Verkehrsverstoß zugeben?

5 Antworten

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Du kannst dir Ordnungswidrigkeit direkt vor Ort zugeben oder eben nicht.

Hättest Du "Ja" angekreuzt, hätte Dir die zust. Bußgeldbehörde direkt den Bußgeldbescheid zugeschickt.

Da Du die Ordnungswidrigkeit nicht zugegeben hast, schickt Dir die Bußgeldbehörde zunächst einen Anhörungsbogen zu, auf dem Du Dich dann schriftlich zu dem OWI-Vorwurf äußern kannst.

Auf die Höhe des Bußgeldes hat das Kreuz bei "Nein" zunächst keinen Einfluss. Das Bußgeld beträgt 120,-EUR, zzgl. 23,50 Verwaltungsgebühren und 3 Punkten in Flensburg. Sollte innerhalb des nächsten Jahres ein weiterer Geschwindigkeitsverstoß von 26km/h oder mehr vorkommen, gibt es ein Fahrverbot von mind. 1 Monat.

PepsiMaster  18.12.2010, 13:48

Je nach Sachverhalt kann es natürlich auch sein, dass die Bußgeldbehörde auf Grund Deiner Äußerung auf dem Anhörungsbogen gar keinen Bußgeldbescheid erlässt.

Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, mit dem DU dann nicht einverstanden bist, kannst Du Einspruch einlegen. Der Sachverhalt wird dann erneut durch die Behörde geprüft und dann dem zust. Amtsanwalt übergeben, dieser leitet den Vorgang ans Gericht zur Entscheidung weiter (oder stellt das OWI-Verfahren ein).

Ich hatte letzte Woche das gleiche Problem. Nichts zugeben! Auf die Frage ob ich den Verstoß zugebe hatte ich nein angekreuzt. Begründung war das ich lt. Kalender den ganzen Tag im Büro war und folglich nicht gefahren sein kann. Um aber zu Helfen bat ich um Zusendung des Bildmaterials und die Eichung des Messgerätes. Vielleicht eine Möglichkeit! Aber bloß nichts zugeben! das ist im übrigen auch rechtl. völlig Einwandfrei. Keiner muss sich selber belasten. Gruss

craziling 
Beitragsersteller
 17.12.2010, 17:34

Weil ich nämlich auch von anderen Leuten weiß, und auch im Internet oft geschrieben stand, dass man nichts zugeben sollte. Aber mache mir nun doch Gedanken ob ich nicht einfach "Ja" hätte ankreuzen sollen.

weisshaupt72  17.12.2010, 17:37
@craziling

Nein!!! Das war richtig!

craziling 
Beitragsersteller
 17.12.2010, 17:40
@weisshaupt72

Okay dann bin ich beruhigt. Aber was kommt den nun auf mich zu? Unterscheidet sich das ganze vom "Ja" oder eher nicht? Weil bisher hab ich immer Post bekommen und wurde nicht direkt "abgefangen"

PepsiMaster  17.12.2010, 20:45
@craziling

In diesem Fall macht es keinen Unterschied ob "Ja" oder "Nein". Dazu war die Überschreitung der zul. Geschwindigkeit zu hoch.

Auf Dich kommt zu: 120,-EUR Bußgeld, 23,50EUR Verwaltungsgebühren und 3 Punkte in Flensburg .. sowie 1 Monat Fahrverbot, falls innerhalb des nächsten Jahres noch ein Verstoß von 26km/h oder mehr dazu kommt (bzw. im letzten Jahr schon einer war).

Sehr interessant zu lesen, was die Meinungen so hergeben. Du musst selber entscheiden, ob du zu schnell warst oder nicht. Lasse ich mich auf eine Anhörung ein, dass muss ich selber entscheiden. Ja, ich habe den Fehler gemacht oder nein. Bei Nein müssen die Behörden gegen mich arbeiten und da möchte ich auch Fakten bringen, die mich entlasten! Alles andere ist Utopie! Jedes Gerät was zur Messung verwendet wird ist geeicht! Die Messbeamten setzten sich doch nicht selbst ins Strohfeuer.

Naja, es wird teurer für dich. Du hast sozusagen Widerspruch eingelegt. Dadurch kommen auf jeden Fall noch Verwaltungskosten auf dich zu. Es sei denn, du beauftragst einen Anwalt, der einen fehler in der Messung findet.

PepsiMaster  17.12.2010, 20:37

Verwaltungsgebühren entfallen nur, wenn ein Verwarnungsgeld angeboten und vom Betroffenen angenommen wird. Da diese Ordnungswidrigkeit (Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 32km/h) mit einem Bußgeld von über 35,-EUR und Punkten geahndet wird, kommen die Verwaltungsgebühren immer dazu.

weisshaupt72  17.12.2010, 17:33

Das stimmt nicht immer! Einen Verstoß nicht zugeben heißt noch lange nicht das ein Widerspruch erhoben wird.

craziling 
Beitragsersteller
 17.12.2010, 17:29

Welche Verwaltungskosten wären es denn? Doch wohl keine Gerichtskosten oder?

Kann sein das Du jetzt eine Anzeige bekommst. Dagegen kannst Du eh nichts mehr machen.