Arbeitsbescheinigung für ALG1: Was bei Frage 5 ankreuzen?

6 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Die Arbeitsbescheinigung ist vom Arbeitgeber auszufüllen und nicht von Dir.

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Das hat der Arbeitgeber auszufüllen und der sollte wissen was anzugeben ist, dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

Sie sollten NEIN wählen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keine zusätzliche Abfindung gezahlt hat (was meistens der Fall ist), und JA, in dem seltenen Fall, dass er Ihnen etwas als Abfindung gezahlt hat...

DrQuang 
Beitragsersteller
 28.03.2022, 16:21

Aber ich bekomme keine Sanktion, wenn ich "nein" auswähle, oder? Nicht dass man mir das ALG1 verweigert, weil ich auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet habe...

DrQuang 
Beitragsersteller
 28.03.2022, 16:26
@DrQuang

Denn wenn ich "nein" ankreuze, könnte man das so verstehen, dass das keine betriebsbedingte Kündigung war, oder?

"Nein", wenn keine Abfindung angeboten werden.