Tür eingetreten – Wer haftet
Bei uns (Mehrfamilienhaus) wurde die Haupteingangstür eingetreten und unsere Glas-Wohnungstüre zerstört.
Die Polizei und Vermieter waren da. Der Vermieter wurde von der Polizei als Geschädigter aufgenommen.
Der Vermieter will sich nun nicht um eine neue Türe kümmern, wir stehen quasi mit offener Türe da.
Klar der Schadensverursacher müsste den Schaden zahlen, aber wer tritt nun Vorkasse – wie sieht es rechtlich aus. Müsste der Vermieter das nicht einfach seiner Versicherung Melden und gut ist die Sache?
Ich bitte um eure Hilfe und bedanke mich vielmals für eure kommenden Antworten.
10 Antworten
Haften tut auf jeden Fall der Verursacher.
sollte dieser nicht bekannt sein, ist für den Schaden der Hausbesitzer zuständig. Ob dieser eine Glasversicherung abgeschlossen hat, bzw. dieser Schaden über seine Gebäudevers. abgedeckt ist, muss man in den Vertragsbedingungen nachlesen.
Der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung die er vermietet in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Also auch dafür Sorge zu tragen das die Wohnung abgeschlossen werden kann.
Laßt euch vom Mieterschutzbund beraten. Ob die Versicherung des Vermieters haftet, hängt von der Police ab. Aber auf jeden Fall ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass ihr eine Haupteingangstür habt. Ob und wie er die Angelegenheit mit seiner Versicherung regelt, ist sein Problem. Das geht die Mieter nichts an.
Die Mieter sollten sich zusammenschließen und ihn in einem gemeinsamen Schreiben ultimativ und per Einschreiben auffordern, den Schaden zu beheben. Ihr könnt ihm auch eine Mietminderung androhen und für alle Folgeschäden haftbar machen, die aufgrund der Tatsache entstehen, dass keine Haupteingangstür installiert ist.
Haupteingangs ist abschließbar aber auch ein wackeliges Ding ... ein kleiner tritt hat fürs aufbrechen wohl gereicht.
Unsere Wohnungstür ist nur total hin. Die anderen Mieter können bei uns quasi reinspazieren
Für die Türen ist der Vermieter zuständig. Seine Versicherung wird jedoch nicht zahlen, weil eingetreten, also Vorsatz. Ist ausgeschlossen. Der Randalierer muß zahlen, hat kein Geld, der Vermieter bleibt auf den Kosten sitzen, es sei denn der Vermieter hat irgendwo eine Forderungsausfallversicherung abgeschlossen -haben leider die wenigsten Leute.
Die Türen muß der Vermieter folglich selbst bezahlen. Darf er auch nicht auf seine Mieter umlegen, es sei denn, diese Türen waren schon uralt und er kann den Schaden unter Modernisierung verbuchen. (mußte sowieso mal gemacht werden)
Ich würde dem Vermieter eine Frist von 3 Tagen setzen, in dieser Zeit muß es möglich sein eine neue Wohnungstür einzusetzen. Danach würde ich selbst einen Glaser beauftragen und Rechnung zum Vermieter.
Für die Türen ist der Vermieter zuständig. Seine Versicherung wird jedoch nicht zahlen, weil eingetreten, also Vorsatz. Ist ausgeschlossen.
Unsinn, nach deinem Text wäre jeder Einbruch in ein Haus oder Wohnung nicht versicherbar, da es sich dabei immer um Vorsatz handelt.
In vielen Gebäudeversicherungen sind Beschädigungen durch unbefugte Dritte bei Einbruchdiebstahl, oder auch Mut- und böswillige Beschädigungen mitversichert.
Die Türen muß der Vermieter folglich selbst bezahlen. Darf er auch nicht auf seine Mieter umlegen, es sei denn, diese Türen waren schon uralt und er kann den Schaden unter Modernisierung verbuchen. (mußte sowieso mal gemacht werden)
Auch dies ist völliger Unsinn - Der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten.
Und eine Wohnungeingangstür die so um die 500 € kostet, kann man nicht auf den Mieter abwälzen.
Ich bin zwar kein Rechtsverdreherprofi.. aber du zahlst Miete für eine Wohnung mit Tür, genauso zahlst du Miete für eine Wohnung mit Heizung. Wenn das Letztere kaputt geht, muss ja schließlich der Vermieter ja auch für Ersatz sorgen.
Hoffe das klärt sich schnell..