nicht an mich ausreichen könne.
Mir gegenüber hat er auch behauptet, dass die Mieter die Kaution im Falle eines Auszugs nur von ihm zurückverlangen könnten, nicht aber von mir als neuem Eigentümer. Ich müsse mich um diesen Streit daher nicht kümmern. Genau das bezweifele ich aber. Ich habe in einer Zeitschrift gelesen, dass bei Käufen ab 2001 der Mieter die Kaution vom neuen Eigentümer unabhängig davon verlangen kann, ob dieser das Geld vom Alteigentümer erhalten hat oder nicht.
Jetzt ist für mich die Frage:
muss ich bei Auszug der Mieter die Kaution zahlen?
muss der Verkäufer mir die Kaution aushändigen bzw. wie erreiche ich das?
Was könnte mich ein evtl. Rechtsstreit denn kosten (Kaufpreis der Wohnung war 75.000 EUR)?
6 Antworten
aus Mietrechtslexikon:
Kautionen:
Der Erwerber tritt voll in die Kautionsverpflichtungen ein. Das heißt auch, dass er gegenüber dem Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses insoweit über die Kaution später abrechnen muss und diese einschließlich der dem Mieter zustehenden Zinsen an diesen zurückgezahlt. Der Erwerber kann keineswegs den Mieter darauf verweisen, dass er Kaution jea nicht erhalten habe. Noch weitergehender ist der Mieter geschützt: kann der Erwerber (neue Vermieter) die Kaution nicht zurückzahlen, so haftet für die Rückgewähr weiterhin der alte Vermieter ! § 566 a BGB.
Praxistipp: Der Erwerber sollte sich beim Erwerb sämtliche Sicherheiten der Mieter rechtswirksam vom Verkäufer übertragen lassen. In der Regel (je nach Anlageform) ist dazu die Zustimmung oder Mitwirkung der Mieter nicht erforderlich. Die Übergabe der Mietsicherheiten sollte im notariellen Grundstückskaufvertrag zur Absicherung geregelt werden.>
Ihr habt im Notarvertrag die Auszahlung der Kaution vereinbart. Demzufolge muss der Vorbesitzer diese an euch bezahlen und sich dann ggf. mit der Hausverwaltung herumschlagen.Schreibt ihn nochmal an und stellt ggf. einen Mahnbescheid in Aussicht.
Du musst. Er muss sinen Verpflichtungen aus dem KAufvertrag nachkommen, evtl. brauchst Du dafür einen Anwalt. Streitwert ist dafür nicht der KAufpreis der Wohnung, sondern die Höhe der KAution plus Zinsen. Wenn der Mieter eine Quittung der HAusverwaltung hat, ist es zunächst deren problem. Ruf dort nochmal an und verlange eine Quittung über dien verbleib der Kaution. Behaupten können die viel, das reicht aber nicht.
du musst nichts rausfinden. Ihr habt den Verkäufer im Notarvertrag verpflichtet die KT auszuzahlen und daran muss er sich auch halten. s. meine Antwort oben.
Die Mieter haben den Beleg der Zahlung. Anhand dieses Belegs kannst Du ausrechnen (lassen), wie der Wert zum Zeitpunkt des Kaufvertrags war. Diesen Betrag verlangst Du vom Verkäufer (Betrag, Termin, Einschreiben, Rückschein). Im Schreiben gleich vermerken: "Bei fruchtlosem Fristablauf erfolgt der Mahnbescheid. Danach dann also Mahnbescheid etc. Wenn der Verkäufer seine Aussagen nicht belegen kann, hat er entweder gelogen oder Pech gehabt. In jedem Fall bekommst Du Dein Geld oder die Befreiung der Verpflichtung).
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Es gibt jedoch, ich glaube das heißt Liegenschaftsverein, sowas wie nen Mieterverein für Eigentümer von Immobilien, die können Dir bestimmt auch erstmal helfen. Jahresbeitrag liegt m. E. wie beim Mieterverein. Die haben uns auch schon geholfen.
"eine durch den Mieter gestellte Sicherheit (Kaution, Bürgschaft) an den Erwerber zu übergeben" Achtung: Bei dieser Formulierung ist ein Haken. Was ist, wenn der Verkäufer keine Sicherheit vom Mieter bekommen hat. Dieser hat an die HV gezahlt und wenn die HV nicht an den Verkäufer gezahlt hat, kann dieser behaupten, dass er nichts an den Erwerber weiter geben kann, da er eben keine Sicherheit erhalten hat. Damit wäre der Verkäufer fein raus. Kann die HV nicht beweisen, dass sie dei Kaution an den Vermieter weiter gereicht hat, muss die HV natürlich die Kaution an den Mieter auszahlen oder eben an den Erwerber weiter geben, der lt. Mietvertrag der rechtmäßige Empfänger der Kautionszahlung ist in seiner Eigenschaft als neuer Vermieter. Das wird sie freiwillig möglicherweise nicht tun und dann hilft nur klagen. Antwort auf dei Frage: Ja, Du musst die Kaution an den Mieter ausbezahlen. Der Verkäufer muss Dir die Kaution nur dann aushändigen, wenn er sie auch tatsächlich erhalten hat. Rechtsstreit: Streitwert ist die Höhe der Kaution. Wieviel dann ein Rechtsstreit kostet, kannst Du im I-Net nachsehen. Google z. B. "Prozesskostenrechner"
sorry würde sagen da haste dich übern tisch ziehen lassen denn mit dem vertrag des kaufs und übernehme wohl sicher nicht an alles gedacht und bevor du hier lange nachfragst-hebe den hintern und versuche dem verlust flach zu halten noch gehst-raus anwalt und beraten.denn hier kann dir mit sicherheit keiner raten wie du dich-sorry in deiner derzeitigen lage verhalten musst.ich denke mal die summe von 75 000 euro ist nicht sehr hoch oder haste vielleicht auch noch ne hypothek übernommen und nur cash die 75 000.und die wohnung nicht nutzen können aber auch nicht in den genuss der kaution.etwas stimmt da nicht und denke mal ist zwar freitag-aber lüfte den po und zu einem anwalt der mit sowas vertaut ist denn jede minute kostbar weil denle mal der deal scho etwas her ist-pass gut aufund mache keine fehler--schönes weekend-lieben grusss--janpi
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Hast Du Dir mal durchgelesen, was Du da schreibst? Rechtschreibung, Wortwahl usw. nicht ganz so Dein Ding, oder?
Das ist so schlimm, dass man den Inhalt gar nicht richtig versteht.
muss ich denn wirklich rausfinden, ob das Geld bei der Hausverwaltung oder beim Alteigentümer ist? Laut Kaufvertrag ist doch der Verkäufer verpflichtet mir das Geld auszuzahlen. ich befürchte da eröffnet sich ein Nebenkriegsschauplatz, da 1994 lange her ist und die Unterlagen dafür anscheinend bereits vernichtet sind. Da die Mieter damals bar gezahlt, stellt sich auch die Frage, ob das Geld jemals ein Bankkonto gesehen hat (was eine - teure - Bankanfrage auch sinnlos macht)