Wir haben einen Notartermin kurzfristig abgesagt, was erwartet uns?
Wir wollten ein Haus für 325.000€ kaufen. Der Notartermin wurde nun von uns einen Tag vor dem geplanten Termin abgesagt, weil der Verkäufer unrichtige Angaben über das Haus gemacht hat und die geforderten Unterlagen nicht vollständig beschafft hat.
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Mit was für einer Notarrechnung müssen wir nun rechnen? Dieser hat ja den Entwurf für den Kaufvertrag gemacht, die Daten angepasst und auch meine Fragen diesbezüglich beantwortet. Außerdem hat er sich ja sicher auf den Termin am nächsten Tag vorbereitet. Kann der wirklich die vollen 2% fordern?
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Soweit ich gelesen habe, muss ja derjenige den Notar zahlen, der ihn beauftragt hat. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob dies in unserem Fall so eindeutig ist.
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Ich habe von der Maklerin ein Datenblatt des Notars erhalten, in welches ich meine Daten eingetragen habe. Da mir die Maklerin zugesichert hat, das mir für den Entwurf erstmal keine Kosten entstehen, habe ich dies in dem Datenblatt so auch ergänzt.
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Einige Tage später kam dann der Kaufvertragsentwurf per Email von der Maklerin.
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Erst nach Erhalt des Entwurfs habe ich eine Vollmacht zur notariellen Beauftragung unterschrieben. Diese habe ich mit dem Hinweis an die Maklerin geschickt, das sie die Beauftragung nach Unterschrift der Verkäuferin an den Notar weiterleiten kann (also gemeinsame Beauftragung durch Käufer und Verkäufer?). In dieser Vollmacht ist dann geregelt, das derjenige, der den Vertrag nicht unterschreibt die Notarkosten zahlen muss.
Bin das nun tatsächlich ich?
5 Antworten
Die Notare haben eine Gebührenordnung! Darin kannst du nachlesen was auf euch zukommt.
http://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Berechnung/index.php
In der Regel bezahlt der den Noter, der das Haus kaufen will.
Ausnahme: Schriftliche anders lautende Vereinbarung. In dem Fall ist der letzte Satz massgebend.
In Sachen Hauskauf bin ich ein gebranntes Kind! In deiner Frage sehe ich soviel Ungereimtheiten, dass sich mir der Eindruck aufdrängt, dass da was gemauschelt wurde. Vor allen Dingen ist mir unklar wie du alles einem Makler überlassen kannst. Die Verträge sind so wichtig, dass das nur über dich laufen sollte.
Der Mkakler will von euch sicher auch noch Geld für ihre besondere Tätigkeit. MfG
Die Frage ist, wie kommst du auf die 2%? Erklären kann ich dir das zunächst mal nicht.
wenn wegen unrichtige angaben zu einer störung des kaufes kommt würde ich ein grosses fragezeichen setzen.
gehe zur verbraucherzentrale und frage dort mal nach.
du kannst auch in den hausbesitzerverein eintreten und dort bekommst du auch eine gute beratung.
Der Notar gewährleistet nur die ordnungsgemäße Durchführung eures Auftrages an ihn... Daher wird er euch eine Rechnung schicken.
Den Notar müßt Ihr erst einmal zahlen. Wie hoch die Rechnung sein wird, ist schlecht vorauszusagen, weil der Notar jetzt auch ein Stundenhonorar nehmen kann.
Wenn Ihr dem Verkäufer unrichtige Angaben nachweisen könnt, würde ich mir überlegen, den Verkäufer in Regreß zu nehmen.
Ja! Nach der letzten Gebührennovelle steht nun der voll Satz auch schon bei der Entwurfsphase zur Zahlung an.
Ich dachte immer die Notargebühr beträgt 2% vom Kaufpreis? Wenn ich allerdings das Beispiel unter Notar -> Wohnungskauf angucke, dann komme ich ja niemals auf die 2%. Kannst du mir das erklären?