Bundespolizei Bewerbung/Gericht/Strafverfahren/Ordnungswidrigkeit?
Hallo!
Ich möchte meine Ausbildung zum Bundespolzisten machen. Ich soll jedoch hier ein paar Fragen beantworten und ich weiß nicht, was ich antworten soll, da ich folgendes Problem habe:
Ich bin 2019 eine Ordnungswidrigkeit begangen (wurde geblitzt). Bußgeld kam. Vergessen zu zahlen. Ging ins vergessen. Es kam nie eine Mahnung. Und wie gesagt irgendwann ging das dann komplett ins vergessen. 1 Jahr später kommt ein Brief von einem Obergerichtsvollzieher mit einer Vollstreckungssache gegen mich. Ich soll innerhalb von 2 Wochen die Schulden ausgleichen. Gesagt getan. Leider genau am Letzten Tag der Frist das Geld abgeschickt (da mein Onkel es versäumt hatte). Aber halb so wild, wenn das Geld an die richtige Adresse angekommen wäre. Ich erhalte nämlich paar Wochen später ein weiteren Brief, dass ich meinen Pflichten nicht nachgekommen bin und somit ins Schuldnerverzeichnis eingetragen worden bin. Ich habe beim Obergerichtsvollzieher angerufen und gefragt, wieso ich sowas erhalte, wenn ich doch bezahlt habe.
Er meinte daraufhin, dass nichts angekommen sei. Ich habe das Geld leider an die zuständige Bußgeldstelle gesendet, statt an den Obergerichtsvollzieher. Ach langes hin und her. Ich muss das jetzt irgendwie klären und dann komme ich auch wieder den SCHUFA Eintrag raus und bin die Last los. Hoffe ich zumindest.
Jedoch ist mein eigentliches Problem gerade: Was soll ich bitte jetzt ankreuzen? :D Ich hatte sonst NIE mit der Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder sonst ähnlichem was am Hut.
Und denkt ihr, dass mein momentanes Problem ein Grund für den Ausstieg im Auswahlverfahren wäre? Ich mache mir da echt große Sorgen.
Wenn ihr weitere Fragen habt, fragt ruhig.
Danke für eure Hilfe Leute.
LG
10 Antworten
Da kannst du getrost 3 Mal Nein ankreuzen. Erstens ist die Sache mit der Ordnungswidrigkeit geklärt und zweitens bist du weder Vorbestraft noch warst du beschuldigter eines Verfahrens. Für dein Auswahlverfahren/Bewerbung wird das jedenfalls keine Auswirkungen haben, weil es schlichtweg nirgendswo vermerkt geschweige denn von der Polizei einsehbar ist.
Oha. Lies Frage 3 lieber nochmal.
Ich bin ja beschuldigter eines Verfahrens. Naja, wenn man eine Zwangsvollstreckung als gerichtliches Verfahren sieht. Aber das ist es ja eigentlich auch, oder nicht?
Wenn du eine OWI begangen hast, ist das nicht schlimm. Fast jeder hat OWIS, auch ich und ich wurde auch zum Test zugelassen.
Einfach ja ankreuzen und eine kurze Stellungsnahme dazu schreiben.
Viel Erfolg !
Danke dir =)
Nein, nein, ja,
wahrscheinlich
Polizeilich läuft ja nichts gegen dich, ist ja nur ne Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.
Gute Frage. Sicher bin ich mir nicht.
Ist aber auch eigentlich so dass es eher darum geht dass du es nicht absichtlich falsch beantwortest. Ein Fehler ist nicht unbedingt schlimm.
Ich danke dir vielmals :)
Vielen Dank! Also muss ich bei den ersten beiden Fragen ein "Nein" ankreuzen und bei der 3. Frage dann ein "Ja" ?
Nein, nein, ja,
Auch ich habe das bereits mehrfach so gesagt. Da bist du jetzt etwas begriffsstutzig!
erstmal schauen wie viele Stunden mein Kommentar zurückliegt, Kollege :P
JETZT 1 Stunde, 17 Minuten!
Meiner kam vor 1 Stunde und 9 Minuten!
Differenz 8 Minuten - KOLLEGE!
ska
Die wollen wissen ob du vorbestraft bist, oder ob gegen dich ein Verfahren anhängig ist. Beides ist nicht der Fall. Die Ordnungswidrigkeit ist kein Problem. Wenn du z.b. über ne rote Ampel fährst (Ordnungswidrigkeit) ist das kein auschluss Kriterium.
Stein vom Herzen gefallen. Ich danke vielmals. :)
Trotzdem muss dort JA angekreuzt werden. Die Frage fungiert im Grunde als Lügendetektor/Ehrlichkeitstest.
Natürlich musst du bei Frage 3 JA ankreuzen. Es WURDE ja ....
Unter "falls ja" schreibst du x/2019 Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, abgeschlossen
Das ist immernoch nachvollziehbar und im polizeieigenem Verfahrensregister auch abrufbar.
Probleme bereitet es nur, wenn du es verschweigst, NEIN ankreuzt und die es ausgraben. Dann wäre es nämlich eine wissentlich falsche Angabe und dein zukünftiger Dienstherr könnte deine charakterliche Eignung anzweifeln. Er erwartet in erster Linie Ehrlichkeit und Loyalität.
Gruß S.
Ja da würde ich auch das "Ja" auf jeden Fall ankreuzen. Wie stehst du zu den ersten beiden Fragen? Was soll ich da ankreuzen?
Hab ich mehrfach geschrieben!
sehe ich auch gerade haha danke
Übrigens. Heißt das also, dass eine Zwangsvollstreckung kein gerichtliches Verfahren ist? Also müsste ich bei der 2. ein "Nein" ankreuzen?