Obentürschließer an Wohnungstür
Hallo, seit der Sanierung unseres Wohnblocks ist an den Wohnungstüren ein Obentürschließer angebracht. Dies ist einfach nur nervig, da man ständig aufpassen muss, dass man sich nicht aussperrt. Ich habe jetzt die Verbindung zwischen Tür und Rahmen getrennt, damit mir so etwas nicht mal passiert. Nun meine Frage: darf der Vermieter verlangen, dass die Tür selbstschließend sein muss? Ich kenne bei uns in der Stadt viele, die in erst kürzlich sanierten Wohnungen leben (von der gleichen Wohnungsgesellschaft) und da hat nicht einer eine selbstschließende Tür. Selbstverständlich würde ich, im Falle eines Auszugs, das Ding wieder anschrauben.
10 Antworten
Obentürschließer können unter Umständen aus Gründen des Brandschutzes vorgeschrieben sein (Rauchabschlußtüren). Die kenne ich aber nicht von Privatwohnungen. Frag doch einfach den Vermieter und gut!
Der Vermieter kann von dir verlangen, dass du deine Bastelei wieder rückgängig machst. So ein Türschließer wurde nicht angebracht um Mieter zu ärgern, sondern um die Sicherheit im Haus zu erhöhen. Viel Mieter leben gerne mit offenen Haustüren,weil sie nicht darüber nachdenken wie schnell Fremde im Treppenhaus groben Unfug machen können.
Ich vermute, die wurden angebracht, weil weiter unten im Haus eine Familie ständig ins Treppenhaus lüftet und das ganze Haus stinkt. Aber selbst bei denen ist das Ding sinnlos, da die was in die Tür klemmen, damit sie ein Stück aufbleibt. :o( Ich habe schon im Net gesucht und nix konkretes gefunden, ob sicherheitstechnisch oder brandschutztechnisch so etwas Pflicht ist.
Es geht doch um die Türschließer an den Wohnungstüren bei Mehrfamilienhäusern. Gegen Einbruch bringt der Türschließer gar nichts, höchstens bei Überfall an der gerade geöffneten Wohnungstüre. Hierzu gibt es wesentliche effizientere Schutzschlösser. Es geht um den Brandschutz und der soll angeblich dadurch sehr verbessert werden. Was aber m.E. bei diesem Ansinnen mit dieser Richtlinie völlig außer acht gelassen wurde, ist die Realität. Ich bin überzeugt, dass die Verursacher und Befürworter dieser Regelung noch nie mit der Realität im täglichen Leben konfrontiert wurden. Die wohnen entweder selbst in einem Haus oder in einem Altbau, wo diese Regelung noch nicht gilt. Selbstverständlich kann ich den Wunsch bzgl. verbessertem Brandschutz verstehen aber bitte mit Augenmaß. Kaiserkronen
Diese Frage ist zwar sehr alt, ich bin aber durch googeln darauf gestoßen und war entsetzt über die Falschaussagen! Bitte bei solchen Fragen nicht Antworten, wenn ihr keine Ahnung habt und nur Mutmaßungen anstellen könnt!
Jetzt mal zum Thema.
Je nach Landesbaurecht bzw. Baurechtsbehörde und/oder zuständige Feuerwehr, kann es im Brandschutzkonzept des Gebäudes vorgesehen werden, dass Brandschutztüren gefordert sind. Das ist abhängig von Nutzung, Aufteilung von Nutzungseinheiten / Brandabschnitte, Grundriss, uvm..
Wenn Brandschutztüren gefordert sind, dann darf auf GAR KEINEN FALL, die Türe verkeilt, der Obertürschließer abmontiert oder ähnliche fahrlässige Spielereien gemacht werden!
Es handelt sich hierbei um eine Straftat!!!
Grund ist, wenn es in der Wohnung brennt, dass sich das Feuer nicht auf weitere Wohnungen oder noch schlimmer, den Fluchtweg ausbreiten kann. Im Falle eines Brandes, haftet die Person, die die Funktion der Türe beeinträchtigt hat, für ALLE FOLGESCHÄDEN, die dabei entstehen.
Das heißt, im Falle von Personenschäden, reden wir von fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung!!!
Bei solchen Fragen IMMER Profis (Baurechtsamt, Brandschutzgutachter, Architekt, usw.) fragen, BITTE!