Schlüsselübergabe zum Zwecke der Renovierung vor Kaufpreiszahlung
Habe ein Reihenhaus gekauft.
Kaufpreiszahlung gemäß Notarvertrag und daher auch wirtschaftlicher Übergang ist frühestens der 31.1.2013
Hatte mich mit dem Verkäufer wohlwollend geeinigt,dass er mir den Schlüssel vorher gibt, damit ich schon mal mit der Renovierung beginnen kann.Schlüsselübergabe sollte ausschließlich nur diesem Zwecke gelten.
Nun hat der gemeinsame Notar bzw eine Angestellte des Notariats meinem Verkäufer dringend davon abgeraten, vor Zahlung des Kaufpreises den Schlüssel auszuhändigen.
Der Verkäufer ist nun unsicher und zieht seine Zusage zurück.
Handwerker sind bestellt; wir kommen aber nicht ins Objekt.
Wie ist die Rechtslage ? Ist eine wohlwollende Übergabe nur zum Zwecke der Renovierung überhaupt statthaft ?
2 Antworten
ich würde dich auch ncht reinlassen, sorry, aber solange du nicht bezahlt hast kannst du doch nciht in dem Haus Dinge rausreisen und all sowas. wer haftet z.b. wenn du eine Stromleitung anborst, oder ne Wasserleitung oder das Haus fängt Feuer. alle keine Sachen die passieren müssen, und normalerweise passiert ja auch nichts, aber.......nichts für ungut.....der eine bekommt das Geld und im gegenzug bekommt der andere den Schlüssel
Man soll es sich überlegen. Wenn das Geld dann nicht kommt und Du das Haus zurücknehmen mußt und es wohnen u.U. schon Leute darin,oder es sind Veränderungen vorgenommen,giebt es Ärger.