hilfe! negativzeugnis?
Negativzeugnis Wird auch Negativbescheinigung genannt und ist die Bestätigung der Gemeinde, dass sie von ihrem Vorkaufsrecht für das betreffende Grundstück keinen Gebrauch macht. Das klärt der Notar bei der Kaufhandlung, kann aber schon vorher vom Kaufinteressenten durch Nachfrage im Planungsamt ermittelt werden. Kein Vorkaufsrecht besteht, wenn der Verkäufer in gerader Linie mit dem Käufer verwandt ist.#
das ist die Erklärung doch wir verstehen das nicht so richtig. Es hat mit einem Hauskauf zutun, welches gebaut wird.. Kann mir da jemand helfen..
1 Antwort
Hallo siliva,
hoffentlich hilft Dir das weiter:
Gemeinden steht grundsätzlich für alle (bebauten und unbebauten) Grundstücke ein Vorkaufsrecht zu, welches keiner Eintragung im Grundbuch bedarf.
Vorkaufsrecht : Recht eines Dritten, die Immobilie zu gleichen Bedingungen (wie Euch angeboten) zu kaufen.
Mit dem Ausstellen einer Negativbescheinigung versichert die Gemeinde, dass entweder kein Vorkaufsrecht besteht oder das Recht von Seite der Gemeinde nicht ausgeübt wird. Das bedeutet für Euch, dass Ihr das Grundstück problemlos kaufen könnt, ohne dass Euch die Gemeinde zuvorkommen kann.
Viele Grüße
Franziska, Interhyp AG