Türdichtungen vom Vermieter pflicht?
Wir haben gestern eine Wohnung (renoviert) übernommen und dabei festgestellt, dass bis auf die Haustür keine Türdichtungen in den Zargen (8 weitere Türen) sind. Somit kann das Holz auf Holz knallen.
Muss ein Vermieter Türdichtungen anbringen oder ist er nicht dazu verpflichtet?
Bitte um Hilfe. Vielen Dank
6 Antworten
Somit kann das Holz auf Holz knallen.
Aber nur, wenn man die Türen zuknallt, sonst nicht. Ein sanfter Umgang mit den Türen vermeidet das Knallen.
Ist denn erkennbar, dass da mal Dichtungen drin waren?
Wurden die Türen auch renoviert?
Kann es sein, dass die Dichtungen zur Renovierung heraus genommen wurden und nur noch nicht wieder eingesetzt sind?
Muss vielleicht der Lack noch etwas trocknen?
Waren nie Dichtungen in den Türen, ist der Vermieter auch nicht verpflichtet, welche anzubringen. Waren mal Dichtungen drin und sind diese nicht mehr vorhanden, wäre der Vermieter nur dann verpflichtet, wieder welche einzusetzen, wenn das bei Eurer Besichtigung so gewesen wäre. Könnt Ihr Euch ggf. noch erinnern?
Für Innentüren gibt es keine Verpflichtung.
Soweit eine Tür (z.B. Wohnungseingangstür) eine Brandanforderung haben sollte (rauchdicht schließend), müsste eine eingebaut sein/werden. Ist ein Falz in der Zarge, muss da etwas rein.
Bei Holztüren/ Zargen sind überhaupt keine Dichtungen vorgesehen.
Schliesst die Türen einfach entsprechend langsam, statt sie mit Schwung zuzuknallen. :)
Muss ein Vermieter Türdichtungen anbringen oder ist er nicht dazu verpflichtet?
Es besteht keine Pflicht.
Eine Pflicht besteht nicht.