Wohnungstür mir Sicherheits-Riegel nachrüsten?
Hallo, ich bin Mieter und würde gerne meine Wohnungstür sicherer machen. Wir haben eine "typische" Altbautür (siehe Beispiel-Foto, Holz, mit Ausfräsungen) und nur ein sehr einfaches Schloss (nur einmal verschließbar).
Wir würden gerne einen Sicherheitsbügel (siehe Beispiel-Foto) oder Ähnliches anbringen.
Nun zu meinen Fragen:
1) Kann ich das einfach als Mieter machen - Immerhin müsste ggf. in die Wohnungstür/die Zarge/ins Mauerwerk gebohrt werden? Die Kosten würde sich selbstverständlich selbst tragen.
2) Muss ich den Vermieter um Erlaubnis bitten oder darf er mir das ggf. sogar untersagen?
3) ist diese Art der Riegelung überhaupt für diese Art Tür geeignet?
Vielen Dank eure Antworten!
6 Antworten
Das dürftest du nur mit Zustimmung des Vermieters. Einen Rechtanspruch, auch unter Verweis auf größere Sicherheit oder versicherungsmäßig, hat ein Mieter nicht. Wenn du es tätest, müsstest du bei Auszug eine Tür wie bei Einzug vorhanden war, wieder einbauen (lassen), auch alle anderen Veränderungen beseitigen. Das kann sehr teuer werden. Es bleibt nur Verhandlung mit dem Vermieter über eine Modernisierung, deren Kosten du dann in Höhe von jährlich 11% bis zum St. Nimmerleinstag zahlen müsstest. Ich glaub aber nicht dran, dass der Vermieter sich drauf einlässt, er muss es einfach nicht.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Erhebliche Beschädigungen der Tür sind die Folge. Deshalb könnte es sein, dass der Mieter ablehnt, wenn er andererseits nicht erkennt, dass sich der Wohnwert dadurch verbessert. Die Riegel haben noch den zusätzlichen Vorteil, das von außen zwei Sicherheitsschlösser zu sehen sind, sodass ein pot. Einbrecher gleich erkennt, dass die Tür besonders gesichert ist. Bohrungen im Mauerwerk sind ohne Belang, solange keine Elektroleitungen angebohrt werden. Da würde der Monteur schon aufpassen. Bohrungen in den Zargen und im Türblatt, sowie für den Schlosszylinder zerstören die Tür mit allem drum und dran. Wenn der Vermieter die Montage nicht zuläßt, und ihr macht es trotzdem, macht Euch darauf gefasst, dass ihr bei einem evt. Auszug entweder den Riegel dran lassen oder, wenn der Vermieter darauf besteht, auch die neue Tür samt neuer Zarge bezahlen müßt.
Sicherheitshalber sollte die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Einen Grund zur Ablehnung kann ich nicht erkennen. Lediglich kann der Rückbau bei Auszug gefordert werden. Alle Beschädigungen sind zu beseitigen, auch mit einer erteilten Genehmigung. MfG
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Da Du ein grosses Loch in die Tür bohren musst, ist die Erlaubnis des Vermeeieters nötig. UND BEIM Auszug muß der Panzerriegel drin bleiben.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Also Einverständnis des Vermieters ist Pflicht, da es sich um sein Eigentum handelt. Das Foto der tatsächlichen Tür ist unglücklich gewählt, da es die Tür von außen darstellt und der Riegel nach innen kommt. Der Riegel ist ggf. nicht so toll geeignet, wenn das in der Mitte ein Zusatzzylinder ist, der nach außen auf die Tür durchgebohrt wird, dass man diesen auch von außen bedienen kann. Dafür reicht bei der Kassettentür außen vielleicht nicht der Platz, ist aber auf dem Foto nicht genau zu erkennen. Ein nur von innen zu verriegelndes Stangenschloss würde aber keinen Sinn machen, da man es nur dann nutzen kann, wenn man zuhause ist.
Grüßle
um technische ausführbarkeit braucht man sich bei diesem riegel und dieser tür keine sorgen machen, das funktioniert.. der zylinder wird halt ziemlich lang werden, was aber kein hindernis ist.. sollte natürlich vom fachmann eingebaut werden und wird dann beim auszug auch drin gelassen..