Vermieter baut Wohnungstür aus. Was tun?

14 Antworten

Tolle Ratschläge....

Also, erst einmal zur Polizei und Anzeige erstatten, es wird ja wohl genug Zeugen geben, die bestätigen können, dass die Tür in Ordnung war und selbst wenn nicht, lag hier keine Gefahr vor, die den Ausbau und Entzug der Wohnungstür rechtfertigt.

Dann zu einem Anwalt für Mietrecht, die Kosten wird dein Vermieter tragen müssen, da er sich rechtswidrich verhalten hat.

Der Anwalt ruft ihn an und glaub mir, innerhalb von wenigen Stunden ist die Tür wieder da.

Warum? Es gibt hier gleich mehrere Sachen gegen die dein Vermieter verstoßen hat und die ihm am Ende richtig Geld kosten werden für dieses Verhalten.

Nichts desto trotz, auch ich bin Vermieter und die Zahlungsmoral einiger Mieter ist zum K o t z e n. Stellt euch mal vor euer Chef kommt am ende des Monats und zahlt euch einfach euer Gehalt nicht, das würdet ihr auch nicht witzig finden!!!

Das beste Mittel wäre wohl, die Mietrückstände sofort zu begleichen, egal wie die Sachlage (Reparatur) auch wirklich ist. Tatsache ist aber auch, dass der Vermieter an einer bewohnten Wohnung nicht einfach die Zugangstür ausbauen darf, ohne vorübergehend für einen anderen Schutz zu sorgen. Das ist in jedem Fall juristisch angreifbar. Zudem kann dann der Vermieter haftbar gemacht werden, falls es zu einem "Einbruch" und Diebstahl kommt.

Es ist nicht korrekt, was der Vermieter getan hat, obwohl ich ihn rein persönlich und angesichts unserer zu vermieterfreundlichen Gesetze ein Stück weit verstehen kann. - Er versucht sich so gegen Mietnomaden zu wehren. - Schließlich hat gewöhnlich kein Mieter Mitleid mit ihm, wenn er seine Miete, von der ja auch er lebt und Kosten bestreiten muss, nicht bekommt.

Wer das Geld hat, sollte selber schnellstens den Rückstand ausgleichen. Die Nachzahl-Option hat aber auch Grenzen: Der Mieter kann sie nur alle zwei Jahre nutzen. Wer ständig die Miete schuldig bleibt und im letzten Moment nachzahlt, soll nicht geschützt werden.

Das ist auch gut so. Kündigt der Vermieter ein Wohnraummietverhältnis nach §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs des Mieters fristlos und hilfsweise auch fristgemäß, lässt der nachträgliche Ausgleich der Rückstände innerhalb der Frist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zwar die fristlose Kündigung unwirksam werden, nicht dagegen auch ohne weiteres die fristgemäße Kündigung.

Die nachträgliche Zahlung ist jedoch bei der Prüfung, ob der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) zu berücksichtigen.

BGH, Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04 –

Grundsätzlich hast du natürlich die Miete zu zahlen - insoweit ist der Vermieter zumindest moralisch nicht so ganz im Unrecht.

Es geht natürlich trotzdem gar nicht, dass er die Tür ausbaut - dagegen kann man sich kurzfristig mit einer einstweiligen Verfügung ( über Amtsgericht ) wehren.

Der Ausbau wird dazu dienen, eine neue Schließanlage einzubauen, wobei der Vermieter einen Schlüssel behalten wird, ohne das die Mieterin davon weiß. In ein paar Tagen kommt die Kündigung mit einer angedrohten Klage auf Zwangsräumung. Er wird irgendwann in einer Nacht- und Nebelaktion die Klamotten rausschaffen und irgendwo lagern. Die Tür nochmal neu verschlüsseln und die Mieterin aussperren. Dieses Vorgehen ist nicht ganz astrein, aber für viele Vermieter die einzige Möglichkeit, Mietnomaden los zu werden. Anstatt monatelang den Mieteinnahmen hinterher zu gucken, riskieren sie die hiermit verbundenen Strafen.

Zahlt die Miete. Persönliche Gründe hat der Vermieter auch. Finanzielle noch dazu. Wirtschaftliche sowieso. Wie könnt ihr auf Rechten pochen, die eine Erfüllung von Pflichten voraussetzt? Er hat Geld zu bekommen. Fertig. Sein Verhalten ist nicht astrein. Das deiner Freundin aber auch nicht. 3 Monate - mach dir den Verlust mal klar ...

Gruß S.

lordofdarknes 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 08:17

Das ist mir und meiner Freundin klar und wie gesagt schämt sie sich sehr dafür und Ratenzahlung ist auch schon beschlossen. Fristlose kündigung ist bereits ausgesprochen zum 30.5 also noch 2 Wochen hin

StupidGirl  15.05.2014, 09:15
@lordofdarknes

Hat deine Freundin eigentlich jemals ihren Vermieter vo ihren Zahlungsschwierigkeiten in Kenntnis gesetzt oder einfach die Miete nicht bezahlt? Mit den meisten Vermietern kann man reden, wenns mal nicht so klappt mit der Kohle. Das Problem haben Vermieter auch.....wie du am Beispiel deiner Freundin unschwer erkennen kannst. Aber einfach so die Miete nicht zahlen und dann auf sein Recht pochen ist eine Frechheit. Ist aber wohl mittlerweile Usus. Der Vermieter ist immer der Böse ....oder der Blöde.

Sirius66  15.05.2014, 13:20
@lordofdarknes

Scheinbar hat er Angst, daß sie nicht geht und baut Druck auf. Das könnte man ja klären, indem man einen kurzen Brief verfasst, daß man die Kündigung akzeptiert.

Gruß S.