Mieterselbstauskunft - Eidesstattliche Erklärung, JA oder NEIN?

5 Antworten

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Da wird gefragt, ob du schon mal eine eV (eidesstattliche Versicherung) abgegeben hast.

Das ist eine Erklärung gegenüber dem Gerichtsvollzieher, dass du keinerlei Vermögen hast und dadurch nichts bei dir gepfändet werden kann.

Das ist aber nur dann, wenn du Schulden hast und darüber vollstreckbare Titel vorliegen.

Wenn du nirgends irgendwelche Schulden hast, dann kannst und darfst du "Nein" ankreuzen.

Da du nicht weißt, was eine eV ist - gehe ich davon aus, dass du noch nie einen Gerichtsvollzieher in deiner Wohnung hattest!

Liebe Grüße

ichausstuggi

Dobbief 
Beitragsersteller
 09.10.2011, 17:41

bin absolut schuldenfrei und hatte auch nie Schulden. Gerichtsvollzieher war somit auch noch nie da. Danke Dir und den anderen für die Antworten, ich kreuz dann mal "nein" an ;)

ichausstuggi  09.10.2011, 17:55
@Dobbief

Gern' geschehen!

Und vielen Dank für das Sternle!

ichausstuggi

Die Wahrheit, alles andere berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung bzw. zur Anfechtung des Vertrags...

Wenn du eine eidesstattliche Versicherung (beim Gerichtsvollzieher) abgegeben hast: Ja. Ansonsten, und das hoffe ich: Nein.

Wenn man keine eidesstattliche Versicherung jemals gemacht hat,nein ankreuzen.

Bei der selbstauskunft kannst Du lügen dass sich die Balken biegen, weil der Vermieter kein Recht dazu hat. Es geht ihn auch nichts an ob Du eine EV abgegeben hast. Du musst nur Deine Miete pünktlich bezahlen können, sonst kann er dich schnellstens wieder raussetzen!

XtraDry  09.10.2011, 17:42

Das mag Wunschvorstellung sein, ist aber real komplett falsch...

BS3BM  09.10.2011, 17:39

Da täuscht du dich aber ganz gewaltig! Genau das ist eine wichtige Frage und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es gibt aber Fragen (z. B. nach Kinderwunsch oder bestehender Schwangerschaft, die man nicht wahrheitsgemäß beantworten muss).