Bundespolizei Bewerbung/Gericht/Strafverfahren/Ordnungswidrigkeit?

10 Antworten

Da kannst du getrost 3 Mal Nein ankreuzen. Erstens ist die Sache mit der Ordnungswidrigkeit geklärt und zweitens bist du weder Vorbestraft noch warst du beschuldigter eines Verfahrens. Für dein Auswahlverfahren/Bewerbung wird das jedenfalls keine Auswirkungen haben, weil es schlichtweg nirgendswo vermerkt geschweige denn von der Polizei einsehbar ist.

Sirius66  13.03.2021, 09:06

Oha. Lies Frage 3 lieber nochmal.

PuddyPuddy1 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 16:56

Ich bin ja beschuldigter eines Verfahrens. Naja, wenn man eine Zwangsvollstreckung als gerichtliches Verfahren sieht. Aber das ist es ja eigentlich auch, oder nicht?

Wenn du eine OWI begangen hast, ist das nicht schlimm. Fast jeder hat OWIS, auch ich und ich wurde auch zum Test zugelassen.

Einfach ja ankreuzen und eine kurze Stellungsnahme dazu schreiben.

Viel Erfolg !

PuddyPuddy1 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 19:18

Danke dir =)

Nein, nein, ja,

wahrscheinlich

Polizeilich läuft ja nichts gegen dich, ist ja nur ne Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

PuddyPuddy1 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 03:41

Übrigens. Heißt das also, dass eine Zwangsvollstreckung kein gerichtliches Verfahren ist? Also müsste ich bei der 2. ein "Nein" ankreuzen?

jort93  13.03.2021, 03:45
@PuddyPuddy1

Gute Frage. Sicher bin ich mir nicht.

Ist aber auch eigentlich so dass es eher darum geht dass du es nicht absichtlich falsch beantwortest. Ein Fehler ist nicht unbedingt schlimm.

PuddyPuddy1 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 03:54
@jort93

Ich danke dir vielmals :)

PuddyPuddy1 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 03:38

Vielen Dank! Also muss ich bei den ersten beiden Fragen ein "Nein" ankreuzen und bei der 3. Frage dann ein "Ja" ?

Sirius66  13.03.2021, 17:03
@PuddyPuddy1

Nein, nein, ja,

Auch ich habe das bereits mehrfach so gesagt. Da bist du jetzt etwas begriffsstutzig!

PuddyPuddy1 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 17:06
@Sirius66

erstmal schauen wie viele Stunden mein Kommentar zurückliegt, Kollege :P

Sirius66  13.03.2021, 18:15
@PuddyPuddy1

JETZT 1 Stunde, 17 Minuten!

Meiner kam vor 1 Stunde und 9 Minuten!

Differenz 8 Minuten - KOLLEGE!

PuddyPuddy1 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 19:18

Die wollen wissen ob du vorbestraft bist, oder ob gegen dich ein Verfahren anhängig ist. Beides ist nicht der Fall. Die Ordnungswidrigkeit ist kein Problem. Wenn du z.b. über ne rote Ampel fährst (Ordnungswidrigkeit) ist das kein auschluss Kriterium.

PuddyPuddy1 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 03:54

Stein vom Herzen gefallen. Ich danke vielmals. :)

Sirius66  13.03.2021, 09:14

Trotzdem muss dort JA angekreuzt werden. Die Frage fungiert im Grunde als Lügendetektor/Ehrlichkeitstest.

Natürlich musst du bei Frage 3 JA ankreuzen. Es WURDE ja ....

Unter "falls ja" schreibst du x/2019 Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, abgeschlossen

Das ist immernoch nachvollziehbar und im polizeieigenem Verfahrensregister auch abrufbar.

Probleme bereitet es nur, wenn du es verschweigst, NEIN ankreuzt und die es ausgraben. Dann wäre es nämlich eine wissentlich falsche Angabe und dein zukünftiger Dienstherr könnte deine charakterliche Eignung anzweifeln. Er erwartet in erster Linie Ehrlichkeit und Loyalität.

Gruß S.

PuddyPuddy1 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 16:55

Ja da würde ich auch das "Ja" auf jeden Fall ankreuzen. Wie stehst du zu den ersten beiden Fragen? Was soll ich da ankreuzen?

Sirius66  13.03.2021, 17:00
@PuddyPuddy1

Hab ich mehrfach geschrieben!

PuddyPuddy1 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 17:01
@Sirius66

sehe ich auch gerade haha danke