Arbeitsbescheinigung für ALG1: Was bei Frage 5 ankreuzen?
Bei mir ist die Lage so:
Ich wurde betriebsbedingt gekündigt (Kleinunternehmen, unter 10 Mitarbeiter). Im Kündigungsschreiben steht, dass die Kündigung betrieblich erforderlich ist, aber es fehlt der Hinweis darauf, dass ich eine Abfindung beanspruchen kann. Ist die Kündigung dadurch ungültig? Was soll ich bei der Frage 5 ankreuzen, JA der NEIN?
(Kurz zum Hintergrund: Ich bin mit der Kündigung im Großen und Ganzen einverstanden und möchte nicht dagegen vorgehen)
6 Antworten
Du sollst gar nichts ankreuzen :)
Die Arbeitsbescheinigung ist vom Arbeitgeber auszufüllen und nicht von Dir.
Das hat der Arbeitgeber auszufüllen und der sollte wissen was anzugeben ist, dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
Sie sollten NEIN wählen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keine zusätzliche Abfindung gezahlt hat (was meistens der Fall ist), und JA, in dem seltenen Fall, dass er Ihnen etwas als Abfindung gezahlt hat...
Denn wenn ich "nein" ankreuze, könnte man das so verstehen, dass das keine betriebsbedingte Kündigung war, oder?
"Nein", wenn keine Abfindung angeboten werden.
Aber ich bekomme keine Sanktion, wenn ich "nein" auswähle, oder? Nicht dass man mir das ALG1 verweigert, weil ich auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet habe...