was bedeutet Bei einer Straftat: Ich bin mit der Erledigung im Strafbefehlsverfahren einverstanden
Hallo Leute,Ich wurde durch ein Blitzer (RADAR) erfasst,jedoch habe ich davon nichts mitbekommen.Als ich eine Schreiben durch den Ordnungsamt bekommen habe,und das Bild Sehr schwer zu erkennen ist habe ich angegeben das dass Auto mein Frau gefahren hat. Später bekam ich Post von der Polizei (Anhörung) Ich solle mich zur der Polizeidienststelle melden und den Bild anschauen,als ich fragte warum denn dann auf der Radarbescheid welche ich davor bekam das bild nicht zu erkennen ist meinte man das es sein kann,jedoch auf der Polizeistation wäre der Bild eindeutig erkennbar.
Habe dann auch mitgeteilt das ich diese dann nicht bestreite und den Bußgeld gerne bezahle.
Aber jetzt müsste ich zwischen zwei auswahl eine ankreuzen.
Welche soll ich eurer meinung nach ankreuzen oder soll ich lieber ein Anwalt einschalten.
Bei einer Straftat: Ich bin mit der Erledigung im Strafbefehlsverfahren einverstanden oder Nicht einverstanden
oder
Bei einer Straftat:Ich bin mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflage und Weisung gemäü §153 StPO Einverstanden nicht einverstanden
Was soll ich nun ankreuzen ? :(((
4 Antworten
Nichts von allem ankreuzen. Die genannten Vorschriften beziehen sich auf ein Strafverfahren, bei dir handelt es sich aber um eine Ordnungswidrigkeit. Warum man dir das zugeschickt hat, kann sicher nur der Polizist erklären, der dafür verantwortlich ist.
Egal, was du ankreuzst, die Polizei wirft dir eine Straftat und nicht 'nur' eine Ordnungswidrigkeit vor. Frag lieber einen Anwalt.
Das ist mit inzwischen auch aufgefallen. Den Zusatz 'Bei einer Straftat' hatte ich wohl übersehen. Sorry.
Bei dem Schreiben handelt es sich offenbar um ein allgemein gehaltenes Formular, welches sowohl bei Ordnungswidrigkeiten als auch bei Straftaten eingesetzt wird.
Zu Schnelles Fahren ist jedoch lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, aber keine Straftat. Deshalb sind Fragen, die mit "Bei einer Straftat:" beginnen, in deinem Falle irrelevant - du brauchst sie also gar nicht zu beantworten bzw. anzukreuzen.
Bei dem, was der Fragesteller hier schreibt, bin ich mir da gar nicht so sicher:
und das Bild Sehr schwer zu erkennen ist habe ich angegeben das dass Auto mein Frau gefahren hat.
Erledigung im Strafbefehlsverfahren, bedeutet, dass der Staatsanwalt oder wer auch immer dir einfach eine Strafe auferlegt, und das ganze nicht vor Gericht geht. Da die Geschwindigkeitsüberschreitung aber höchstwahrscheinlich eine Ordnungswidrigkeit ist, entfällt die Möglichkeit "bei einer Straftat" schonmal. Ich würde ersteres ankreuzen.
Falsch. Strafbefehle werden vom Gericht erlassen und nicht von "wem auch immer".
Es liegt aber in der Tat schon keine Straftat vor.
Einen Strafbefehl gibt es auch nur bei einer Straftat. Anscheinend steckt dahinter noch mehr als 'nur' eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
Nein was soll denn sein,habe statt 80Km/h 110km/h gefahren mehr auch nicht
Einen Strafbefehl gibt es bei einem Vergehen, bei einer Ordnungswidrigkeit wie zu schnelles Fahren gibt es ein Bußgeld. Anscheinend wirft dir die Polizei also vor, eine Straftat begangen zu haben.
die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist die, dass du zunächst deine Frau bezichtigt hast. Das könnte man (fälschlicher Weise) als Falsche Verdächtigung ansehen. Denn die Strafvorschrift bezieht sich nicht auf Ordnungswidrigkeiten.
Hat sich erledigt :) habe bei der Polizei angerufen ,man hat mir gesagt das es bei jeder Schreiben mitdrin steht,da es aber nur eine Ordnungswidrigkeit ist und keine straftat muss ich keinen davon ankreuzen. :))))
Daraus, dass es auf dem Fragebogen Fragen gibt, die mit "Bei einer Straftat:" beginnen, kann man schließen, dass dieses Formular auch in Fällen eingesetzt wird, die keine Straftat sind. Man kann daraus aber nicht schließen, dass tatsächlich eine Straftat vorgeworfen wird. Und das dürfte vorliegend auch nicht der Fall sein.