Verkäufer will noch eine Klausel in den Notarvertrag einfügen.

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann teile ihm einfach schriftlich mit, dass du eine Vertragsänderung nicht akzeptierst und vom Kauf absehen wirst. Auf solche krummen Geschichten würde ich mich niemals einlassen. 

So eine Klausel stellt beim Wiederverkauf möglicherweise eine hohe Wertminderung dar, Als Käufer handle ich ja nicht ewig mit dir die Konditionen aus, mache die Finanzierung klar, gehe zum Notar, bereite den Umzug vor und dann kommt der Vorkaufsberechtigte um die Ecke und alles war für die Katz. Für das Risiko müsste dein Haus also besonders billig sein oder ich nehme gleich ein Anderes.

Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob deine Bank damit einverstanden wäre. Schließlich stört es auch z.B. bei einer Zwangsversteigerung.

Wenn man aus wichtigen Gründen ausnahmsweise Vorkaufsrechte vereinbart (eher im gewerbl. Bereich oder durch Gemeinden) müssen sie immer auf ein paar Jahre zeitlich befristet werden, sonst können ja noch die Urenkel auf der Matte stehen.

Wenn der Kauf auf Veranlassung des Verkäufers scheitert hat er meines Wissens die kompletten Notargebühren selbst zu tragen.

Venom99 
Beitragsersteller
 15.07.2015, 10:05

So mal ne kurze Bestandsmeldung,
Alles gutgegangen Verkäufer wollte dann doch kein Vorkaufsrecht mehr
eintragen und hat unterschrieben.
Da hat das Geld doch zu sehr gewunken:)

bauteufel  19.07.2015, 09:00
@Venom99

Freut mich.

Manchmal muß man einfach alles auf eine Karte setzen bevor man sich ewig veräppeln läßt.

Venom99 
Beitragsersteller
 30.06.2015, 18:51

So wird es werden.

Venom99 
Beitragsersteller
 30.06.2015, 12:09

Genau das ist das was ich befürchte. Das blöde ist,die Darlehens Rücktrittsfrist die ja kostenfrei ist ist auch abgelaufen,da er ja erst nach dem Notar Termin die Klausel wollte. Die Bank ist auch nicht begeistert denn wenn ein Vorkaufsrecht im Grundbuch steht wäre das Darlehen anders berechnet worden.

bauteufel  30.06.2015, 12:30
@Venom99

Also hart bleiben und mit der Bank reden.

Wenn die Bank Kosten geltend machen will, würde ich dem Verkäufer gleich den Regress in der genannten Höhe ankündigen und wenn nötig auch per Anwalt eintreiben. Wenn du weitere vergebliche Aufwendungen hattest, packst du sie gleich mit dazu.

Wenn er sich mit den Notarkosten und den Regressforderungen konfrontiert sieht, wird es sich der Verkäufer vielleicht doch noch überlegen.

Ein Vorkaufsrecht ist nicht besonders schlimm. Die Bedeutung dürfte bekannt sein. Wenn Sie den Vertrag alleine schon unterschrieben haben ist dieser nicht gültig. Den beide Parteien (Können sich auch vertreten lassen) müssen vor dem Notar den freien Willen zum Geschäft bekunden, der Notar bestätigt dies. Ich empfehle die Bedingungen die schon ausgehandelt wurden nicht anzutasten oder zu ändern. Vorsicht auch bei Maklern die meisten sind nicht fachkundig den besondere Vorraussetzungen um als Makler tätig zu sein existieren in Deutsch leider nicht. Mann sollte immer fragen ob da ein IHK geprüfter Immobilienkaufmann sitzt.

Venom99 
Beitragsersteller
 28.06.2015, 15:52

Ich finde ein Vorkaufsrecht in der Familie des Verkäufers schon etwas unschön. Da ich nicht selber entscheiden kann an welche Person ich vielleicht später mal verkaufen will, weil immer der "Vorkaufsrechtler" dazwischen steht.

Frag da am besten beim Notar nach, der kann dir das sagen

Venom99 
Beitragsersteller
 28.06.2015, 15:34

Der Notar sagt,vor seiner Unterschrift ist alles möglich aber es sei doch sehr hinterlistig.

Unschön , dass der Verkäufer nach Eurer Unterschrift damit kommt, aber ja er darf das. Ihr dürft nun aber auch zurücktreten.

Die Ausübung eines Vorkaufsrechts bedeutet, dass der Vorkaufsberechtigte exakt in den ausgehandelten Vertrag als Käufer anstelle des eigentlichen Käufers eintritt, wenn er von seinem Recht Gebrauch macht. Er muss dann aber auch sämtliche Kosten übernehmen.

Es ist Aufgabe des Notars Euch aufzuklären und sämtliche mit dem Kauf verbundene Tätigkeiten auszuführen.

Jetzt nach dem Termin fällt ihm ein,ein Vorkaufsrechts in den Vertrag zu setzten,sonst unterschreibt er nicht. 

Das ist zwar eine Abweichung von seiner ursprünglichen Willenserklärung - ABER vor seiner Unterschrift kann er das.

Du könntest Deine Unterschrift auch verweigern und wärst dann von der Maklerprovision / Notarprovision frei gestellt.

Der Makler / Notar verdient viel Geld mit sehr wenig Arbeit - er soll sich darum kümmern.

Ohne erfolgreichen Abschluss (ohne Dein Verschulden) kein Anspruch auf Honorar oder Provision.

Venom99 
Beitragsersteller
 28.06.2015, 15:32

Der Verkauf findet ohne Makler statt. Da muss ich mich wohl selber mit ihm einigen. Danke für die schnelle Antwort.