Mietrecht bezüglich der Vorabnahme

8 Antworten

Bei einer Vorabnahme werden keine Verträge über Renovierung abgeschlossen. Das ist bereits im Mietvertrag niedergelegt. Wenn du also freiwillig Renovierungspflichten übernimmst, die über das im Mietvertag festgelegte hinaus gehen, dann musst du auch diese Pflichten abarbeiten. Kosten wird dir der Vermieter nicht erstatten. An den Türen würde ich keinen Pinsel bewegen sondern erst mich kundig machen, ob das von mir verlangt werden kann. Nenne hier die Renovierungsklausel deines Mietvertrages und wir sehen weiter.

Spontanos 
Beitragsersteller
 12.11.2013, 17:40

http://www.wiro.de/redaktion/download.php?id=12&type=file

Nr. 5 "Erhalt der Mietsache"

Ist diese Regelung unabhängig von dem Zustand bei Einzug. Weil diese Fristen/Renovierungen wurden damals nicht erledigt. (2 Tapetenlagen, bunte Wände, vergilbte Türrahmen etc.)

Zumal ich dort nich einordnen kann was sich auf 5 bzw. 8 Jahre bezieht?

auch das Tapezieren finde ich als vollkommen überflüssig, streichen ist ausreichend.

Welche Hilfe brauchst Du denn? Wenn es darüber keine Vereinbarung gibt, musst Du das dann eben auch nicht machen...

Hallo, ich bin grad im Zuge des Wohnungsauszugs. Mit dem Vermieter wurde eine Vorabhnahmeprotokoll erstellt welches vereinbarte die Wände zu tapezieren und zu streichen, sowie Fensterrahmen (innen) und die Heizungsrohre zu streichen.

Ich hoffe Du hast nichts unterschrieben, denn ob und was Du eventuell machen musst, steht in dein em Mietvertrag.( Sofern die Renovierungsklauseln wirksam sind.

Steht nichts in Deinem Mietvertrag Mietvertrag zu Renovierung muss man nicht renovieren.

Hast Du jetzt eine Vereinbarung unterschrieben, dass Du bestimmte Arbeiten ausführst, dann dast Du die berühmte A-Karte gezogen.

6 Jahre, die Wohnung wurde damals unrenoviert übernommen ( 2 Tapetenlagen mit 3 Farben) weil sie von meinen damaligen Mitbewohner so wie gesehen übermommen wurden. Die Wohnung ist in einem schlechten Zustand übernommen worden, wir haben jetzt die oben aufgeführten Arbeiten übernommen. Das ist schon unverhältnismäßig, da jetzt wieder Wände neu und gestrichen, Löcher etc beseitigt. Gibt es rechtskräftige Aussagen zu einer sog. "Vorabnahme" und deren Vereinabarungen?