Bin aus Versehen schwarz gefahren. Bekomme ich jetzt Probleme mit der Polizei?

7 Antworten

Normalerweise besteht das Verkehrsunternehmen nur nach mehrmaligem vorsätzlichem Schwarzfahren auf eine Strafverfolgung. Aber das ist natürlich keine Voraussetzung, sondern kann auch beim ersten Mal geahndet werden. Bei der Polizei solltest du keine Angaben machen. Wenn tatsächlich das Hauptverfahren eröffnet werden sollte, was sehr unwahrscheinlich ist, da Staatsanwaltschaft und Gericht auch keine Lust auf solche Verfahren haben, solltest du dich auf mangelnden Vorsatz berufen.

3rosenrot3 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 22:19

Also geb ich zu und sag nix weiter?  

Ronox  17.11.2015, 22:22
@3rosenrot3

Nein, das ist ja gerade der Punkt. Du machst keine Aussage der Polizei gegenüber.

3rosenrot3 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 22:37
@Ronox

Ich muss aber. Das Schreiben muss innerhalb von 2 wochen zurück geschickt werden 

Ronox  17.11.2015, 22:43
@3rosenrot3

Das hätte die Polizei gerne. Du bist aber rechtlich dazu nicht verpflichtet.

3rosenrot3 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 22:50
@Ronox

Gibt es dann nicht noch mehr stress und ärger? 

furbo  18.11.2015, 07:33
@Ronox

Stimmt, eine rechtliche Verpflichtung gibt es nicht. Ich halte dennoch nichts davon, sofort zur Aussageverweigerung zu raten. Die Anhörung ist die Gewährung des rechtlichen Gehörs, danach ist der Weg frei, ohne weitere Anhörung einen Strafbefehl zu erlassen. 

In der Regel werden diese Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Wegen 3 Euro zerrt dich niemand vor Gericht. Dein Führungszeugnis wird, wenn es wirklich dein erstes Vergehen dieser Art ist, auch sauber bleiben.

So war es zumindest bei mir.

3rosenrot3 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 20:51

Ich könnte schwören das es das erste mal ist. Ich muste schonmal ticket nachzeigen weil ich mein Portemonnaie vergessen hatte aber das hat ja damit nix zutun. 

Und dann ist es ja gut.soll ich das in dem feld für Anmerkungen erwähnen das es nur um 3 euro geht? Oder wissen die das bei der polizei?

Ansegisel  17.11.2015, 20:57
@3rosenrot3

Das kann ich dir guten Gewissens nicht sagen, weil ich das einfach nicht weiß. Ich möchte natürlich nichts falsches erzählen. Grundsätzlich würde ich sagen, dass die Polizei das weiß, es aber auch nichts schadet, es noch hinzuschreiben. Wenn du unsicher bist, dann frag lieber bei der Polizei nochmal selbst nach. Könnte mir vorstellen, dass auf dem Schreiben, das du bekommen hast, auch irgendwo eine Telefonnummer draufsteht.

Aber, ganz grundsätzlich: Ruhig Blut! Solche Fälle haben die tausend Mal im Jahr, das ist nichts Schlimmes.

3rosenrot3 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 21:00
@Ansegisel

Ich schreibs einfach mit drauf und gut is. Ich habe nur keine lust wegen so ner Kleinigkeit in zukunft eingeschränkt zu sein. Wenn das irgendwelche folgen für mich hat

War dein Monatsticket noch gültig in dem Zeitraum? Hast es zb. einfach nur daheim vergessen / verloren o.ä.


Wenn ja kannst du es gegen eine Bearbeitungsgebühr nachzeigen und bekommst sogar die Strafe wieder. Zumindest ist es hier in Stuttgart so.

3rosenrot3 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 20:47

Nein deshalb mußte ich ja 4er tickets kaufen da ich ab dem monat kein monatsticket mehr hatte. 

Sleep9x  17.11.2015, 20:48
@3rosenrot3

Dann musst du (kann erneut nur vom Großraum Stuttgart sprechen) eigentlich nur den doppelten - oder - mindestens 40€ Strafe zahlen. Ärger mit der Polizei gibt es eigentlich erst wenn du die Strafe nicht gezahlt hast.

3rosenrot3 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 20:53
@Sleep9x

Ich hab definitiv gezahlt und das steht auch nicht im schreiben das ichs nicht getan hätte.  Und ich müsste sonst auch schon post von nem inkasso Unternehmen haben. War zumindest bei ner bekannten so. 

Sleep9x  17.11.2015, 20:55
@3rosenrot3

Wenn du gezahlt hast, hast du dazu ja auch eine "Quittung" bekommen. Zeige die doch einfach bei der Polizei vor oder erkundige dich direkt bei der Polizei, was da schiefgelaufen ist.

Ich wurde auch schon beim Schwarzfahren erwischt (2 Jahre ohne Ticket!), aber von der Polizei habe ich nichts gehört.

3rosenrot3 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 20:58
@Sleep9x

Das ist ja nicht sehr fair... Ich habe es der Schaffnerin auch schon erklärt das es ein versehen war... Und dann mit nem Strafantrag kommen... Wegen 3 euro... Ich weiß schon warum ich die öffentlichen Verkehrsmittel hasse... :(

Sleep9x  17.11.2015, 20:59
@3rosenrot3

Es ist nicht nur unfair, sondern auch nicht rechtens, meine ich. Normalerweise hat es sich mit einer Geldstrafe.

Ich musste für 2 Jahre Schwarzfahren 40€ zahlen, da ich eben nur 1 mal kontrolliert wurde und nicht noch kurz vor der Kontrolle verschwinden konnte.

3rosenrot3 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 21:02
@Sleep9x

Ich hab im Internet recherchiert anscheinend können die das komplett willkürlich entscheiden ob die polizei eingeschaltet wird oder nicht.  

Ziemlich frech ist das aber schon

Sleep9x  17.11.2015, 21:03
@3rosenrot3

Okay, seltsam, lächerlich wegen 3€.. Willkommen in Deutschland. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass da noch was auf dich zu kommt. Füll alles aus, natürlich auch Ehrlich bleiben und es wird nichts weiteres auf dich zukommen, denke ich.

3rosenrot3 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 21:05
@Sleep9x

Ich hoffe es..  

Aber danke für deine hilfe :)

JuraHeld  18.11.2015, 00:29
@Sleep9x

9x :  Ärger mit der Polizei kann es geben, sobald diese Kenntnis von einer Straftat hat. Hat mit der Zahlung der 60 € nichts zu tun.

Die Straftat bleibt trotz der Zahlung der 60 € weiter bestehen. Das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 € ist eine zivilrechtliche Sache, die aufgrund der strafrechtlichen Tat erhoben wird.

JuraHeld  18.11.2015, 00:37
@3rosenrot3

rose:  Das nennt sich Kontrolleurin! Was denkst du wie oft die das hören, dass alles ein Versehen wäre?!

Auch wenn es nur 3 € waren, und? Du hast ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, ohne im Besitz eines gültigen Fahrscheins zu sein. Dementsprechend wurdest du bestraft. Was ist dein Problem? Stehst du über dem Gesetz? Nein!

Du hasst die öffentlichen Verkehrsmittel, weil du in selbigen eine Straftat begangen hast und dabei erwischt wurdest?! Tolle Logik! Ist nicht das Problem der Kontrolleure, wenn du sonst nur Monatskarten nutzt und vergessen hast die dir ungewohnten Stempel Fahrscheine abzustempeln! Kann ja jeder behaupten, es "vergessen" zu haben.

Die haben nur ihren Job gemacht und müssen alle gleich behandeln! Sieh das mal ein!

JuraHeld  18.11.2015, 00:43
@Sleep9x

Es ist nicht nur unfair, sondern auch nicht rechtens, meine ich.

Diese Meinung hast du relativ exklusiv! Was war denn hier nicht rechtens? Das Kontrolleure einer Verkehrsgesellschaft einen Fahrgast ohne gültigen Fahrschein angetroffen und deswegen zurecht das erhöhte Beförderungsentgelt ausgesprochen haben? Und dazu und zurecht eine Anzeige wegen § 265a StGB erfolgte?

Das ist absolut rechtens!

JuraHeld  18.11.2015, 00:48
@3rosenrot3

.....anscheinend können die das komplett willkürlich entscheiden ob die polizei eingeschaltet wird oder nicht. 

Ziemlich frech ist das aber schon

Das Wort "dreist" ist dir bekannt??!! Wie kann man denn so unverschämt sein und unklug denken?!

Ja, die Verkehrsbetriebe können es frei entscheiden, ob sie jemanden nach einer Leistungserschleichung, Urkundenfälschung oder einen Betrug anzeigen. Das hat nichts mit Willkür, sondern mit Ermessen zu tun!

Was zur Hölle ist denn daran frech, wenn dich ein Verkehrsbetrieb anzeigt, weil du eine Straftat begangen hast?! Kannst du mir das mal bitte erklären!?

JuraHeld  18.11.2015, 00:49
@Sleep9x

Okay, seltsam, lächerlich wegen 3 €..

Straftat bleibt Straftat! Unabhängig von der Schadenssumme!

Sleep9x  18.11.2015, 09:09
@JuraHeld

Stimmt. Dann muss ich mich korrigieren: Es ist nicht nur unfair, sondern auch total bescheuert*. Meiner Meinung nach.

3rosenrot3 
Beitragsersteller
 22.11.2015, 14:54
@JuraHeld

Ich habe aber keine Straftat begangen!!!! 

Aus deiner Frage und deinen Kommentaren geht hervor, dass du nicht sehr einsichtig, mitunter unklug bist!

jetzt kommt ein Bescheid von der polizei.

Erstens er "kam" , nicht er kommt! Zweitens ist das kein Bescheid, sondern ein Anhörungsbogen.

wegen so einer kinderkcke.

Eine Straftat ist nie Kinderkcke! Die eventuelle Strafe wird nicht in dein Führungszeugnis eingetragen.

Bitte ich brauche dringend hilfe.

Das glaube ich sofort. Nicht nur juristische. Auch wenn deine Frage und deine Kommentare von Emotionen getragen sein mögen - gottverdammt:  komm doch erstmal runter und allgemein klar! Du hast zwar eine Straftat begangen, aber nun eine der "harmlosesten", die es im StGB gibt. Also chill mal. Hast doch keinen umgebracht!  ( geh ich zumindest von aus )

Den Bogen musst du eben nicht ausfüllen! Das ist keine Pflicht und auch besser so, wenn du diesen nicht ausfüllst.Mach weder schriftlich noch mündlich eine Aussage zur Sache. Wenn eine Polizei Vorladung kommt - diese musst du nicht wahrnehmen. Du musst nicht bei der Polizei erscheinen.

Du bekommst durch dein Nichterscheinen keinen Haftbefehl, keinen Besuch und keinen Ärger. Äußere dich niemals schriftlich zu einer Straftat! Ist eine wichtige Regel im Strafrecht!

Die Polizei bearbeitet das Ganze dann einfach ohne deine Einlassungen und schickt die Ermittlungsakte weiter an die Staatsanwaltschaft. Diese sieht den geringen Schaden von 3 € und die Tatsache, dass du sofort die 60 € erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlt hast.

Genau aufgrund dieser Faktenlage stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach den § 153 StPO oder § 170 StPO ein. An deiner Einsicht und Moralvorstellung solltest du aber sehr hart arbeiten!

3rosenrot3 
Beitragsersteller
 22.11.2015, 14:49

Ich bin auch nicht einsichtig.  Mein gott ich hab einmal vergessen die Fahrkarte zu stempeln.  Ich bin nicht kriminell. Und ich finde den Aufwand der für 2,80€ betrieben wird sehr sehr lächerlich.  

2. Ist er gekommen.  Grade eben als ich die frage gestellt hab.(siehe 'jetzt'. Ist ein signalwort ;])  

Und selbst wenn nicht ist es unwichtig ob ich die falsche zeit genutzt habe. Ich wollte eine Beratung zu meiner Frage und keine Rechtschreibprüfung. 

Und wieder ich habe keine Straftat begangen.  Das war lediglich eine Versäumnis.  Daraus kann mir keiner einen strick drehen. 

Daher ist auch an meiner moralvorstellung nichts falsch. 

Jeder kann doch mal was vergessen das ist keine Straftat 

Ich möchte hier ganz allgemein etwas klarstellen weil bei vielen offensichtlich ein Irrglaube vorherrscht.

Fahren ohne gültigen Fahrausweis kann jedem mal passieren. Da zahlt man im schlimmsten Fall den doppelten Fahrpreis, mindestens 60,- und gut ist.

Diese 60€ sind keine Strafe sondern das erhöhte Beförderungsentgeld. Das setzt sich zusammen aus der Nachlösung der Fahrkarte + Bearbeitungsgebühr.

Nun kann aber auch eine Straftat in Frage kommen, Erschleichung von Leistungen oder Betrug, und dann ist eine Anzeige schon bei der ersten Tat gerechtfertigt.

Für eine Straftat muss aber Vorsatz vorliegen, da das in den meisten Fällen nicht beweisbar ist verzichten die Verkehrsunternehmen beim ersten und vllt. noch zweitem Mal auf eine Anzeige. (Arbeitsaufwand). 

Sollte aber bereits beim ersten Schwarzfahren Anzeichen für einen Vorsatz bestehen (Verstecken, getürkte Fahrkarte, Falschangaben ...)so wird das VU oder die involvierte Polizei schon bei der ersten Tat Anzeige erstatten.

Erst dann wird über eine Strafe verhandelt!

furbo  18.11.2015, 07:37

Gute Antwort!

3rosenrot3 
Beitragsersteller
 22.11.2015, 14:40
@furbo

Ich habe aber keine Straftat begangen!  Jemand muss Mir erstmal beweisen das ich absichtlich schwarz gefahren bin. Bin ich nämlich nicht.  

3rosenrot3 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 23:02

Ivh hab nix falsches gemacht abgesehn von nicht stempeln.

Bin mit ner Freundin in den zug rein. Hingesetzt schaffnerin kam. Konnte nix vorzeigen habs versucht zu erklären und wieder gutzumachen. Hat sie nicht gelten lassen, hat mir den bong gegeben und ixh hab 60€ innerhalb der Zeit gezahlt. Hab dann mit dem thema abgeschlossen und hab grade den brief geöffnet.  

Das ist jetzt mein erstes mal ohne Fahrschein und ich hab das stempeln  nur vergessen und nicht böswillig vermieden. 

 

JuraHeld  18.11.2015, 00:51
@3rosenrot3

Das Stempeln vergessen.....

Das ist deine Meinung. Die Kontrolleurin könnte sagen, es wurde mit Absicht nicht gestempelt. Und selbst wenn sie dir glaubt das es nur vergessen wurde - eine Straftat bleibt es dennoch.

ES1956  18.11.2015, 00:56
@3rosenrot3

und ixh hab 60€ innerhalb der Zeit gezahlt. 

War mein Text zu lang für dich?

Die 60€ waren lediglich deine Fahrkarte. 

Das hat mit der Straftat noch nichts zu tun. Offensichtlich hat irgend etwas beim Sachbearbeiter des VU den Verdacht erregt es könnte doch Absicht gewesen sein. Was das war weiß ich nicht, ich kenne nur deine Darstellung.