Mieterselbstauskunft - Eidesstattliche Erklärung, JA oder NEIN?
Ich würde gerne eine neue Wohnung beziehen. Der Vermieter verlangt von mir eine Mieterselbstauskunft. Dort gibt man seinen Namen, Beruf, Verdienst etc. an. Gegen Ende gibt es ein Feld, darin steht:
Eidesstattliche Versicherung [ ] JA [ ] NEIN
Meine Frage: Was muss ich ankreuzen? Was darf ich ankreuzen? Welche Konsequenzen hat das?
5 Antworten
Da wird gefragt, ob du schon mal eine eV (eidesstattliche Versicherung) abgegeben hast.
Das ist eine Erklärung gegenüber dem Gerichtsvollzieher, dass du keinerlei Vermögen hast und dadurch nichts bei dir gepfändet werden kann.
Das ist aber nur dann, wenn du Schulden hast und darüber vollstreckbare Titel vorliegen.
Wenn du nirgends irgendwelche Schulden hast, dann kannst und darfst du "Nein" ankreuzen.
Da du nicht weißt, was eine eV ist - gehe ich davon aus, dass du noch nie einen Gerichtsvollzieher in deiner Wohnung hattest!
Liebe Grüße
ichausstuggi
Die Wahrheit, alles andere berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung bzw. zur Anfechtung des Vertrags...
Wenn du eine eidesstattliche Versicherung (beim Gerichtsvollzieher) abgegeben hast: Ja. Ansonsten, und das hoffe ich: Nein.
Wenn man keine eidesstattliche Versicherung jemals gemacht hat,nein ankreuzen.
Bei der selbstauskunft kannst Du lügen dass sich die Balken biegen, weil der Vermieter kein Recht dazu hat. Es geht ihn auch nichts an ob Du eine EV abgegeben hast. Du musst nur Deine Miete pünktlich bezahlen können, sonst kann er dich schnellstens wieder raussetzen!
@neitzelsecuweb - dazu folgendes; http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/selbstauskunft-des-mieters.html#folgen-wahrheitswidriger-auskuenfte
Das mag Wunschvorstellung sein, ist aber real komplett falsch...
Da täuscht du dich aber ganz gewaltig! Genau das ist eine wichtige Frage und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es gibt aber Fragen (z. B. nach Kinderwunsch oder bestehender Schwangerschaft, die man nicht wahrheitsgemäß beantworten muss).
bin absolut schuldenfrei und hatte auch nie Schulden. Gerichtsvollzieher war somit auch noch nie da. Danke Dir und den anderen für die Antworten, ich kreuz dann mal "nein" an ;)