Ordnungswidrigkeit Blitzer-App?
Hallo
Ich hatte heute das Vergnügen einer Verkehrskontrolle. 😋
Zu mein Bedauern musste ich feststellen, dass eine aktive Blitzer-App eine Ordnungswidrigkeit darstellt. 😱Ein B Verstoß! Strafe wäre 75€ und ein Punkt. 😢😭 Was voll in Ordnung ist, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die Polizei schreibt alles fein auf und hällt mir ein Wisch hin, dass ich unterschreiben sollte. Das ich gemacht habe, allerdings bin ich in der Zeile vertuscht und dabei habe ich also quasi keine Belehrung darüber erhalten, dass es mir frei steht, ob ich mich dazu äußere oder es lassen möchte. Zudem kommt, dass ich mich dafür entschieten habe, mich schriftlich zum Vorwurf äußern möchte. Allerdings wurde weder dieses Feld, noch eines der anderen beiden Felder (gibt den Verstoß zu & gibt ihn nicht zu) angekreuzt. Auch dies habe ich quasi nicht unterschrieben.
Stattdssen habe ich als Beschuldigte, als Zeuge unterschrieben.
Jetzt meine Frage; könnte man das als Verfahrensfehler geltend machen lassen ?
6 Antworten
Wer sich an die Vorschriften hält braucht so was blödes wie die dumme APP nicht den das heißt das DU ein Raser bist der immer zu schnell ist und jetzt hat es dich mit Recht erwischt auch wen man nur das Ding gesehen hat es hat zu 100 % den richtigen erwischt .
Polizei hat keinen Fehler gemacht du hast dich nicht an Vorschriften gehalten .
Die aktuelle Rechtslage
Der reine Besitz von Radarwarner-Geräten ist erlaubt.
Die Nutzung wird jedoch von der Polizei verfolgt.
Unter der Tatbestandsnummer 123618 führt der aktuelle Bußgeldkatalog die Sanktionen auf, die angewandt werden, wenn ein Verkehrsteilnehmer ein GPS-Gerät verwendet, „das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu stören“.
Dabei wird sich auf die gesetzliche Grundlagevon $ 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO)berufen.
Dort wird explizit auf das Verbot der Inbetriebnahme solcher Vorrichtungen hingewiesen.
Auch wenn eine Blitzer-App nicht erlaubt ist, dürfen Radiosender ungefähre Warnungen aussprechen.
Dabei wird aber in der Regel nur ein Straßenname oder eine Ausfahrt benannt, kein genauer Standort.
Die Rechtsgrundlage diesbezüglich ist mir seit gestern bekannt.
Und nein, ich bin kein Raser. Ich möchte Menschen unter keinen Umständen gefährden.
Mich stört die Geldstrafe nicht, also doch schon (ist viel Geld für mich) aber dies ist/soll ja eine Strafe sein. Der ich nicht ausweichen will. Allerdings gefällt mir das mit dem Punkt nicht. Könnte man dies als Verfahrensfehler geldent machen lassen, hätte ich das Geld (aufgerundet auf hundert Euro) lieber an eine Wohltätigkeitsorganisation gespendet. Da wüsste ich zumintest, wo das Geld landet und wofür es ausgegeben wird.
Lieben Gruß
Hallo,
die Kurzversion: Es ist vollkommen egal, wo und ob du unterschreibst - wir haben oft genug Betroffene, die eine Unterschrift verweigern.
Vorteil, wenn alles korrekt unterschrieben ist: Wir müssen keine Stellungnahme zum Vorfall schreiben, das wars aber auch schon...
Ein Verfahrenfehler liegt definitiv nicht vor.
Okay! Vielen Dank für Ihre Antwort. 👍
Verfahrensfehler? Nein, eher heilbarer Flüchtigkeitsfehler, der keinen Einfluss auf das Verfahren hat.
Ja, vieles ist bürokratisch. Aber die Bürokratie ist ausgereift und für die meisten Eventualitäten gibt's pragmatische Lösungen.
Nein, aber wie haben die das mit der App überhaupt rausgefunden?
Mein Handy lag auf dem Beifahrersitz. Und die App war online.
Nein, aber als Dummheit des Angezeigten.
Was lässt deuten, dass ich als angezeigter dumm bin ?
Unwissenheit ist nicht gleich Dummheit.
ich beziehe mich auf die Frage, ob das ein Verfahrensfehler sei, nicht dass Du unwissend warst.
Unwissenheit ist nicht gleich Dummheit.
Kann ich dir viele Fälle aus dem täglichen Leben zitieren, wo das doch der Fall ist. Das wie Radarwarngeräte, Folien gegen Blitzer auf den Kennzeichen, auch Blitzerapps auf Smartphones und Zusatzmodule für "Gefahrstellenerkennung" in fest eingebauten Navigationsgeräten verboten sind, sollte selbst der unintelligenteste Autofahrer wissen. Das erfordert nur ein Mindestmaß an logischem Denkvermögen.
Dumm ist nicht der, der einen Fehler macht, sondern der, der ihn wiederholt.
Unwissenheit ist, wenn man über etwas nicht im Bilde ist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Sie sagen, dass diese App verboten sei ? Falsch !!! Die App ist nicht verboten, auch ist es nicht verboten, dass diese App auf dem Handy ist. Es ist verboten, diese wärend der Fahrt zu aktivieren. Nicht mehr und nicht weniger. Und auch das, ist noch dehnbar. Zudem kommt, dass diese aktive App auf einem Gerät noch nicht lange verboten ist.
Also bitte sprechen Sie nicht von Intelligenz und/oder logischen Denkvermögen, wenn die Ihre, besser sein könnte.
Man sollte Mensche weder beleidigen, noch sollte man diese beurteilen, wenn man diese nicht kennt.
Mit freundlichen Grüßen
In der heutzutagen Bürokratie, wo alles seine Richtigkeit haben muss, hätte ich mir mehr erhofft. Schade!