Welche Strafe verhängt die Polizei einem Motorradfahrer der mit (eindeutig) abgefahrenen Reifen unterwegs ist?
Was wäre wenn man noch in der Probezeit ist? Könnte man urteilen, dass es sich hierbei um Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer handelt?
6 Antworten
Die Polizei verhängt keine Strafen!
Abgefahrener Reifen bedeutet: Profiltiefe von min. 1,6mm wurde unterschritten. Die Weiterfahrt wird i. d. R. von der Polizei verboten werden und dieses Verbot kann auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.
Die Polizei schreibt eine Ordnungswidrikeiten Anzeige, ca. 60,00€ Bußgeld, 1 Punkt.
Siehe auch: https://www.bussgeldkatalog.de/reifen/
Eine Gefährdung müsste konkret sein.
Reicht das? MfG
Ja, sonst veranlasst das die Polizei, die Kosten darfst du dann zahlen.
Hast du aber einen Kumpel der einen PKW mit Anhänger hat, der darf dann dein Bike abholen. MfG
Wenn die Reifen abgefahren sind, kann es sein, dass der Weiterbetrieb untersagt wird, d.h.das Nummernschild wird abgeschraubt. Und natürlich kommt auch noch ein Busgelg.
Die Polizei handelt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Zur Gefahrenabwehr für Andere und den Fahrer selber würde ich die Karre vor Ort stilllegen. Dann gibts ein Bußgeld von 60 Euro und einem Pünktchen in Flensburg. Mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kostet es 75 Euro.
Aber das ist nur eine Kleinigkeit. Es kommt die Bergung des Fahrzeuges hinzu, und die Anschaffung neuer Reifen. Und selbst das ist das noch preiswert, wenn man bedenkt das abgefahrene Reifen anderen Verkehrsteilnehmern, oder einem selber, das Leben kosten können.
Wer als Motorradfahrer mit abgefahrenen Schlappen unterwegs ist, der ist nicht nur dumm, sondern lebensmüde. Die beiden Dinger sind der einzige Kontakt zur Fahrbahn.
Die Polizei verhängt keine Strafen, sondern es werden maximal Strafzettel mit Bußgeldern "verteilt".
Es kann aber auch sein, dass Dein Maschinchen stillgelegt wird und Du gar nicht mehr weiterfahren darfst.
Geht ab 50€ und einem Punkt los, je nach Situation auch mehr. Besonders wenn jemand anders konkret gefährdet wurde.
Bei Fahranfängern in der Probezeit heißt das also beim ersten Mal: Aufbauseminar, beim zweiten Mal letzte Warnung und beim dritten Mal Führerscheinverlust.
Dazu können natürlich direkte Stillegung des Fahrzeug durch die Polizei kommen oder plötzlicher Tod, weil die Maschine dir im entscheidende Moment versagt.
Dann müsste man es also auf eigene Kosten abschleppen lassen?