Darf der Vermieter einfach in die Wohnung?

10 Antworten

Schlicht und ergreifend ..... die Wohnung wurde Euch ohne schriftlichen Mietvertrag übergeben , und ja auch ein mündlicher Vertrag ist gültig ..... damit gilt dann das allgemeine Mietrecht. Und das besagt jetzt, dass Euch nur mit wichtigem Grund gekündigt werden kann. Und nun kann der Vermieter auch keine Nebenabreden mehr .... wie u.U. eine Kautionsforderung ..... nachweisen.

https://ratgeber.immowelt.de/a/wann-der-vermieter-dem-mieter-fristlos-kuendigen-kann.html

Ansonsten kommt eigentlich eher nur noch die Eigenbedarfskündigung in Betracht.

Sprich niemand kann derzeit von Euch fordern auszuziehen.

Zum Thema Wohnungsschlüssel ..... ein Vermieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Zurückbehaltung eines Wohnungsschlüssels. Und selbst wenn er mit Einverständnis des Mieters einen Ersatzschlüssel hat, so darf er diesen nur mit Einverständnis des Mieters bzw. im Ausnahme-/ Notfall benutzen.

Ergo ..... Ihr solltet sofort - am Dienstag Vormittag / Morgen einen Schlosstausch vornehmen, um Euch vor derartigen Übergriffigkeiten sicher sein zu können.

Hinsichtlich der mitgemieteten Stellfläche / Parkplatz .... steht diese/r nicht zur Verfügung, so könnt ihr die anteilige monatliche Miete dafür verweigern.

Ihr habt einen Mietvertrag, nur eben nicht schriftlich. Das ist aber auch ausreichend. Euer Mietvertrag wird demnach vollständig vom BGB bestimmt, wenn ihr sonst keine Abmachungen habt. Daher ist die Antwort ganz einfach: nein, darf er nicht. Es gibt bei Mietverträgen eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten.

Das Schloss würde ich erstmal auswechseln und den Vermieter dann auffordern seine Schlüssel rauszugeben. Denn einfach in die vermietete Wohnung zu dackeln ist auch nicht erlaubt.

Droht dem Vermieter mit einer Anzeige wegen Hausfriedenbruch. Ihr habt einen Vertrag. Allein schon dadurch, dass ihr die Miete bezahlt habt und er euch die Schlüssel gegeben hat. Und ihr habt eine Absprache mit ihm.

Tauscht außerdem das Schloss aus, das alte aufheben und wieder einbauen bei Auszug.

Wenn das so stimmt, dann ist das nicht nur eine Unverschämtheit seitens Eures Vermieters sondern auch eine strafbare Handlung.

Das Mindeste ist gleich am Dienstag das Schloss austauschen.und die Herausgabe aller Wohnungsschlüssel verlangen.

Lasst Euch nichts gefallen. Ihr seid im Recht.

Nathalie0203637 
Beitragsersteller
 12.04.2020, 14:15

Wir hatten alle Wohnungsschlüssel, aber als die gekommen sind, haben sie gesehen, dass die Schlüssel stecken, (am schlüsselbund) haben es abgezogen und genommen. Sprich wir haben von 3 Wohnungsschlüssel, und zwei Briefkastenschlüssel gerade noch einen.. haben nichtmal mehr einen Briefkastenschlüssel.

Bitterkraut  12.04.2020, 14:18
@Nathalie0203637

Zeigt den Vermieter an. Wegen Diebstahl und Hausfriedensbruch.

ErsterSchnee  12.04.2020, 14:40
@Nathalie0203637

Ihr lasst den Wohnungsschlüssel von außen stecken?

Nathalie0203637 
Beitragsersteller
 12.04.2020, 20:21
@ErsterSchnee

Nein, innen natürlich. Aber sie sind ja einfach in die Wohnung gekommen, und der Schlüssel steckt immer in der Türe. D.h wenn wir heimkommen, wird die Türe abgesperrt und der Schlüssel bleibt stecken.

Dennoch kann man dann rein, auch wenn der Schlüssel steckt.

A nein

B nein

C ja

Und wechselt sofort das Türschloss aus.

Nathalie0203637 
Beitragsersteller
 12.04.2020, 13:55

Darf das einfach ausgetauscht werden? LG

ErsterSchnee  12.04.2020, 13:55
@Nathalie0203637

Ja, du musst nur das alte behalten und beim Auszug wieder einbauen.

NoName08154711  12.04.2020, 13:57
@Nathalie0203637

Selbstverständlich, der Vermieter darf nur dann einen Schlüssel besitzen, wenn ihm der Mieter das erlaubt, die Rechtslage ist da eindeutig:

https://www.mieterbund.de/index.php?id=566

Du musst nur das Originalschloss aufbewahren und beim Auszug wieder einbauen.

albatros  12.04.2020, 14:41
@Nathalie0203637

Nicht das Schloss sondern die Einbausicherung (Schließzylinder).