Kann die Polizei aus dem fahrenden Polizeiauto den Gegenverkehr blitzen bzw. messen und festhalten?
Hallo zusammen,
heute abend hat sich eine merkwürdige Szene ereignet. Ich fuhr auf einer Umgehungsstraße außerorts, Tempo 100 km/h erlaubt, ich hatte laut Tacho etwas mehr drauf. Plötzlich kam mir ein Polizeiauto entgegen, also quasi ein Streifenwagen aber schon der neueren Generation (BMW glaube ich). Irgendwie hatte ich das Gefühl, als hätte es aus dem Auto heraus geblitzt, es kann aber auch die reflektierende Sonne gewesen sein.
Aber dennoch: Ist die Polizei mit einem Streifenwagen heute in der Lage, die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs nicht nur zu messen sondern auch aufzuzeichnen (z.B. per Video)? Also ohne dass sie mir dann hinterherfahren und mich anhalten müssen?
Vielen Dank für eure Antworten
4 Antworten
Dazu müsste der Blitzer ja sowohl mit dem Tacho des eigenen Autos verbunden sein (um die eigene Geschwindigkeit rauszurechnen) als auch ständig die Daten, welche Geschwindigkeiten aktuell erlaubt sind, bekommen. Wäre mir jetzt nicht bekannt, dass es solche Systeme schon gibt (zumindest nicht so rechtssicher, dass die nicht sofort vom ersten Anwalt angezweifelt werden würden)
Außerdem ist es meines Wissens zumindest bei Radarblitzern auch nötig, die richtig parallel zum Boden einzustellen. Das dürfte in Bewegung momentan auch nicht sicher möglich sein...
Von daher würde ich mal tippen, dass es eine Reflektion war ;)
Nicht auf der Gegenfahrbahn(!?) aber...
Beim MOVING-Radar wird von einem im Verkehrsstrom mitfahrenden Polizeifahrzeug aus die Geschwindigkeit überholender Fahrzeuge gemessen. Sie ergibt sich aus der Summe der Eigengeschwindigkeit des Polizeifahrzeugs und der Differenzgeschwindigkeit von Polizeifahrzeug zum überwachten Fahrzeug.
Rz. 181
Von einem über die Fahrzeugräder angetriebenen Impulsgeber erhalten die Mess-Schaltungen des Radargerätes die Information der Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeugs. Der Radarteil ermittelt die Differenzgeschwindigkeit des überholenden Fahrzeugs. Beschleunigungen oder Verzögerungen des Polizeifahrzeugs beeinflussen die Messwertbildung der Differenzgeschwindigkeit. Der Gesamtmesswert wird verworfen, wenn sich die Messungen der Eigengeschwindigkeit des Polizeifahrzeugs vor und nach der Radarmessung um mehr als 1,5 % unterscheiden.
Rz. 182
Die Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeugs soll über 20 km/h, aber mindestens 10 km/h unter der Grenzgeschwindigkeit für Übertretungen liegen.
Rz. 183
Das mitgeführte Radar empfängt ständig Dopplersignale von Objekten, an denen das Messfahrzeug vorbeifährt. Das Signal eines überholenden Fahrzeugs unterscheidet sich vom Umgebungssignal nur durch die Richtung: entgegenkommend bei Frontmessung, abfließend bei Heckmessung. Das Radar führt eine Messung nur aus, wenn das Dopplersignal die erwünschte Richtungseigenschaft hat.
Rz. 184
Die Relativgeschwindigkeit VR kann in der Praxis irgendeinen positiven Wert haben. Systembedingt kann das Radar keine Relativgeschwindigkeit unter 10 km/h erfassen.
Rz. 185
Im Moving-Radar-Betrieb können, unbemerkt von der Besatzung des Messfahrzeugs, öfters Konstellationen mit Mehrfachreflexionen auftreten. Knickstrahl-Messungen müssen bei der Auswertung der Bilder ausgeschieden werden (zu Knickstrahlreflexionen siehe auch Rdn 118 ff.). In Zweifelsfällen ist hier noch ausgeprägter als bei stationären Radarmessungen "zugunsten des Betroffenen" zu entscheiden.
Rz. 186
Doppelreflexionen, die anhand der Fotoposition nicht zu erkennen sind, erfordern zusätzliche Maßnahmen (zu Doppelreflexionen siehe auch Rdn 134 ff.). Da sich die Anordnung aus Messfahrzeug und überholendem Fahrzeug gegenüber der Umgebung bewegt, erhält das Doppelreflexionsecho eine zusätzliche Geschwindigkeitskomponente VE und zwar in der erwünschten Fahrtrichtung. Die vom Radar scheinbar gemessene Geschwindigkeit VDR und die totale scheinbare Geschwindigkeit VDM setzen sich wie folgt zusammen:
Rz. 187
Die scheinbare Geschwindigkeit VDM beträgt das Doppelte der wirklichen VM.
Rz. 188
Wenn die spiegelnde Fahrzeugfläche nicht senkrecht zur Fahrtrichtung steht, hat der abgelenkte Radarstrahl nicht mehr den gleichen Winkel zur Fahrtrichtung wie der ursprüngliche Strahl. Dadurch kann der Fehlerbeitrag der Doppelreflexion um wenige Prozent von seinem theoretischen Wert abweichen.
Rz. 189
Das MULTANOVA 6F Moving-Radar vermeidet Doppelreflexions-Messungen, indem es alle Messwerte oberhalb einer gewissen Grenzgeschwindigkeit VG von vorneherein ausschließt. VG ist so bemessen, dass einerseits der nutzbare Messbereich nicht allzu sehr eingeschränkt, andererseits aber auch den winkelbedingten Abweichungen Rechnung getragen wird:
VG = 2*VE – 7 km/h
Beispiel: Wenn das Messfahrzeug mit 80 km/h fährt, erstreckt sich der für Moving-Radar nutzbare Messbereich von 90 km/h bis 152 km/h.
Rz. 190
Wenn die ungünstigsten Umstände zusammentreffen:
▪ • Doppelreflexion mit negativer winkelbedingter Abweichung des Fehlerbeitrags,▪ • hohe Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeugs,▪ • niedrige Relativgeschwindigkeit,
kann die scheinbare Geschwindigkeit VQM in den zulässigen Bereich nahe an dessen obere Grenze fallen, so dass das Moving-Radar sie als Messwert akzeptiert. Sie liegt aber derart weitab von den wirklich gefahrenen Geschwindigkeiten, dass sie von den Beobachtern im Messfahrzeug sofort als ungültig erkannt wird.
Rz. 191
Eine wichtige Einstellgröße ist die Reichweite des Radars. Sie darf gerade im Moving-Betrieb aus mehreren Gründen nicht zu hoch gewählt werden:
▪ • Die gemessenen Fahrzeuge fahren meist nahe am Radargerät vorbei und liefern dementsprechend ein starkes Dopplersignal.▪ • Je geringer die Reichweite, desto weniger stört das immer vorhandene Umgebungssignal die Messungen.▪ • Die Wahrscheinlichkeit von Knickstrahl- oder Doppelreflexions-Messungen ist möglichst tief zu halten.
Es war eine Reflektion...
Fahrend geht nur über 300 Meter Distanz Fahrt hinter dir mit Provida System.
So wie du es beschrieben hast, klapp es nicht. Zumindest aktuell nicht. In naher Zukunft gibt es Systeme mit Sektionskontrolle...
Allzeit gute Fahrt
ich glaube nicht, müssen schon hinter dir sein