"Geruchsbelästigung" = Gefahr im Verzug?
Hallo erstmal. Es geht darum, dass unser Vermieter (und 2 andere) Samstag unsere Wohnung besuchen will aufgrund von "Geruchsbelästigung". Das sehen wir zwar nicht so, aber das kann man als unbeteiligter wohl schlecht nachvollziehen. Sie sehen die "Geruchsbelästigung" als Gefahr im Verzug an und schrieben (ich zitiere): "Werden wir die Wohnung auf jeden Fall betreten und alle Räume besichtigen... ... Sollten wir keinen Zugang erhalten werden wir die Wohnungstüre von einem Fachmann öffnen lassen". Meine Fragen: 1. Dürfen sie wirklich einfach in die Wohnung, auch wenn man es Ihnen ausdrücklich untersagt? Und 2. Ist Geruchsbelästigung (welche meiner Meinung nach nicht gegeben ist) wirklich "Gefahr im Verzug"? Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!
11 Antworten
Nein, da würde ich sofort die Polizei informieren, dass geplant ist, bei Dir einzubrechen.
Einen Termin wirst Du in diesem Fall aber mit ihm ausmachen müssen, nur muß es halt einer sein, der auch Dir zusagt.
Gefahr im Verzug - da schreit jemand in Deiner Wohnung um Hilfe, es ist von außen Feuer zu sehen, Wasser rauscht unter der Tür oder die Wände des Nachbarn runter, es qualmt in der Wohnung.
Geruchsbelästigung könnte auf eine Leiche hindeuten - aber da ist keine Gefahr im Verzug.
So. Einfach rein darf er nicht.
Aaaaber - wenn aus Deiner Wohnung wirklich eine unerträgliche Geruchsbelästigung dringt, dann kann Dir u. U. auch fristlos gekündigt werden.
Aber auch hier darf der Vermieter nicht einfach rein.
Verstehe, danke!
Meine Fragen: 1. Dürfen sie wirklich einfach in die Wohnung, auch wenn man es Ihnen ausdrücklich untersagt?
Du hast nicht das Recht, die Besichtigung zu untersagen. Das Recht zur Besichtigung ergibt sich allein schon aus dem § 809 BGB.
Der Termin muss nur innerhalb einer angemessenen Frist angekündigt werden (das ist hier auch erfolgt).
2. Ist Geruchsbelästigung (welche meiner Meinung nach nicht gegeben ist) wirklich "Gefahr im Verzug"?
Der Vermieter kann auch aller 1-2 Jahre eine Besichtigung durchführen, ohne das er hierfür einen Grund benötigt. Die hier gegebene Geruchsbelästigung ist vielleicht keine "Gefahr in Verzug" aber dennoch ein ausreichender Grund.
Sollten wir keinen Zugang erhalten werden wir die Wohnungstüre von einem Fachmann öffnen lassen"
Das funktioniert so aber nicht. Hier würde der Vermieter eine gerichtliche Verfügung benötigen.
Nein, § 809 BGB berechtigt nicht einfach zur Besichtigung einer vermieteten Wohnung.
Und nein, ohne Grund darf der Vermieter überhaupt nicht in die Wohnung.
Um einfach so in die Wohnung zu gehen, muß Qualm, Wasser oder entsetzlicher Lärm aus der Wohnung dringen.
Und nein, ohne Grund darf der Vermieter überhaupt nicht in die Wohnung.
Da besagt die Rechtsprechung leider anderes (u.a. LG Berlin WM 1980, 185)
Nein, § 809 BGB berechtigt nicht einfach zur Besichtigung einer vermieteten Wohnung.
Er stellt aber die gesetzliche Voraussetzung dar.
Vielen Dank für deine Antwort! Bedeutet also ohne eine gerichtliche Verfügung kommt er nicht in die Wohnung, richtig?
Mit einer solchen Verfügung aber schon! Da kommen dann Verfahrenskosten auf Ihre Mutter zu, wenn eine solche Verfügung erfolgreich erstritten wurde!
Bedeutet also ohne eine gerichtliche Verfügung kommt er nicht in die Wohnung, richtig?
Als Hinweis: Wenn Du den Zugang verweigerst, kann das eine Abmahnung und im E-Fall eine fristlose Kündigung zur Folge haben.
Wer fühlt sich hier durch was für einen Geruch gestört?
Müll? Tiere? oder worum soll es gehen?
Meine Mutter ist fertig mit ihren Nerven und wir sind nicht umgezogen (kannst ja 1 und 1 zusammen zählen) weswegen wir wieder in der alten Wohnung sind und es da schon immer Probleme gab.
Ich weiß nicht wer sich beschwert hat, aber zu uns wurde nie etwas gesagt. Den Geruch kenne ich auch nicht. Wurde uns gegenüber nie erwähnt.
Außerdem dürfte dieses wohl ein Problem Deiner Eltern sein, denn Du bist laut Account ca. 15 Jahre alt. Außerdem wie kann es wenige Wochen nach einem Einzug so stinken, dass der Eigentümer den Zugang "erzwingen" möchte.
Eigentlich ist Geruchsbelästigung keine Gefahr im Verzug, da dadurch niemand direkt zu Schaden kommt. Außer, es handelt sich zum Beispiel um Gasgeruch, dann darf dein Vermieter die Wohnung auch betreten. Mein Tipp wäre aber einfach zu kooperieren, auch wenn der Vermieter nur ein Recht auf Besichtigung hat, wenn ein Schaden droht oder Gefahr im Verzug ist. Wenn du es wirklich darauf anlegen möchtest( warum auch immer....) kannst du die Besichtigung ablehnen und per Polizei verhindern lassen.
vielleicht solltest du den Termin auf eine Zeit legen, zu der deine Mutter nicht da ist. dann zeigt du dem Vermieter schnell die Wohnung und fertig
@Menuett Kann ich nicht sagen, aber uns ist nichts bekannt
@schelm1 seit meine Mutter das weiß ist sie noch fertiger als sonst. Die Drohung die Tür aufmachen zu lassen hilft da auch nicht besonders. Heute werden wir versuchen den Termin zu verschieben, aber sehen wenig Chance das alles noch friedlich zu klären.
@schelm1 das ist eine Redewendung, da ich natürlich nicht sicher sagen kann, dass es nicht doch aus einem mir bekannten Grund aus unserer Wohnung kommt. Wenn es gefährliche Gase wären hätten sie bereits samt Feuerwehr das Problem beseitigt.
Es stinkt also tatsächlich etwas?
@DerScholokeks64
Eigentlich ist Geruchsbelästigung keine Gefahr im Verzug,
...auch nicht beim Verdacht auf gefährliche Gase?
Da wir nie von einer Seite angeredet wurden, gehen wir nicht davon aus, dass es aus unserer Wohnung stinkt. Zu 100% kann ich das natürlich nicht sagen.
Zu 100% kann ich das natürlich nicht sagen.
Wieviel % würden Sie denn freiwillig einräumen?
Das ist eine gute Idee ;). Das oben gilt aber nur, wenn wirklich kein Geruch da ist/war. wenn doch, kann der Vermieter die Wohnung ohne Probleme betreten.
Ich werde es drauf anlegen, da meine Mutter fertig mit ihren Nerven ist und diese Typen nicht gebrauchen kann. Ich werde morgen sowieso mal anrufen und versuchen einen anderen Termin ausmachen, um das alles friedlich zu regeln.
@Shenlong22
Die baldige friedvolle Wahrnehmung des Termins dürfte mit Sicherheit dem Nervenkostüm der Mutter förderlich sein!
zu 1) ja, der Vermieter darf ein Mal im Jahr den Zustand der Wohnung nach Ankündigung besichtigen. Diese Ankündigung hat er gegeben, wenngleich in einem etwas seltsamen Wortlaut
zu 2) nein
Nachdem Du ja schreibst "das sehen wir zwar nicht so", hast Du ja nichts zu befürchten.
Im Übrigen ist es leicht, sich auch so Zutritt zu verschaffen: man leert einfach eine Flasche Wasser an Deiner Wohnungstürkante aus. Dann holt man einen Zeugen dazu. Es entsteht so der Eindruck, daß in der Wohnung eventuell ein Wasserschaden entsteht -> zack, hat man "Gefahr im Verzug"
1 Es ist juristisch umstritten, ob so ein Recht überhaupt besteht, aber mit Sicherheit nicht jährlich.
Nein, ein Vermieter braucht einen gewichtigen Grund um in eine Wohnung zu gehen.
Und einmal im Jahr, das geht überhaupt nicht.
Vielen Dank! Also meinst du bereits vorab die Polizei zu informieren?