Darf sich eine Wohnungstür einfach aufdrücken lassen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das sind gleich zwei Mängel die vom Vermieter zu beseitigen sind. Die Tür bzw. das Schloss muss natürlich in der Falle so einrasten, dass die Tür dann nicht einfach aufgedrückt werden kann. Das ist Stand der Technik. (Stand der Technik ist eine Mindestanforderung die auch von Juristen bemüht wird um Ansprüche durchzusetzen ohne sämtliche geltenden Normen, Richtlinien und Vorschriften aufzulisten) Es kann auch nicht sein, dass im Falle einer notwendigen Entfluchtung zuerst ein Schlüssel gesucht werden muss- man ist ja in Panik - oder, dass wenn der Schlüssel von innen steckt, die Tür von außen nicht mehr mit Schlüssel geöffnet werden kann. Setzt dem Vermieter eine Frist den Mangel zu beseitigen. Dann eine angemessene Nachfrist mit Androhung der Ersatzvornahme. Ist auch die Nachfrist verstrichen könnt ihr ein Fachunternehmen beauftragen die Arbeit auszuführen. Die Kosten können von der Miete in Abzug gebracht werden. Achtung: Unbedingt eine saubere Beweissicherung durchführen. Neutrale Dritte sollten den Mangel kennen und mit eigenen Augen wahrgenommen haben. Neutarle Dritte sind durchaus auch Freunde die nicht in einem Verwandtschaftsverhältnis oder Abhängigkeitsverhältnis stehen. Am besten würde vorher zusätzlich ein Schlosse ein (kostenloses) Mängelbeseitigungsangebot vorlegen. Darin ist dann die mögliche Mängelbeseitigung für den Vermieter klar erkennbar.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du das so hinnehmen musst. Vielleicht gibt es bei Dir ein Bürgerbüro oder so etwas, wo Du fragen kannst, welchen § Paragraphen Du hernehmen kannst, um Dich beim Vermieter zu beschweren.

Probiers erstmal mit nem Sprühstoß WD 40. Vielleicht gehts dann leichter. Danach kann man auch mal nach der Ursache schauen, vielleicht ist am Schloß was leicht schief und mit nem Schraubenzieher läßt sich das korrigieren. (bischen drücken)

Aktzeptieren müßt ihr aber eine schlecht schließende Wohnungstür nicht, da ist der Vermieter in der Pflicht.

nein, nicht okay. ja, an den vermieter wenden...

oh gott, ich glaube damit würde ich auch nicht klarkommen. rede am besten einfach nochmal mit deinem vermieter. Nomalerweise ist er dazu verpflichtet schäden zu beseitigen.