Darf der Vermieter einfach in die Wohnung?
Hallo zusammen, und zwar geht es um eine etwas kompliziertere Angelegenheit.
Wir sind zum 01.04. in eine Wohnung gezogen, haben allerdings noch keinen Mietvertrag unterschrieben, dieser sollte erst am Mittwoch unterzeichnet werden. Allerdings haben wir für diesen Monat schon die Miete bezahlt, ebenso haben wir alle Schlüssel. Die Vermieter sagten uns, dass wir gut auf die Schlüssel aufpassen müssen, da es keine weiteren mehr gibt.
Aufjedenfall ist es so, dass die Vermieter gestern vor der Türe standen, (ca 21Uhr?) und gegen die Türe gehauen haben, wir waren zu dem Zeitpunkt schon im Bett, da an der Türe auch kein Spion ist, haben wir die Türe zugelassen. Aufeinmal kamen die Vermieter rein, und standen bei uns im Gang.
Wie auch immer, möchten Sie dass wir bis Dienstag ausziehen und die Wohnung leer räumen, auf unser Fragen, oder 'einreden' kam weder Antwort noch Reaktion. Auf Nachrichten wird nicht geantwortet.
Frage A, darf der Vermieter einfach in die Wohnung gehen, auch wenn noch kein Mietvertrag vorliegt?
Frage B, darf der Vermieter uns einfach über die Feiertage rauswerfen, obwohl wir die VOLLE! Miete bezahlt haben?
Frage C, wir haben für den Parkplatz ebenso Gebühren bezahlt, wir können aber nicht immer einen Parkplatz nutzen, da dieser noch nicht fertig gestellt wurde. Sprich teilweise müssen wir weiter weg parken. Können wir das Geld zurück verlangen?
10 Antworten
Schlicht und ergreifend ..... die Wohnung wurde Euch ohne schriftlichen Mietvertrag übergeben , und ja auch ein mündlicher Vertrag ist gültig ..... damit gilt dann das allgemeine Mietrecht. Und das besagt jetzt, dass Euch nur mit wichtigem Grund gekündigt werden kann. Und nun kann der Vermieter auch keine Nebenabreden mehr .... wie u.U. eine Kautionsforderung ..... nachweisen.
https://ratgeber.immowelt.de/a/wann-der-vermieter-dem-mieter-fristlos-kuendigen-kann.html
- 1. Kündigungsgrund: Zahlungsverzug und Mietrückstand
- 2. Der Mieter zahlt die Miete nicht pünktlich
- 3. Der Mieter stört den Hausfrieden
- 4. Der Mieter vernachlässigt die Mietwohnung
- 5. Untervermietung: Der Mieter lässt Dritte in seiner Wohnung wohnen
- 6. Der Mieter betreibt ein Gewerbe in seiner Wohnung
- So sollten Vermieter fristlos kündigen
Ansonsten kommt eigentlich eher nur noch die Eigenbedarfskündigung in Betracht.
Sprich niemand kann derzeit von Euch fordern auszuziehen.
Zum Thema Wohnungsschlüssel ..... ein Vermieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Zurückbehaltung eines Wohnungsschlüssels. Und selbst wenn er mit Einverständnis des Mieters einen Ersatzschlüssel hat, so darf er diesen nur mit Einverständnis des Mieters bzw. im Ausnahme-/ Notfall benutzen.
Ergo ..... Ihr solltet sofort - am Dienstag Vormittag / Morgen einen Schlosstausch vornehmen, um Euch vor derartigen Übergriffigkeiten sicher sein zu können.
Hinsichtlich der mitgemieteten Stellfläche / Parkplatz .... steht diese/r nicht zur Verfügung, so könnt ihr die anteilige monatliche Miete dafür verweigern.
Ihr habt einen Mietvertrag, nur eben nicht schriftlich. Das ist aber auch ausreichend. Euer Mietvertrag wird demnach vollständig vom BGB bestimmt, wenn ihr sonst keine Abmachungen habt. Daher ist die Antwort ganz einfach: nein, darf er nicht. Es gibt bei Mietverträgen eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten.
Das Schloss würde ich erstmal auswechseln und den Vermieter dann auffordern seine Schlüssel rauszugeben. Denn einfach in die vermietete Wohnung zu dackeln ist auch nicht erlaubt.
Droht dem Vermieter mit einer Anzeige wegen Hausfriedenbruch. Ihr habt einen Vertrag. Allein schon dadurch, dass ihr die Miete bezahlt habt und er euch die Schlüssel gegeben hat. Und ihr habt eine Absprache mit ihm.
Tauscht außerdem das Schloss aus, das alte aufheben und wieder einbauen bei Auszug.
Wenn das so stimmt, dann ist das nicht nur eine Unverschämtheit seitens Eures Vermieters sondern auch eine strafbare Handlung.
Das Mindeste ist gleich am Dienstag das Schloss austauschen.und die Herausgabe aller Wohnungsschlüssel verlangen.
Lasst Euch nichts gefallen. Ihr seid im Recht.
Zeigt den Vermieter an. Wegen Diebstahl und Hausfriedensbruch.
Ihr lasst den Wohnungsschlüssel von außen stecken?
Nein, innen natürlich. Aber sie sind ja einfach in die Wohnung gekommen, und der Schlüssel steckt immer in der Türe. D.h wenn wir heimkommen, wird die Türe abgesperrt und der Schlüssel bleibt stecken.
Dennoch kann man dann rein, auch wenn der Schlüssel steckt.
A nein
B nein
C ja
Und wechselt sofort das Türschloss aus.
Darf das einfach ausgetauscht werden? LG
Ja, du musst nur das alte behalten und beim Auszug wieder einbauen.
Selbstverständlich, der Vermieter darf nur dann einen Schlüssel besitzen, wenn ihm der Mieter das erlaubt, die Rechtslage ist da eindeutig:
https://www.mieterbund.de/index.php?id=566
Du musst nur das Originalschloss aufbewahren und beim Auszug wieder einbauen.
Nicht das Schloss sondern die Einbausicherung (Schließzylinder).
Wir hatten alle Wohnungsschlüssel, aber als die gekommen sind, haben sie gesehen, dass die Schlüssel stecken, (am schlüsselbund) haben es abgezogen und genommen. Sprich wir haben von 3 Wohnungsschlüssel, und zwei Briefkastenschlüssel gerade noch einen.. haben nichtmal mehr einen Briefkastenschlüssel.