Schriftliche Äusserung als Beschuldigter leichte Körperverletzung, was tun?
Unser 16 jähriger Sohn hat betrunken auf einer Party einem anderen ins Gesicht geschlagen.
Er hat sich sonst nie etwas zu Schulden kommen lassen und keine Vorstrafen oder sonstiges. Er kann es sich selbst nicht erklären
Kurz zu seiner Schilderung
Der verletzte, leider nicht bekannt hatte Streit mit seinem besten Freund und da ist ihm die Sicherung durchgebrannt und er hat ihn mit einem faustschlag verteidigt.
Was sollen wir jetzt machen ?
Oder besser gesagt was müssen wir in der schriftlichen Äusserung ankreuzen?
Alles zugeben wie es war?vielleicht direkt zur polizei gehen
Einen Anwalt einschalten, was Geld kostet ?
Oder eine Aussage verweigern?
Wir wollen natürlich nichts verschweigen oder lügen . Er steht auch dazu und zeigt Reue
Er soll halt bestmöglich aus dieser Situation rauskommen.
Habt ihr eine Lösung und mit welchen Konsequenzen muss er rechnen.
Danke für eure antworten
3 Antworten
Wenn die Anzeige nicht zurückgenommen wird (ist nur dann möglich, wenn die Straftat nicht von Amts wegen verfolgt wird), wird sich der Staatsanwalt damit befassen. Sollte es zur Verhandlung kommen, ist es auf jeden Fall strafmindernd, wenn dein Sohn Reue zeigt, sich entschuldigt.
Da werden eh noch finanzielle Forderungen kommen: Die Krankenkasse wird die Behandlungskosten zurückfordern, möglicherweise wird Schmerzensgeld geltend gemacht....
Wie soll er gerecht verurteilt werden, wenn keine Blutalkoholwerte vorliegen?
Würde zum Anwalt.
Es wäre in dem Zusammenhang schon wichtig wie lange das Opfer im Krankenhaus bleiben muss.
Wenn da keine Rede von Arzt oder dergleichen war dann gab es offenbar keine nennenswerten Verletzungen; dann ist es im Zweifelsfall eher eine tätliche Beleidigung. Da entschuldigt man sich schriftlich oder unter Zeugen und bietet an, die blauen Flecken nachträglich gemeinsam mit einem Bier zu kühlen. Das erklärt man dann auch der Polizei und dann wird das Verfahren im Zweifelsfall eingestellt; die Justiz hat ja noch was anderes zu tun. Erst wenn es wirklich zum Gericht geht dann braucht man einen Anwalt. Wenn der Täter sich glaubwürdig entschuldigt dann braucht es schon ausgeschlagene Zähne oder sowas um wirklich ein Gericht zu beschäftigen.
Darüber wissen wir nichts.
Das komische ist das die ganze Sache bereits vor drei Monaten statt gefunden hat. Aber erst jetzt der Brief von der Polizei kam.
Es hat sich auch herausgestellt das bereits vor zwei Monaten sein Freund schriftlich beschuldigt wurde der es natürlich verneint hat