Hauskauf! Verkäufer verstößt gegen Vertrag (Notar)?

7 Antworten

Klar, wenn jemand Klauseln eines Vertrags nicht einhält, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie z.B. Regressansprüche.
Soweit so gut, bringt dich auf die Schnelle aber nicht weiter.

Wie ist denn überhaupt der Status des Hauskaufs ? Wurde der Kaufpreis bereits an den Verkäufer bezahlt ? Hat schon eine Übergabe in irgendeiner Form stattgefunden ?

Wenn zum vereinbarten und möglichst gleichzeitigen Termin der vertragsgemäße Zustand des Kaufgegenstands nicht hergestellt ist, sollte auf keinen Fall der Kaufpreis ausbezahlt werden.

Ganz ehrlich, solche komischen Verträge schließt man einfach nicht.

Man macht zum vereinbarten Termin eine offizielle Abnahme und der Verkäufer übergibt die Immobilie im Zustand des Vertragsabschlusses, komplett geräumt und mit sämtlichen Schlüsseln und gleichzeitig gibt es Geld. Nur so haben beide Parteien Sicherheit.

Ich würde als Verkäufer auch niemals den Käufer vorzeitig rein lassen, auch nicht seine Möbel.

Ja, wenn etwas vertraglich vereinbart wurde und dann nicht eingehalten, so ist das Vertragsbruch. Gut, dass Ihr das schriftlich (sogar notariell) vereinbart habt. Wenn dann zu dem Zeitpunkt der Euch zugesicherte Platz nicht zur Verfügung stehen sollte, würde ich zunächst einmal die Polizei einschalten und den eintreffenden Beamten das Schriftstück unter die Nase halten. Schließlich ist die Polizei die Exekutive unseres Rechtssystems und für die Durchführung und Einhaltung in erster Instanz zuständig. Eventuell würde es sogar schon reichen, den Verkäufer auf diesen Schritt hinzuweisen. Wirkt ja manchmal Wunder....

Grüße, ----->

Leany89 
Beitragsersteller
 23.07.2015, 23:38

Super danke! Für Klagen haben wir keine Zeit, da es sowieso ab August uns gehört und er am 31. Ausziehen muss. Aber gut zu wissen, dass die Polizei da Ansprechpartner wäre - war mir da sehr unsicher...

"Es wäre ein Vertragsbruch, oder?!"

Ja.

Falls der Vermieter sich weigert, könnte ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter entstehen. Also die Kosten für den Transport und die Lagerung der Sachen. Und die vergeblich aufgewendete Zeit für den Transport kann man sich auch entschädigen lassen. Das sollte man aber per Anwalt tun, wenn man rechtlich nicht so beschlagen ist. Falls der Vermieter sich weigert müsste man die Räumung der vereinbarten Räume und den Schadensersatz einklagen, sinnvollerweise mit Anwalt.

Wenn der Verkäufer nicht auszieht, hängt es davon ab, ob ihr den Kaufpreis bereits bezahlt habt. Wenn ja, müsstet ihr eine Räumungsklage bewirken und das dauert. Falls nicht, würdert ihr das Geld nicht an den Verkäufer zahlen, habt aber möglicherweise schon einen beträchtlichen Schaden erlitten, den ihr einklagen müsstet. Hoffe es ist keine Zwangsversteigerung oder sowas. Dann habt ihr Spaß. Im Zweifelsfall einen Anwalt fragen.

Leany89 
Beitragsersteller
 23.07.2015, 23:34

Danke für Deine Antwort, aber es geht nicht um den Auszug, sondern um die Räume, die er vorab zur Verfügung stellt. (Zu dem Zeitpunkt darf er ja noch wohnen).

Bevor man mit dem LKW vor der Tür steht, sollte man mit dem Verkäufer geklärt haben ob er die entsprechenden Zimmer geräumt hat.

Ob die Polizei der richtige Ansprechpartner ist weiß ich nicht. Was sollen die Beamten denn tun? Euch die Zimmer ausräumen?

Ruft doch einfach den Notar an und fragt was ihr unternehmen könnt.

Ich hoffe, ihr habt den Kaufpreis noch nicht gezahlt.