Vermieter lässt Kostenvoranschlag vom Maler auf mich ausstellen nach auszug?
Hallo.
Mir ist bewusst das hier keine Rechtsberatung erfolgen wird und darf dennoch habe ich eine Frage wie ihr vorgehen würdet.
ich habe im Mai 2019 meine Wohnung mit einem Mitbewohner bezogen und diese haben wir ordentlich und Frisgerecht zum 31.03.2020 gekündigt.
Bei Einzug UND bei Auszug wurde kein Übergabe Protokoll angefertigt.
Nun sagt der Vermieter das an den Wänden leichte Verfärbungen sein und hat auf meinen Namen einen Kostenvoranschlag eines Malers ausstellen lassen und droht mir sollte ich diesen nicht bezahlen mit der Berechnung eines Mietausfalls.
Die Schlüssel habe ich am 30.03.2020 übergeben.
Muss ich den Maler bezahlen? Bzw bin ich verpflichtet diese zu tragen da es ja bei Einzug UND bei Auszug kein Übergabeprotokoll angefertigt wurde. Was würdet ihr tun?
Und wie sieht es mit den Starren fristen aus?
Hier ist der Mietvertrag die persönlichen daten habe ich geschwärzt
4 Antworten
Der Kostenvoranschlag braucht dich nicht zu interessieren.
Die Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam, deshalb ist di Wohnung nur besenrein zurückzugeben: 1. Starre Fristen; 2. Quotenregelung zum Mietende.
Die Kleinreparaturklausel ist auch unwirksam, es mangelt der Angabe je Reparatur und der Jahressumme.
Musst du nicht. Der Vermieter will ja was von dir. Der muss dann ggf Klage erheben.
Wohnung mit Schlüsseln wurden fristgerecht ohne Protokoll zurückgegeben. Damit ist zunächst erst mal für dich das Problem erledigt. Weder den Maler noch den Vermieter jetzt kontaktieren sondern schweigen. Erst wenn etwas Schriftliches oder eine Rechnung vom Vermieter kommt mitteilen, was ich in meiner Antwort geschrieben habe und deshalb die Forderung zurückweisen. Die entsprechenden Urteile findest du im Netz.
Den Maler hast du nicht beauftragt. Er soll sich an seinen Auftraggeber wenden.
Hallo ich bin ein absoluter laie was das angeht wo finde ich diese urteile?
Verfärbungen, also wurde ein Schaden angerichtet, und diesen ordnet die private Haftpflicht. Wo bitte gibt es ein Problem?
Dem Vermieter was husten. Und vor Gericht kommt er damit auch nicht durch
Da kann er Kostenvoranschläge ausfüllen lassen bis er schwarz wird. Wer den Maler bestellt, muss ihn bezahlen. Gehe mal zum Mieterschutzbund.
Wie verfahre ich denn jetzt am besten? Setze ich den Vermieter darüber schriftlich in Kenntnis?