Folierte Rückleuchten 180€ Strafe, B Verstoß und ein Punkt?
Hallo und guten Abend :), Ich habe bereits eine Probezeitverlängerung aufgrund eines A verstoßes mit einem Punkt, wegen einem Blitzer. Nun wurde ich mit folierten Rückleuchten aufgehalten. (Normale rückleuchten auf der abgedunkelte Folie klebt) Der Polizist meinte das die Betriebserlaubnis damit erloschen ist und sagte: B Verstoß, 1 Punkt und 180€! Muss ich mir sorgen wegen meinem Führerschein machen? Und ist die Strafe nicht überzogen?
Danke schonmal!
Lg Denis Fau
4 Antworten
Fährst Du einen LKW?
Wohl kaum... 😉
Dann würde der Bußgeldregelsatz beim Erlöschen der Betriebserlaubnis 180€ betragen.
Bei einem PKW sind es im Normalfall 50€ ohne Punkte,
wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde 90€.
Welcher Tatbestand hier nun genau zutrifft muss man im Einzelfall entscheiden, das Schlechteste was auf Dich zukommt wäre das:
- 90€ Bußgeld
- 1Punkt [B-Verstoß]
- 28,50€ Gebühren
Du musst also nicht mit Probezeitmaßnahmen rechnen.
Soweit ich weiß ist sowas an Rücköeuchten immer eine Verkehrs-Untauglichkeit
Zunächst führt nicht jede Veränderung an den Beleuchtungseinrichtungen zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
Die Betriebserlaubnis erlöscht gem. § 19 StVZO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html) nur dann: Zitat Gesetzestext:
Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Entsprachen die Rückleuchten nur nicht dem in den § 49a der StVZO Vorschriften, ohne das eine Gefährdung zu erwarten ist, gibt's nur maximal eine Mängelkarte und ein Verwarnungsgeld von max. 20,00 Euro.
Im Falle des Fragesteller wird aber augenscheinlich unterstellt, dass
- eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, aber die Verkehrssicherheit nicht wesentlich beeinträchtig ist oder
- eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, und die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtig ist
Und die Folgen für das Erlöschen der Betriebserlaubnis hat crack vollkommen korrekt angeführt.
Naja erlaubt sind die Dinger nicht. Dann ist die Strafe schon gerechtfertigt. Also ich hab das seit Jahren mit meiner 3. Bremsleuchte und keiner hats bisher bemerkt, nicht mal der TÜV 😂
Auswirkungen auf den Führerschein dürfte das keine haben. Wäre mir jetzt neu. Aber sicher weiß ich es halt nicht.
Dann scheint es so, als hättest Du noch einen B-Verstoß frei.
Folierte Rückleuchten sind gefährlich. Es sieht gut aus, aber ich versteh den Trend auf den Strassen nicht.
Schonmal so wem hintennachgefahren wenns gepisst hat und dunkel war? Nein? Dann hast du ihn wahrscheinlich einfach nicht gesehen.
Runter von der Strasse mit lasierten/getönten Rücklampen. Das gehört ins Showmässige.
Nunja, wenn du die bedingungen hattest, keinen Mist mehr zu bauen und trotzdem mist baust, kann das noch andere Folgen haben. Das wird jetzt evtl. überprüft und dann hörst es selber.
Soweit ich weiß ist sowas an Rücköeuchten immer eine Verkehrs-Untauglichkeit ( weils eben ne veränderung an den Lücklichtern ist. )