Schuldenanerkenntnis unterschreiben - Deutscher Inkasso Dienst?

6 Antworten

Müssen tust du gar nichts. Die Frage ist nun, weshalb sie darauf drängen.

Wer ist denn der eigentliche Gläubiger? Zufällig Otto oder eine der Tochter-Unternehmen von Otto? Von wann ist die Forderung? Wie hoch und welche Gebühren sollen aufgeschlagen werden?

Nicht alles, was EOS fordert, ist vom Gesetz her auch durchsetzbar.

Branny95 
Beitragsersteller
 18.03.2016, 17:26

Gläubiger ist Otto.

Die Forderung ist vom 10.03.2016 und die Höhe beläuft sich jetzt auf ca. 299 €.

EXInkassoMA  18.03.2016, 20:55
@Branny95

EOS/DID Gebühren sind im Zusammenhang mit otto nicht zu zahlen denn EOS gehört zu Otto ;)

Liste mal auf was an Gebühren und Mahnkosten in den 299 enthalten ist

mepeisen  19.03.2016, 07:21
@EXInkassoMA

Und bei dieser Konstellation auf KEINEN Fall ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Schau, dass du so bald wie möglich die restliche Hauptforderung an Otto bezahlst. Hinsichtlich der Gebühren muss man mal schauen.

Ansonsten würde ich eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht empfehlen (kostet außer Briefporto nichts), dass die dich zwingen wollen, ihre verbotenen Gebühren mittels Schuldanerkenntnis anzuerkennen. Verboten sind die deswegen, weil §2 RDG eindeutig schreibt, dass keine Rechtsdienstleistung stattfindet, wenn Otto lediglich ein mit sich selbst verbundenes Unternehmen beauftragt. Ich würde dem Aufsichtsgericht schreiben, dass man wegen dieses massiven Gesetzesbruchs und der stattgefundenen Nötigung, diese Gebühren anzuerkennen, einen Antrag auf Entzug der Lizenz stellt. Denn wenn die nicht einmal wissen, was eine Rechtsdienstleistung ist, können die gar nicht sachgerecht arbeiten und von Amts wegen müsste denen die Lizenz entzogen werden, weil die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht vorliegen.

Ich würde dem Gericht auch schreiben, dass du herausgefunden hast, dass sich schon viele beschwert haben über diese Praxis, Inkassogebühren für konzerninterne Forderungen zu verlangen und dass das Aufsichtsgericht diese Praxis bereits gerügt hat. Offenbar aber interessiert das Inkasso nicht, was das Aufsichtsgericht denkt und schreibt.

Normalerweise lassen die dich dann sofort in Ruhe, die wollen solch einen Ärger nicht.

Lies mal hier:

http://www.123recht.net/Deutscher-Inkasso-Dienst-EOS-DID-%28betrug%29-__f335543.html

Ich würde nichts unterschreiben und hätte auch kein Geld überwiesen. Ist denn in dem Schreiben auch klar zu sehen wer der Gläubiger ist, ob die Forderungshöhe stimmt etc.?

P.S. Hier nochmal ein Link zu ausführlichen Informationen zu Inkassodiensten:

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/


Branny95 
Beitragsersteller
 18.03.2016, 17:24

Ja stimmt soweit alles.

Das Geld ist jetzt nun mal weg. Der Rest wird Ende April bezahlt aber unterschreiben werde ich demnach nichts.

Vielen Dank!

3dfan  18.03.2016, 17:28
@Branny95

Du zahlst aber direkt an den Gläubiger oder nicht? Würde ich auf jeden Fall tun.

Nichts unterschreiben !

Die 35 hast Du an wen überwiesen und mit welchem Verwendungszweck ?

Wenn du dich auf Ratenzahlung geeinigt hast mußt du gar nichts unterschreiben

Soll ich dieses Schuldanerkenntnis unterschreiben?

Auf keinen Fall!

Warum verhandelst du mit dem Inkassobüro?