Schriftliche Äusserung als Beschuldigter leichte Körperverletzung, was tun?

3 Antworten

Wenn die Anzeige nicht zurückgenommen wird (ist nur dann möglich, wenn die Straftat nicht von Amts wegen verfolgt wird), wird sich der Staatsanwalt damit befassen. Sollte es zur Verhandlung kommen, ist es auf jeden Fall strafmindernd, wenn dein Sohn Reue zeigt, sich entschuldigt.

Da werden eh noch finanzielle Forderungen kommen: Die Krankenkasse wird die Behandlungskosten zurückfordern, möglicherweise wird Schmerzensgeld geltend gemacht....

Wie soll er gerecht verurteilt werden, wenn keine Blutalkoholwerte vorliegen?

Würde zum Anwalt.

Es wäre in dem Zusammenhang schon wichtig wie lange das Opfer im Krankenhaus bleiben muss.

Bananenmilch73 
Beitragsersteller
 23.04.2018, 21:04

Darüber wissen wir nichts.

Das komische ist das die ganze Sache bereits vor drei Monaten statt gefunden hat. Aber erst jetzt der Brief von der Polizei kam.

Es hat sich auch herausgestellt das bereits vor zwei Monaten sein Freund schriftlich beschuldigt wurde der es natürlich verneint hat

punkexpert23  23.04.2018, 21:10
@Bananenmilch73

Wenn da keine Rede von Arzt oder dergleichen war dann gab es offenbar keine nennenswerten Verletzungen; dann ist es im Zweifelsfall eher eine tätliche Beleidigung. Da entschuldigt man sich schriftlich oder unter Zeugen und bietet an, die blauen Flecken nachträglich gemeinsam mit einem Bier zu kühlen. Das erklärt man dann auch der Polizei und dann wird das Verfahren im Zweifelsfall eingestellt; die Justiz hat ja noch was anderes zu tun. Erst wenn es wirklich zum Gericht geht dann braucht man einen Anwalt. Wenn der Täter sich glaubwürdig entschuldigt dann braucht es schon ausgeschlagene Zähne oder sowas um wirklich ein Gericht zu beschäftigen.