Schlüsselverlust- Darf der Vermieter bei Auszug die Kaution einbehalten?
Hallo, ich habe vor ca. einem Jahr meinen Haustürschlüssel verloren der zu einer Zentralschließanlage gehört. Ich habe meine Vermieterin unmittelbar informiert. Bis ich jedoch einen Kostenvoranschlag für den Austausch bekam verging mehr als ein halbes Jahr. Da ich den Schlüssel bei meinen Eltern beim Renovieren verloren habe, ist Diebstahl ausgeschlossen. Zusätzlich ist der Schlüssel der Wohnung nicht zuordenbar, da ich ihn in einer 200 km entfernten Stadt verloren habe. Jetzt habe ich die Wohnung zum 1. Mai gekündigt und mir stellt sich die Frage wie das mit der Kaution aussieht. Ich wohne in einer WG, meine Mitbewohnerin ist Hauptmieterin und bleibt in der Wohnung mein Kautionsanteil beläuft sich auf ca. 500 Euro de Austausch auf ca. 1000 Euro. Darf sie die Kaution einbehalten? Und wenn ja, darf sie auch die meiner Mitbewohnerin einbehalten, wenn diese später auszieht?
4 Antworten
Dafür ist die Kaution da :/ um evt schäden der Mieter zu beseitigen (ruf mal bei deiner Hausratversicherrung an vll hast du ja eine Schlüsselversicherrung)
Bei vielen Versicherrungen ist eine Schlüsselversicherrung mit in der Hausrat drin
Bei vielen Versicherrungen ist eine Schlüsselversicherrung mit in der Hausrat drin
Du meinst sicher die Privathaftpflichtversicherung.
In diesem Fall käme die PHV in Betracht. Es gibt aber tatsächlich eine Zusatzversicherung zur Hausratversicherung, die bei Schlüsselverlust eintritt. Das wäre aber nur bei Eigenheim sinnvoll und kostet auch dementsprechend. (Meiner Ansicht nach völlig unnötig)
Uijuijui klar meinte ich die Privathaftpflicht sry
Natürlich musst du für entstandene Kosten aufkommen, denn du hast den Schlüssel verloren. Wieso sollte da ein anderer für irgendwas haften?
Wenn du eine private Haftpflichtversicherung hast, die Schlüsselverlust absichert, kannst du den Schaden dort einreichen.
Ich bezweifle, dass die Haftpflichtversicherung da auch nur einen Cent übernehmen wird, da der Schaden nicht umgehend gemeldet wurde. Der Kostenvoranschlag liegt seit einem halben Jahr vor, der Schlüssel wurde vor einem Jahr verloren. Und jetzt, bei Auszug, soll die Versicherung ran? Mitnichten, die wird sich weigern
Das verstehe ich nicht. Genau für solche >Fälle leistet sich doch ein Bewohner eine PH mit Schlüsselbaustein für rd. 15.00 RUR/Jahr.
Erst Haftpflichtversicherung fragen, dann Schlüssel der Schließanlage kopieren lassen. Keinesfalls muss eine neue Schließanlage bezahlt werden.
Keinesfalls muss eine neue Schließanlage bezahlt werden.
Warum nicht? Der BGH sieht das nämlich anders (Az.: VIII ZR 205/13)
Was hat die Hausratversicherung damit zu schaffen?