Wird nicht der Zeitwert für eine defekte Tür berechnet?

6 Antworten

Dein Vermieter kann nicht erwarten, dass du ihm eine neue Tür einbaust! Eine Reparatur sollte ausreichen. Kommt natürlich auch drauf an, was kaputt ist Nach gebrauchten Türen kann man auch mal bei Ebay schauen.

Die Frage ist doch, wodurch ist die Tür kaputt gegangen. Bei normalem Gebrauch und die dadurch entstandenen Verschleißerscheinungen, müssen Sie nichts bezahlen. Bei nicht bestimmungsgemäßer Benutzung haften Sie. Hier sollte aber dann die privat- Haftpflicht in die Pflicht genommen werden. Diese wird den Schaden so regulieren, dass der Vermieter weiss was er zu bekommen hat. Sie sind dann aus dem Schneider. MfG

der Vermieter muss ihnen beweisen, dass sie die Tür absichtlich kaputtgemacht haben. Nur dann kann er von ihnen verlangen, dass sie sie auch bezahlen. Bei normalem Verschleiß zahlt der Vermieter.zahlen Sie auf keinen Fall die 75 e Kleinreparaturklausel. Das ist wie ein Schuldanerkenntnis! Setzen sie dem Vermieter schriftlich mit Nachweis eine Frist zur Behebung des mangels. Hält er die Frist nicht ein, beauftragen Sie selbst eine Firma mit der Reparatur und ziehen die Kosten von der Miete ab.

es wird immer der zeitwert berücksichtigt, immer und überall

Selbstverständlich gilt hier der Ansatz des Zeitwertes. Du bist schließlich nur Mieter der Wohnung, haftest also nicht für Instandsetzung(Instandhaltung) aus gewöhnlicher Abnutzung. Dies wird nämlich aus so genannter Rückstellung für Instandhaltung vom Eigentümer bezahlt. Klassisch betrug diese früher einmal 10 - 15 % der Grundmiete. Aber schau' mal bei den Eigentümern (Stichwort: Eigentum verpflichtet) in die Bücher. Die stellen zuweilen "0" zurück für Instandhaltung. Und so lernst Du auch gerade einen netten Versuch dieser Spezies kennen, sich hier auf Kosten blauäugiger, na jedenfalls hinreichend rechtsunkundiger Mieter lässig Ersatz zu beschaffen. Das Spiel heißt heutzutag fast überall: Versuch und Irrtum, soll heißen: man probiert's ertmal auf die doofe Tour, wenn es der Mieter nicht schnallt, wie der Berliner sagt, so hat's schon mal geklappt. Oder? Wenn Du oder eine dritte Person (ein Gast beispielsweise) in dieser Wohnung auf welche Art und Weise auch immer diese Tür beschädigt haben, so stellt sich zunächst die Frage, ob nicht vielleicht eine private Haftpflicht-Versicherung hier für den Schadensersatz (die hinreichende Reparatur der Tür) aufkommt. Wenn dir die Reparaturkosten (Kostenvoranschlag kostet nichts!) zu hoch erscheinen, kmmst Du vielleicht günstiger mit 'nem Türblatt aus dem Baumarkt in passender Größe.

Wenn Du hier zu viel Zeit verschenkst, wird's regelmäßig teurer. Sobald der Vermieter 'nen Anwalt beauftragt, zahlst Du den u.U. noch mit....

Also: Tu was!!!

Tilly007 
Beitragsersteller
 19.12.2011, 22:47

Danke für deine wirklich interessante Hilfe. Ich habe bereits am Samstag meinem Vermieter ein Einschreiben/Rückschein geschickt, den er heute wohl bekommen hat. Dort habe ich ihn die Sachlage noch einmal dargelegt, Ich habe ihn ferner auf § 538 BGB und § 535 verwiesen und den Vorwurf der Beschädigung zurückgewiesen. Ich habe diese Tür weder absichtlich noch unabsichtlich beschädigt, sondern der Schaden ist schlicht Verschleiß. Ferner habe ich ihn aufgefordert den Schaden bis 23.12. beheben zu lassen, da ich sonst einen Handwerker damit beauftragen werde, mir eine neue Tür einzubauen. Auch teilte ich ihm mit, dass ich die Miete nur unter Vorbehalt zahle und nicht scheuen werde, sie entsprechend zu mindern. Jetzt warte ich halt auf seine Reaktion, die wahrscheinlich nicht kommen wird. Wie du schon sagst. Die Pokern und hoffen auf meine Dummheit. Ich bin aber nicht gewillt, mich einschüchtern zu lassen. Ich weiß, dass er mit vielen Dingen mauschelt und neuen Mietern z. B. die Nebenkosten der Vormieter unterjubelt etc. ICh will einfach nur gut vorbereitet sein, damit ich nicht reingelegt werde und meine Rechte waren kann. Viele Grüsse, Tilly